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  Vermerk? Beschluss? Nochmal Hilfe benötigt
Geschrieben von: Jessy - 13-12-2012, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hi zusammen,

eine Frage an die Rechtsexperten hier.
Wir haben heute den Schrieb zur vergangenen Umgangsverhandlung bekommen. Inhalt passt soweit, nur eines macht mich etwas stutzig:

Der Wisch kam mit normaler Post, also ohne Einschreiben oder sonstige Dokumentation.

Sofern ich weiß, ist ein Beschluss etwa so aufgebaut:

Überschrift: Beschluss

Text: Hiermit wird beschlossen, blablabla - Inhalt -

gefolgt von der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung.

In unserem Schrieb allerdings lautet die Überschrift "Vermerk", dann kommt der Formalienzeugs mit anwesenden Personen, etc. und dann kommt unter "Vereinbarung" die eigentlichen Ergebnisse. Darunter steht dann:
Beschluss:
1. Die Vereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt.
2. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Keine Begründung, kein Rechtsbehelfszeugs.

Ist das wirklich ein echter Beschluss, oder nun doch ein Vergleich?

Für mich sieht es aus wie ein Zwischending, quasi ein Beschluss bei dem sich die Richterin die Begründung und das Beschwerderecht spart, weil im Prinzip ja alles einvernehmlich geklärt wurde.
Ein Vergleich kann es nicht sein, da mein LG explizit auf einen Beschluss bestanden hat und die Richterin auch ins Diktiergerät wörtlich gesprochen hat: "Das eben Verlesene wird beschlossen."

Falls jemand Erfahrung damit hat, freue ich mich über Aufklärung.

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  Weihnachtsproblem
Geschrieben von: Theo - 12-12-2012, 20:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Im Vergleich zu manchen hier wahrscheinlich ein eher kleineres Problem, aber ich bin im Moment recht ratlos.

Also, mit Ex habe ich 2 Kinder (w9, m7). Das Verhältnis zur Ex ist (wieder) recht gut, das mit dem Umgang haben wir auch einvernehmlich und ohne Gerichte hin bekommen.

In den letzten beiden Jahren haben wir es sogar geschafft, Weihnachten um der Kinder willen zusammen zu feiern. Das bedeutete, dass ich Heiligabend zur Ex fuhr, es gab die übliche Bescherung und ein gemeinsames Essen. Die Kinder haben das sehr genossen und deshalb habe ich es auch letztes Jahr mitgemacht, obwohl da der Neue der Ex auch dabei war. Lief trotzdem gut.

Soweit also alles ok. Jetzt habe ich seit ein paar Monaten selbst eine neue Beziehung, mit der alles auch gut läuft. Ich möchte nun die Frau auch zum diesjährigen Heiligen Abend mitbringen. Mit Ex auch schon abgesprochen, kein Problem für sie. Jetzt ist es aber so, dass sich unser Sohn querstellt. Gefragt warum, meint er nur immer wieder "Papa, du sollst für mich allein da sein!"

Er hat meine neue Freundin schon ein paar Mal gesehen und die Kinder verstanden sich eigentlich ausnehmend gut mit ihr. Aber Weihnachten will sie unser Sohn jetzt partout nicht dabei haben.

Was kann man da machen? (Der Freund der Ex wird auch dieses Jahr wieder dabei sein, sie wohnen mittlerweile auch zusammen, dagegen sagt unser Sohn aber nichts)

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Information vertraglich noch gemeinsame Wohnung
Geschrieben von: d-reez - 12-12-2012, 02:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo, meine ex ist schwanger und arbeitslos, momentan bezieht sie noch alg1.
Vor Ca nem Monat ist sie zu ihren Eltern zurück gezogen.
Ihre kompletten Möbel stehen noch in unsrer Wohnung in der ich jetzt alleine wohne.
haben vor paar Tagen mal wegen ausziehen geredet und ihr wäre es am liebsten wenn sie die Hälfte der miete weiterhin zahlt und ich bis Ca März in der Wohnung bleibe (angeblich da sie nicht weiß wo sie mit ihren Möbeln hinsoll bis sie ne Wohnung vom Amt gestellt bekommt)
Ca Februar, März müsste sie auch ins Harz 4 kommen
Jetzt meine Frage:
Hab ich irgendwelche finanziellen Nachteile bzw hat sie irgendwelche zusätzlichen Ansprüche,
wenn ich weiterhin in der Wohnung bleibe ???

