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  § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt
Geschrieben von: ArJa - 07-11-2012, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo und guten Morgen.

Bislang war ich nur in Sachen Umgang hier im Forum unterwegs und habe
nur immer treu und brav als Zahlesel ( KU und TU ) fungiert und bin im Hinblick auf Unterhaltspflichtverletzungen völlig ahnungslos.

Morgen früh habe ich meinen ersten Scheidungstermin. Ich bin im Januar 2012 ( Trennung 12.6.11 ) dazu verdonnert worden 345 € KU und 370 €
TU zu zahlen. Beides habe ich anstandslos und pünktlich gemacht ( habe bislang 0 € Unterhaltsschulden ), allerdings sind meine finanziellen Möglichkeiten mitterweile ausgeschöpft.

Das Trennungsjahr ist längst vorüber, der Scheidungsantrag wurde bereits im Juli zugestellt, es kommt erst jetzt zum Termin, weil das Gericht den H. nicht hochbekommen hat bzw. die Gegenseite bereits den anberaumten Termin im Oktober wegen Urlaub platzen ließ ( und ich durfte wieder einen Monat länger zahlen ... )

Ich gehe davon aus auch morgen nicht geschieden zu werden, weil Exe Zugewinnausgleich und nachgehenden BU geltend machen wird ... aber mir reichts jetzt endgültig : ich werde ab Dezember 12 keinen Trennungsunterhalt mehr an dieses Weib zahlen ! Definitiv nicht !
Zumal sie mir auch den Umgang mit meiner Tochter weiterhin teilverweigert .. Kindesunterhalt werde ich allerdings weiterzahlen ...
Unabhängig davon, dass ich TU aufgrund diversester Belastungen auch nicht mehr leisten kann ...

Also - was habe ich realistischerweise an Strafen/ Konsequenzen zu erwarten ? Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich , wie ich mich strategisch am besten verhalte ... ? Für die Unterhaltsprofis unter Euch sicher ein Leichtes ... Muß noch dazu sagen - bin Beamter und kann nicht einfach kündigen oder mich totalverweigern, niedrigeren Lohn aushandeln o.ä. ..

Gruß
ArJa

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  Wunschdenken vs. tatsächliche Fakten zu int. Sorgerechtsregelungen
Geschrieben von: Absurdistan - 06-11-2012, 16:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

In den verschiedensten Foren wird oft behauptet das es in vielen Ländern die automat. gem. Sorge ab Vaterschaftsanerkennung gibt.
Der Vafk spricht zum Beispiel von den meisten Mietgliedstaaten des Europarates. Tatsächlich sind es bei 47 Mitgliedsstaaten nicht mal ein drittel.

Häufig hört man auch das in einigen Ländern das Wechselmodell als "Standart" gesetzlich verankert wurde. (De Man / Belgien). Finden kann ich nichts was das bestätigt. Es wird auch behauptet das es Länder gibt in denen das Wechselmodell das am häufigsten praktizierte Modell nach Trennungen ist. Das wage ich zu bezweifeln. Ich denke die Standartregelung alle 14 Tage Umgang ist auch in fortschrittlichen Familienrechtsländern die Regel

Oft hört man von wissenschaftlichen Ergebnissen, Studien die belegen das Deutschland immer noch auf dem falschen Weg ist was Sorge und Umgang betrifft. Welche Wissenschaftler sind das? Gibt es Untersuchungen die auch das Gegenteil belegen?

Hier möchte ich anregen Links mit Fakten zu sammeln die zweifelsfrei sind und nicht einem Wunschdenken entsprechen.

Man könnte mit den Nachbarländern in Frankreich, Belgien u.s.w. anfangen.

Frankreich: Sorgerecht = ? , Umgangsrecht = ? , Unterhalt = ? ,Paragraphen und Gesetzestexte:

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  Anspannungsgesetz
Geschrieben von: alexerl - 05-11-2012, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Weiß jemand wie das mit dem Anspannungsgesetz in Österreich funktioniert?
Das heißt, man darf Väter unters Existemzminimum pfänden..

Gilt das auch für deutsche Väter wo das Kind aber in Österreich lebt?
Mein Mann muss nach österreichischem Unterhaltsgesetz bezahlen..Kann mein Mann auch unters Existenzminimum gepfändet werden, falls er arbeitslos wird..???
Oder ist das nur in Österreich zulässig.. Ein östereichischer Bekannter meinte nämlich, das gilt nur in Österreich...

Kann ich mir aber nicht vorstellen.. Oder ist das in Deutschland nicht zulässig..?
Danker derweil für die Antworten...Tongue

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  Auskunft über Abholungszeit im KiG
Geschrieben von: Terenzi1971 - 05-11-2012, 11:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo, ich habe folgendes Problem. Meine Kinder (4 & 5 Jahre) gehen gemeinsam in den gleichen KiGa. Muss dazu sagen,das ein Kind bei mir lebt und das andere bei meiner Ex-Frau. Nun hatten wir vereinbart, dass meine Tochter (lebt bei meiner Ex) spätestens um 12.30 Uhr abgeholt wird, da sie wenn ich meinen kleinen abhole immer mit mir nach Hause möchte! Nun habe ich erfahren, das diese Abholzeiten nicht eingehalten werden und sie teilweise bis 15.00 Uhr im KiGa ist. Nun das Problem. Muss mir die KiGa - Leitung, bzw. Betreuer mir auskunft über die Abholzeiten geben??? Leider wird dies laufent abgelehnt! Wir haben das beidige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht!!!
Zudem Stellt sich die Frage, ob sie auf meinen Wunsch mir das schriftlich Aushändigen müssen.

