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  Scheidungstermin Amtsgericht
Geschrieben von: Sixteen Tons - 23-11-2012, 12:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Habe jetzt den Termin zum Scheidungsverbund beim AG bekommen, in etwa 4 Wochen ist es soweit. Ein Weihnachtsgeschenk?

Wie läuft so ein Termin in der Regel ab?

Unterhaltsangelegenheit liegt noch zur Entscheidung in Hamm.

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  Von H(EXE) immer wieder terrorisiert.....
Geschrieben von: Bernie - 22-11-2012, 00:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Guten Abend,

alle paar Monate bekomme ich Anwaltspost von der Anwältin der hEXE und immer wieder sind es frei erfunden Unterstellungen gegenüber mir und Nicole.

Die ersten 2 mal habe ich auch immer gantwortet und darum gebeten sie solle mich oder Nicole doch anzeigen dann würde man ja sehen was dabei rauskommt.
Natürlich kam da nie was Big GrinBig Grin

Aber es nervt mich und belastet auch immer wieder unsere Beziehung.
Was kann ich machen damit diese kranken Schreiben endlich aufhören und wir durch die hexe endlich in ruhe gelassen werden.

Bernie

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  Unterhalt. Anwaltpflicht?
Geschrieben von: Quixote - 21-11-2012, 19:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Moin,
konkret ist Tochter vor Gericht gegangen und begehrt Erwachsenenunterhalt in Höhe wie Sie es sich vorstellt.
Ich stelle mir was anderes vor.
Besteht eigentlich (nun) Anwaltpflicht?

(Muss nach Antrag mit Notfrist erstmal mitteilen, ob ich mich überhaupt verteidigen will.
Dann noch zwei Wochen für Stellungnahme zum Antrag). [Behauptete Bedürftigkeit].

Tochter Alleinlebend, 2 Geschwister ebenfalls Erwachsen.

Schaue ich in die DDT 1.1.2011, sehe ich mich in der Tabelle in Stufe 3 das wäre für volljähriges Kind € 537,- ziehe ich Kindergeld in voller Höhe ab (€ 184,-), komme ich auf € 353,- da ich ja den Hauptunterhalt leiste.
Gefordert wird € 441,- , (Rückwirkend für die Monat seit volljährigkeit € 387,-). Habe allerdings mein nicht bereinigtes EK genommen. ("Verbindlichkeiten und Aufwendung für Arbeit sind reichlich vorhanden).

Über die Zahlungsfähigkeit der Erzeugerin, wieder verheiratet, weiss ich nichts.

Geht aber erstmal um die Frage der Anwaltpflicht. Kann und will ich mir nicht leisten.

MfG Frank

Korrektur: Habe mir den Schrieb nochmal durchgelesen. Dort steht, dass Grundsätzlich Anwaltzwang besteht.
D.h. , ich müsste selbst einen Antrag auf PKH stellen. Das würde allerdings sicher länger dauern, als die Frist von vier Wochen ab Eingang des Gerichtsschreibens. das wäre bis max. 11.12.2012.

MHM! Sad

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  Unterhaltsurkunde von unbefristet in befristet geändert
Geschrieben von: Zahlmeister - 20-11-2012, 18:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.....

War heute beim Jugendamt um den Unterhalt für mein jüngstes Kind neu titulieren zu lassen. Hatte eine sehr alte Urkunde (aus DM- Zeiten) welche dynamisch und unbefristet war. Habe jetzt meine aktuellen Einkommensnachweise der Exe geschickt um den Unterhalt in neuer Höhe (weniger als vorher, 115% lt. Tabelle) vom Jugendamt festlegen zu lassen.
Habe im Vorfeld der Exe und dem Jugendamt geschrieben daß der alte Titel rechtswidrig ist da unbefristet und ich in jedem Falle eine Befristung, längstens bis zur Volljährigkeit des Kindes möchte. Dies wurde heute vom Jugendamt so tituliert.

Hatte noch ein längeres Gespräch mit dem Mitarbeiter dort. Er meinte daß er prinzipiell das tituliert was beide Parteien möchten. Offensichtlich gab es bei der Exe einen Meinungswandel, so hat sie sich mit der Begrenzung auf die Volljährigkeit einverstanden erklärt.
Möglicherweise hat der MA vom Jugendamt hier auch ein wenig nachgeholfen und die Empfehlung ausgesprochen, ich kann mir kaum vorstellen daß Exe freiwillig darauf verzichtet......


Falls also jemand einen unbefristeten Titel hat und eine Neuberechnung ansteht: einfach mal probieren ob eine Befristung möglich ist.