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  Auslandsreise verboten: Die Mami macht mal wieder stress
Geschrieben von: IPAD3000 - 10-12-2012, 16:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (78)

Anfang Nov habe ich mit der Mutter bereits vereinbart (schriftlich) dass unser Sohn mit mir und meiner LG zwischen den Feiertagen wegfahren könne. Wir haben Schottland ausgewählt, mit dem Schiff hin, Schlittenfahren in den Highlands, Sylvester dort verbringen etc.

Heute kam von der Mutter - trotz damaliger Zusage - ne SMS "Ich will nicht das er mit nach Schottland fährt".

Tolle Idee, oder ? Sie hat bis kurz vor Toreschluss gewartet und nun kommt sowas.

Ich hab heute eine Einstweilige AO ans Gericht geschickt, mit Nachweisen über ihre ursprünglich Zustimmung. Wie schäzt ihr das ein, wird die durchgehen ???

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  Patientenverfügung?Testament?
Geschrieben von: Bernie - 07-12-2012, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Morgen Zusammen,

ich weiß zwar nicht ob das hier reinpasst aber naja wenn nicht bitte verschieben.
Ich hab mir mal Gedanken gemacht was passiert wenn mir mal was passiert.
Ich möchte nicht das meine EX über ihre Kinder irgendwann mal über mich bestimmen kann.
Eine Patientenverfügung kann ich ja selber ausfüllen und Nicole und unser Kind bevollmächtigen.
Und wie sieht das aus wenn mir mal was passieren würde mit der Beerdigung. Ganz irre das man sich darüber gedanken macht. Reicht da ein handschriftliches Testament das Nicole und unser Kind darüber bestimmen?

Ich möchte auf keinen Fall das die Kinder der EXE da Mitsprache recht haben.

Schönen verschneiten Freitag, Bernie

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  Mal wieder etwas bedrückendes...
Geschrieben von: JahJahChildren - 06-12-2012, 22:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

... Vielleicht gehört es auch in die Quasselecke!?

Heute hatte ich mal leider wieder eine Situation, die mir sehr ans Herz geht. Sad

Meine Tochter (8,5 Jahre) meinte heute trocken und gefasst, dass sie ja gar keine richtige Mutter hat.

Ich (überrascht und dennoch bestimmt): Aber natürlich hast du eine richtige Mutter.
Sie (viel zu abgebrüht für das Alter): Ja klar, natürlich hab ich eine richtige Mutter. Aber halt keine "gescheite"! Soll ich dir mal ne Liste machen, was "richtige" Mütter für ihre Kinder tun, was "richtige" Mütter alles nicht tun?
...

Ich könnt gerade heulen Sad
Sorry fürs auskotzen.

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  Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
Geschrieben von: masku - 06-12-2012, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Sehr geehrtes Forum,

Meine Tochter ist 18 Jahre, wohnt bei der KM und besucht das Gymnasium.
Seit nunmehr 10 Monaten gibt es Streitigkeiten bezüglich der Quotelung.

Nachdem zuerst das JA mir gegenüber „den Hut genommen hat“, verabschiedete sich in der Zwischenzeit auch die erste Anwaltskanzlei als Vertreter meiner Tochter von mir. Auch diese Kanzlei hat sich gestreckt und die Mandantschaft abgelegt.
Auch Dank Eurer aller Hilfe, dass sei ausdrücklich erwähnt!

Nun hat sich eine neue Kanzlei bei mir gemeldet, die mir den anhängenden Brief geschrieben hat.

Dazu folgende Bemerkungen von mir:
1.
Wurde bei der Berechnung meines bereinigten Einkommens meine Unterhaltszahlung in Höhe von 291,00 € für mein 2. Kind ( 8 Jahre ) „vergessen“ in Abzug zu bringen.
Des weiteren wurden 4% Abzug pauschal vom Bruttogehalt für die Altersvorsorge „vergessen“.
2.
Wieso soll ich 105 % Unterhalt zahlen?
3.
Ab Beginn der Volljährigkeit ( Februar ) zahlte ich bis einschl. Dezember 2012 1.900,00 €. Wie kann der Anwalt einen Rückstand feststellen, wenn der korrekte Zahlbetrag noch gar nicht feststeht?
4.
Kann der rückständige Unterhalt im Nachhinein eingefordert werden?
Meines Wissens nach nicht, sondern erst nach Fristsetzung. Sprich nur für den Monat Dezember 2012. Liege ich da richtig?
Oder kann der Unterhalt nachgefordert werden weil eine andere Kanzlei vorher mit der Thematik beschäftigt war, jedoch keine Nachforderung geltend gemacht hat?
5.
Kann mich der gegnerische Anwalt zwingen einen Titel nach §1612a, Abs. 1 BGB zu erstellen und was würde das für mich bedeuten?
6.
Auf Seite 4 schreibt die Gegenpartei: „In 2012 hat sich das Einkommen der Mandantin nicht geändert.“ Ist ja schön, dass meine Tochter 1.500 € brutto verdient. Big Grin
Damit ist sie ja nicht mehr bedürftig.
Natürlich weiß ich das die Gegenpartei die KM meint.
Soll ich mir die Legitimation der KM vom Anwalt vorlegen lassen und dann einen auf Interessenkonflikt machen? Wäre doch sinnvoll, oder?

Hier nun die Eckdaten für die Berechnung der Quotelung an die Unterhaltsspezialisten unter Euch:

Vater, Steuerklasse 1, Vollzeit, wohnt zur Miete

2.029,72 € netto
170,00 € berufsbedingte Aufwendungen
291,00 € Unterhalt Kind 2 ( 8 Jahre )
133,93 € Altersvorsorge ( 4% vom Brutto )

1.434,79 € bereinigtes Einkommen
1.000 € Selbstbehalt ( DDT 2013 )

Mutter, Steuerklasse 4, halbtags beschäftigt, lebt im Eigenheim,
neu verheiratet

1.240,26 € netto
62,01 € berufsbedingte Aufwendungen
73,28 € Altersvorsorge ( 4% vom Brutto )

1.104,97 € bereinigtes Einkommen
????????? Selbstbehalt

Allgemeine Situation der KM:
KM lebt zusammen mit neuem Ehepartner im Eigenheim und arbeitet halbtags.
Aufgrund dessen, dass 800 Euro Tilgung und Zinsen gezahlt werden, ist ihr ein Wohnvorteil
wohl nicht anzuhängen.

[undefined=undefined]Jedoch stellen sich mir andere Fragen:[/undefined]

1.
Kann der Selbstbehalt der KM auf 650,00 € reduziert werden, da Sie nicht Vollzeit arbeitet und sich dadurch ihr Haftungsanteil erhöht?
( Leitlinien OLG Ko., 22.2 )
2.
Kann Ihr ein fiktives Einkommen im Bezug auf Haushaltsführung angerechnet werden? ( Leitlinien OLG Ko., Punkt 6 ).
3.
Muss sie sich im Rahmen des Familienunterhaltes ein „Taschengeld“ als fiktives Einkommen anrechnen lassen?
( BGH 29.10.2003 – XII ZR 115/01 )
4.
Die KM pflegt ihre pflegebedürftige Mutter ( deshalb auch halbtags beschäftigt ), erhält jedoch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung – Gründe sind mir dafür nicht bekannt. Muss sie sich auch dafür fiktives Einkommen anrechnen lassen?
Oder MUSS sie sogar Antrag auf Pflegegeld stellen?
Einnahmen aus der Pflegeversicherung gehören ja auch zum unterhaltsrelevanten Einkommen.
5.
Kann mir jemand sagen, was ich unter Punkt f im Brief verstehen darf?
Diesen Abschnitt verstehe ich absolut nicht.