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  Keine Kommunikation- Umgang gesperrt
Geschrieben von: Knecht - 19-11-2012, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Hallo in die Runde,

ich weiß nicht wo man am Besten anfängt. Ich versuche einfach frei von der Leber kurz das Problem darzustellen.

Meine Frau und ich haben nach 10 Jahren uns getrennt. Seit Juli ist sie nun mit unserer gemeinsamen Tochter innerhalb des Dorfes in eine 2 1/2- Zimmerwohnung gezogen. Wir waren uns in der Hinsicht einig, dass unser zudem Zeitpunkt 7 jähriges Kind an den Tagen/Nächten an denen meine Frau Nachtdienst hat, bei mir schlafen soll. Beruflich konnte ich das bisher stets gewährleisten- da es tatsächlich max. 4 Werktage waren an denen ich ohne Weiteres im Home Office arbeiten konnte.
Die ersten 3 Wochen hatten wir keinerlei Probleme- bis zu dem Zeitpunkt an dem meine Frau wieder zu mir zurückkommen wollte. Ich muss dazu ausführen, dass die Monate davor ich in Ihren Augen wortwörtlich- " ein potthässlicher Kerl, ein verkappter Schwuler, und sonst noch was bin/war. ich habe dies jedenfalls entschieden verneint da ich sie in ihrer Person, ihre tägliche Flasche Weißwein- Mädchentraube- jeden Abend, ihre Nachtwandlerei satt hatte!!! Ab dieser Verneinung ging es los! Sie fing an auf einfach banale Fragen nicht mehr zu antworten, es waren keine Telefonanrufe oder SMS mehr möglich. Jeder Versuch scheiterte. Und wenn eine Antwort kam waren sie im Befehlston. Nachdem sie dann auch noch damit begann die Klamotten die ich meiner Tochter neu kaufen musste- einzubehalten kürzte ich zwangsläufig den bisher untereinanger ausgemachten Unterhalt von 600€ auf 450€. Ich wollte und musste gerade für die Herbst- und Winterzeit Kleidung komplett neu einkaufen. Sie hatte wirklich alles bis auf ein paar abgetragene Strümpe mitgenommen. Nun denn. Es dauerte nicht lang und sie hatte die erste Anwältin die ihr nahelegte mit mir über das Jugendamt einen richten Umgang zur Zufriedenheit beider Seiten zu regeln erstmal verlassen und ist an einen polemischen aggressiven Anwalt gekommen. Ab da wurde aus den Gemeinheiten in meinen Augen eine Kriegserklärung die mein Anwalt regelmäßig nur noch den Kopf schütteln lässt und mich nach und nach psychsich zerstört. Nachdem angeblich unsere Tochter sich irritiert zeigte und darüber schimpfte, dass sie schon gar nicht mehr weiß wo sie den schon wieder schlafen solle, wurde kurzer Hand das Umgangsrecht einseitig auf alle 14 Tage a´48 Stunden festgelegt. In Absprache mit meinem Anwalt habe ich mich natürlich nicht daran gehalten. Das wiederum hat die Gegenseite jetzt dazu herausgefordert mir den Umgang bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu untersagen. Ich hatte zuletzt meine Kleine am 06.11.2012 gesehen- bis heute!!!
Ich hatte heute morgens spontan mich entschlossen sie kurz vor der Schule zu treffen- ihr das Taschengeld zu geben und ihr auch zu sagen dass ich leider nicht weiß wann wir uns wieder sehen- aber das schon bald wieder sein wird. Wahrscheinlich war das ein dummer Fehler von mir. Ich gehe davon aus, dass sie heute völlig aufgelöst war aus der Schule kam.
Jedenfalls hat dies meine baldige EX dazu bewogen Anzeige bei der Polizei gegen mich zu erstatten. Der Grund wurde mir vom freundlichen Beamten gleich mitgeteilt. Er meinte, dass es überprüft wird inwieweit ich stalke!!!!!!!!!!!!!!!
Das wiederum verschlug mir heute völlig die Sprache. Jetzt bin ich an einem Punkt angelangt an dem ich nicht mehr weiter weiß.
Ich liebe so sehr mein Kind, ich glaube auch das ich bisher eine guter Vater für sie war. Neben dem täglichen Aufwecken und gemeinsamen Frühtsück und zum Kiga oder Schule bringen, war ich stets derjenige der seine Tochter abends das Abendessen gemacht hat und zu Bett gebracht hatte- während meine Frau ab 18 Uhr jeden Tag in der Badewanne mit einem Glas Weißwein saß!!!
Meinen Anwalt habe ich darüber informiert- er war jedenfalls nicht darüber überrascht. Ab heute ging ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung an das Gericht. Ich hoffe noch immer das sich die Lage schnell zum Wohle unserer Tochter beruhigt.
Ich könnte wie wahrscheinlich so viele Verzweifelte noch ewig weiter schreiben.
Wenigstens konnte ich bisher eine Erkenntnis aus der Sache ziehen. Im Frühjahr unterziehe ich mir einer Vasektomie. Ich will nie wieder diese Angriffsfläche einer Frau bieten.
Ich grüße hiermit meine Leidengenossen!