Mir geht es in erster Linie darum, das unterhaltsrelevante Einkommen der KM zu erhöhen, damit mein Haftungsanteil schrumpft.

Fragen über Fragen und ich hoffe einige Lösungsansätze zu bekommen.

Vielen Dank und liebe Grüße
masku


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  Wenn ein Zierfisch alleine ist ...
Geschrieben von: Leutnant Dino - 06-12-2012, 10:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Gestern früh sitze ich wie immer alleine morgens an meinem Küchentisch, glotze n-tv und schlürfe meinen Rondo-Kaffee. Kurz vor Acht (auf Grund meiner Psyche fange ich erst spät mit meiner Sekretariatsarbeit an) klingelt es meiner Türe und meine Nachbarin steht vor mir. Ich im Bademantel, sie im Bademantel ... jedenfalls sagte sie mir ganz aufgeregt, dass meine liebe Ehefrau wieder zurück möchte und was ich denn dazu sagen würde. Ich sagte ihr, dass ich sie weder brauche, noch liebe und wenn ich doch Zweifel hätte, dann nehme ich mir eines der unzähligen Anwaltsschreiben und lese sie mir nochmal durch.

Die Winterzeit ist am Bodensee für einen Zierfisch besonders hart. Das Wetter ist immer schön neblig und kalt. Wenn ein kleiner Zierfisch im mittleren Alter, deutlich über 40, alleine in einer Hündehütte lebt, dann wird es wohl hart. Und die Freundinnen und Beraterinnen, die vom Scheidungsgequatsche langsam ermüdet sein dürften, wenden sich ab und da gibt es schwere Depressionen. Kein Geld und keine Ahnung wie es weiter geht.

Die Güteverhandlung ist vor einigen Wochen durch den Zierfisch gescheitert und das Gericht hat ihr alle Kosten aufgedonnert. Ein netter, kleiner Teilerfolg für mich. Ich schätze mal, dass sich die Scheidung locker 1 Jahr hinziehen wird. Der kleine Zierfisch hat einen Anwalt in Österreich und einen Anwalt in Deutschland. Man gibt sich richtig Mühe.

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  Ohne Mutter in den Urlaub
Geschrieben von: camillo - 05-12-2012, 22:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe dass ich nicht ein bestehendes Thema aufwärme.

Habe eine fast 10jährige Tochter, welche mir so beiläufig erklärte dass beabsichtigt ist, in den kommenden Winterferien ohne ihre Mutter mehrere Tage nach Österreich zum Skilaufen zu fahren. Dabei sein sollen zwei Schulfreundinnen, ein Bruder davon und als Aufsichtsperson die Mutter der Schulfreundin. In den vergangenen Jahren war mein Ex immer mit dabei. Aufgrund eines Umzuges hätte sie diesesmal keine Zeit mitzufahren.

Letztes Jahr wurde meine Tochter während diesen Skiurlaubs krank und die beiden mussten die Heimreise antreten. Dies versuchte ich als Beispiel meiner Ex zu erklären, um ihre Entscheidung zu überdenken. Hysterisches Rumgekreische war die Reaktion darauf. Ich erklärte ihr darauf hin, dass ich diese Aktion nicht erlauben werde.

Heut überreichte ich ihr den durch mich erstellten Monatsplan mit den Umgangszeiten, auf dem ich vermerkt habe, dass ich diesen Skiurlaub ohne Mutter nicht erlaube. (Der Plan ist notwendig, da die Umgangszeiten von seiten der Ex nicht eingehalten wurde bzw. nach ihren Vorstellungen beliebig geändert wurden). Durch abfällige Kommentare machte sie deutlich, dass sie dieses Verbot nicht interessiere und sie höchstvahrscheinlich nach ihren Wünschen handeln wird.