Klaus

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  KM verbietet Umgang
Geschrieben von: KeineAhnung2012 - 19-11-2012, 01:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo,
Ich erzähle kurz unsere Geschichte:

Mein Mann hat eine 5-jährige Tochter. Die Beziehung mit der KM scheiterte kurz nach der Geburt des Kindes. Er hatte von Anfang an die gemeinsame Sorge. KM hat dann alleinige Sorge eingeklagt aber nicht bekommen. Unterhalt zahlt er gem. Urteil.
Bisher war das Kind jeden Sonntag bei uns, seit 3 Wochen gibt sie ihm das Kind nicht mehr.
Grund gibt es keinen, außer dass sie immernoch nicht über die Beziehung hinweg ist...
JA versucht zu vermitteln hat aber keine Macht...

Was können wir tun? Umgangsrecht ist nicht gerichtlich geregelt... Wir wollen aber auch nicht wieder zum Anwalt und vor Gericht. Sie ist Hartz 4 Empfängerin und bekommt Prozesskostenhilfe und wir dürfen wieder Blechen... Das wollen wir nicht vorallem weil wir gerade ein Haus bauen und kein Geld übrig haben..

Können wir den Unterhalt kürzen?? Oder habt ihr eine Idee??
Problem ist dass das Kind noch bei der KM im Bett schläft und daher bei niemandem anderen über Nacht bleibt. Daher können wir sie auch nicht mal einfach vom KG abholen und übers WE behalten...

Vielen Dank für eure Tipps

Daniela

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  Nach reichlich Überlegung und Planung: ZYPERN : Einwände? Ratschläge?
Geschrieben von: newborn2012 - 18-11-2012, 15:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo liebe Gemeinschaft,

nachdem ich in den letzten Monaten viele nützliche Tipps durch Euch verarbeiten konnte, hoffe ich, bald ebenso konstruktiv helfend tätig sein zu können, wenn ich meine eigenen Erfahrungen einfliessen lassen kann.

Mein Gnadenschuß-Termin letzte Woche hat wie erwartet den "Worst-Case" ergeben und stehe wie erwartet ohne Kinder, durch "ficktives" Einkommen weit unter der Pfändungsgrenze und nur mit einem letzten Reststolz vor dem Nichts.

Den will ich nun retten und dank Euch und natürlich L.D. habe ich gelernt, nun nicht mehr in Selbstmitleid und Gejammer zu verfallen, sondern aufrecht die Zukunft mit Plan B zu bestreiten.

Nun zu meinem aktuellen Anliegen:

Ich hoffe, dass sich der ein oder andere schon einmal mit diesem wunderschönen kleinen Inselstaat ZYPERN auseinandergesetzt hat.

Was ich auch anstelle, ausser, dass Zypern aktuell versucht, wie vorher vergleichbar Irland als kleines Steuerparadies bekannt, sich unter den Rettungsschirm zu stellen, sehe ich einfach nur positive Voraussetzungen für unser aller Ziel.

Nachdem ich die Monate über so fixiert auf die Kanaren war, spanisch bis zum erbrechen gepaukt habe, war es doch eher ein Zufall, warum es mir Zypern angetan hat. Vor allem die Tatsache, dass ich der englischen Sprache sehr firm bin und aufgrund der britischen Kolonialbesetzung in etwa jeder Zypriote englisch spricht, ist eine nicht zu unterschätzende positive Begebenheit.

Ein weiterer: Eine Bürokratie, wie es sie wohl eher selten gibt. Allein die Tatsache, dass Wasser und Strom noch am selben Tage in aller Regel laufen, oder dein Telek. Zugang innerhalb von 4 Tagen geschaltet sein muss zeigt, mit welchem Maß gemessen wird.

Die Mieten sind mehr als erträglich, die Arbeitsweise von größeren Maklern nach vielerlei Forenerfahrungen vorbildlich und günstig.

Die Gründung einer Zypern Ltd. ist auch eine Sache, um sich mit wenig Eigenkapital und geringer Haftung mit einer guten Idee selbstständig machen könnte.

Arbeit selber scheint es, gerade im Tourisektor und Bausektor, auch für ungelernte Kräfte NOCH mehr zu geben, wie vergleichsweise in Spananistan.

In verschiedenen Statistiken habe ich entnommen, dass Zypern immer unter der Top-5 der sichersten Staaten der Welt landet (Kriminalitätsrate), maches Mal sogar als Spitzenreiter von oben grüßt.

Ein Mietverhältnis kann man ohne Probleme und mit unwesentlichen Vorraussetzungen quasi "von zu Hause aus" eingehen.

Das Klima und die freundliche, aufgeschlossene Art der Menschen sind natürlich auch nicht zu vergessen.

Ich könnte noch ne ganze Zeit so weitermachen. Aber jetzt kommt ihr.
Versucht doch bitte einmal, mir das Ziel Zypern durch negative Argumente in Abrede zu stellen.

Ich danke jedem Einzelne schon jetzt für jeden Kommentar.

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  Trügerische Ruhe?
Geschrieben von: superfrog - 18-11-2012, 15:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo nochmal.

Da sich meine Exe ja letztes Jahr ganz offiziell die Kinder gekrallt hat forderte sie selbstverständlich auch umgehend KU -erst per Beistandschaft. Aber auf deren Schreiben reagierte ich erstmal nicht. Sollen die mir doch erstmal nachweisen, dass die Briefe hier ankamen. Ich brauchte noch etwas Zeit um andere Dinge zu regeln.
Und was macht Madame?!
Rennt direkt zum RA ihres Vertrauens und der forderte für die 3 Kids (zwischen 6 und 11J.) um die 1200 EUR KU -nach Stufe 5 der DT!!!! Soviel Geldgier hatte ich nichts entgegenzusetzen, ausser den Gang zu einem seiner Kollegen, der mir erstmal einen Mangelfall errechnete. Wusste gar nicht, dass so viel Abzugsfähig ist... ;-)
Und seitdem kommt nichts mehr.
Einige Briefe wurden noch hin und her geschickt, aber ich zahle die ganze Zeit nicht mehr, als die 800 EUR die mein RA ausgerechnet hat.
Und einen Titel habe ich auch nicht erstellt. Schon mal gar nicht über 1200 EUR!

Meine Frage an euch:
Wird da jetzt noch was kommen? Mein RA meint, ich solle mich freuen -die Gegenseite scheint von einer Klage abzusehen. Ist das wirklich so einfach? Oder kann das dicke Ende noch kommen?

MfG

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  Thread bezüglich "meinem Sohn"
Geschrieben von: Dzombo - 16-11-2012, 22:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (100)

Juhu. Das Jobcenter meldet sich mal wieder. Soll heißen, die Mutter meines Sohnes geht nach wie vor nicht arbeiten. Deshalb erhält mein Sohn nach wie vor Leistungen vom Jobcenter i. S. SGB II. Das übliche blablabla besagten Amtes. Ist erstmal nicht relevant.

Eine andere Frage hätte ich vorerst.

Auf dem Schreiben des JC steht bezüglich meinem Sohn nicht mehr mein Familienname, sondern mein Sohn trägt jetzt den Namen seiner Mutter. Und bei dem handelt es sich wiederum um den Namen ihrers Exehemannes. Könnt ihr mir sagen, ob das so ok ist?

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  Titulierung steht bevor -geht auch befristet?
Geschrieben von: Ponyfriend - 16-11-2012, 18:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo zusammen,

jetzt hat es mich auch erwischt.

Tochter ist zur Mutter gezogen, diese hat sofort ohne Not (ich will zahlen, was der Tochter zusteht und zahle auch) eine Beistandschaft eingerichtet und jetzt geht es munter weiter:

Ich soll dort eine Urkunde ohne Befristung unterzeichnen. Konnte erstmal Zeit gewinnnen und habe dank diesem wunderbaren Forum herausgefunden, dass man auch bei einem Notar eine Verpflichtungserklärung abgeben kann.

Siehe da, ich habe auch einen Notar gefunden, der mir kostenfrei etwas beurkundet.

Ich möchte den Titel befristen, da ich mit meiner neuen Frau ein Kind bekomme und ich dann ja sicher in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe tiefer rutsche. Da der Zeitpunkt schon relativ klar ist, ergibt es für mich keinen Sinn einen unbefristeten Titel in die Welt zu setzen, den ich dann - wie ich hier gelernt habe - nur mit Wohlwollen der KM oder Abänderunsgklage aus der Welt bekomme.

Jetzt habe ich allerdings folgendes Urteil gefunden:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4329

Meine Frage:

Kann ich beim JA überhaupt meine zeitlich befristete Verpflichtungserklärung vorlegen oder werde ich dann vom JA/KM auf einen unbefristeten Titel verklagt?

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