Meine Frage: Kann meine Ex ohne meine Zustimmung unsere Tochter einer außenstehenden Person anvertauen, um in Österreich mehrtägig Ski zu fahren???

Ich bin der Meinung - sie kann nicht- da wir gemeinsames Sorgerecht haben und meine Zustimmung notwendig sein müsste.

Für Eure Antworten schon mal herzlichen Dank und sorry für den langen text
Confused

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  Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht?
Geschrieben von: Mighel24 - 05-12-2012, 21:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo leute , ich stell mich kurz vor

ich bin der Mighel , 24 jahre jung und wohnhaft in Duisburg

zur situation..

ich habe eine tochter die im mai 2013 , 4jahre jung wird, vor guten 7-8 monaten haben meine ex und ich uns getrennt .

wir klärten alles via Jugendamt , da wir beide kein grund sahen zum anwalt zu gehen..

ich Ließ mir eine Summe von 180€ Titulieren , da ich nach stunde bezahlt wurde und mein gehalt bzw Lohn immer etwas schwankte , die Urkunde habe ich auch vor mir liegen..

Vor ca 3 monaten wurde ich arbeitslos (betriebliche gründe..) , derzeit bin ich auf Job suche ..

nun hatte ich mit meiner Ex gewaltigen stress , daraufhin beauftragte sie einen anwalt um das volle unterhalt ein zu klagen , die summe liegt bei etwa 225€.

jetzt schrieb mir meine anwältin "zitat"

Dass die Gegenseite statt einer Unterhaltsabänderungsklage eine Zahlungsklage
erhoben hat, ist im Endeffekt nicht so problematisch, da von der Gegenseite die
Klage umgedeutet werden kann.
Das von Ihnen errichtete Schuldanerkenntnis beim Jugendamt kann dann aber
ohne Weiteres abgeändert werden, ohne das eine Bindung an diese Urkunde
gegeben ist. Das ist der Unterschied zu der Abänderung eines Urteils z. B.. Will
man ein Unterhaltsurteil abändern, so muss man darlegen und beweisen können,
dass sich die Verhältnisse wesentlich gegenüber denen, zum Zeitpunkt des
Urteilserlasses, geändert haben.

Zitat ende *


wozu zum teufel unterschreibe ich eine Urkunde wenn meine ex nach lust und laune sie Ändern kann?

ich hätte es ja verstanden , wenn ich ein neuen Job hätte wo ich deutlich mehr verdiene als in meinem alten.. ist aber nicht so..

um gottes willen , ich zahle gerne Unterhalt für meine tochter , doch Kotzt mich das Rechtssystem in Deutschland sowas von an .

des weiteren wird empfohlen Zitat:

Es geht dann hier in dem Verfahren letztendlich nur darum, ob Sie, wenn Sie
arbeiten, in der Lage sind, den geltend gemachten Mindestunterhalt zu zahlen.

Im Endeffekt werden Sie also den geltend gemachten Unterhaltsanspruch am besten
anerkennen, wenn die Gegenseite die Klage Umgedeutet hat.



zitat ende*



der Geltend gemachte Unterhaltsanspruch ist doch der volle unterhaltsanspruch oder sind das die in der urkunde vereinbarten 180€?


denn in einem anderen teil der Mail steht zitat:

Auch wenn letztendlich der Errichtung der Jugendamtsurkunde eine Einigung
zwischen Ihnen und der Kindesmutter zugrunde lag, nützt das auch nichts, es ist
durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass eine derartige
Jugendamtsurkunde gegenüber Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes
keine Bindungswirkung entfaltet, da das minderjährige Kind an der Errichtung
der Urkunde nicht beteiligt war.


Zitat Ende*


worauf ich nun aus bin , sollte ich mein anwalt wechseln oder habe ich grundsetzlich keine chance gerichtlich meine urkunde geltend zu machen?


lg Mighel


PS: danke für eure zeit und euer bemühen.

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