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  Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen
Geschrieben von: Dzombo - 05-11-2012, 10:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (184)

Ich bin verheiratet in zweiter Ehe. Meine Frau war ehemals auch bereits verheiratet. Ihr heute 14-jähriger Sohn entstammt jedoch nicht ihrer damaligen Ehe. Sondern aus einer Beziehung aus vor ihrer Ehe. Der leibliche Vater ihres Sohnes erkannte damals die Vaterschaft an, verschwand dann aber aus der Beziehung zu meiner heutigen Ehefrau und somit auch aus der zu seinem Sohn. Später bot er dann dem damligen Ehemann meiner jetzigen Ehefrau an, deren Sohn zu adoptieren. Ich selbst kenne den Vater des Sohnes meiner Ehefrau nicht persönlich. Im Nachgang zum Weggang des Vaters erfolgte die Erstellung eines Unterhaltstitels zum Kindsunterhalt. Der gilt logo noch heute in Höhe von aktuell 377€. Nunmehr teilte der Kindsvater mit, den Unterhalt für seinen Sohn drastig bis gen null runterzusetzen, was er seit 2 Monaten auch praktisch durchführt. Laut seinen Angaben sei er an Burn out erkrankt und müsse sich eine Auszeit nehmen. Logo schmeckt dieses Gedeck der Kindsmutter überhaupt nicht. Es steht ergo Streit um Unterhalt zu befürchten. Alarm ist angesagt!

Mir liegt daran, Vater und Mutter des besagten Jungen an den Verhandlungstisch zu bekommen. Und das soll sein, weil ich null Bock habe auf Streit zwischen Eltern wegen Geld mit am Ende einen Teenager als Opfer. Solchen aber befürchte akut, weil der Kindsvater nach 12-jähriger und selbst verfügter Abwesenheit im Leben seines immer gewesenen und gebliebenen Sohnes "nunmehr" beabsichtigt, den Kontakt zu seinem Sohn wieder aufzunehmen, womit die Kindsmutter konsequenterweise ihre "Probleme" hat. Verzwickte Situation.

Wichtig ist noch, dass der Kindsvater nach 12 Jahren wieder zurück in seine Geburtststadt gezogen ist und sein Sohn ca. 700m entfernt von seiner Arbeitsstelle zur Schule geht.

Bisher zahlte der Kindsvater wie schon gesagt Unterhalt in Höhe von 377€. Mitte des Jahres schränkte er diesen "ohne" Vorankündigung auf 95€ ein und wie gesagt mit der Begründung der Auszeit für ihn wegen Burn Out. Er "forderte" allerdings die Kindsmutter dazu auf, mit seinen zugesandten Unterlagen zum Jugendamt zu gehen, um dort den Unterhalt für seinen Sohn "neu" berechnen zu lassen. Das tat die Kindsmutter denn auch und raus kam die Summe 290€ Seit dem zahlt er nichts mehr.

Wie kann es zur "friedlichen" Lösung der Angelegenheit kommen? Falls so eine Lösung überhaupt möglich ist bei der momentan noch "vorherrschenden" Steinzeit-Familienpolitik.

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  Wer zahlt für Exe, Kids oder ich ?
Geschrieben von: neuleben - 02-11-2012, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Mal eine Sache, die mir bisher nicht ganz klar ist.
Mein Ältester verdient inzwischen recht ordentlich, wenn alles klappt, wird er wohl Karriere machen.
Mit Ausbildungsbeginn ist er aus Hotel Mama ausgezogen und hat eine eigene Wohnung.
Also er steht voll auf eigenen Beinen.
Vor kurzem fragte er mich, wie ist das eigentlich mit Mama, wenn die mal zum Sozialfall wird, muß ich dann zahlen oder du ?
Mama war wieder verheiratet, jedoch nur kurzzeitig und ist inzwischen wieder geschieden.
Nach der Homepage ihres Arbeitgebers hat sie sogar wieder meinen Nachnamen angenommen, was ich sowieso nicht ganz verstehe.
Mein Ältester besucht Mutti nur sporadisch und ist jedes mal von deren Lebenschaos geschockt.
Wie ist das nun, wer wird vielleicht einmal für sie zahlen müssen ?
Die Kinder ?
Ihr letzter Exmann ?
Ich ?
Ich habe ihm gesagt, ihr letzter Exmann ist unterhaltspflichtig, bei dem ist aber anscheinend nichts zu holen......
Wie ist das nun, werden tatsächlich mal die Kinder bluten müssen, wenns mit ihr so richtig bergabgeht, was mein Ältester befürchtet ?
Der macht sich nämlich jetzt schon im zarten Alter über vorauseilende Kapitalschutzmaßnahmen Gedanken.

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  Meine geschichte kurzfassung
Geschrieben von: peterjohannes - 02-11-2012, 00:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Wollte mal meine geschichte kurz zusammenfassen und wissen ob jemand weiss was denn eventuell passiert sein könnte nach der aktion.

Vor 2 Jahren ungefähr lebte ich in Deutschland und bekam eines Tages ein Schreiben von der Polizei dass ich als Beschuldigter vernommen werden solle wegen Unterhaltspflichtverletzung. Ich hab dann bei so ner Anwaltshotline angerufen und die haben mir dann gesagt. Ich brauche da nicht hinzugehen aber ich könne mich ja schriftlich äussern dass ich keinerlei Einnahmen habe. Das hab ich dann auch gemacht. Einige Wochen später wurde ne Hausdurchsung bei mir gemacht und es wurden Akten beschlagnahmt. Ich muss dazu sagen dass ich in Deutschland freischaffend selbständig als Berater tätig war. Dann kam Wochen später die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen verletzung 170. Hab mir dann nach dieser Aktion einen Anwalt genommen. Der hat dann Akteneinsicht gefordert und mir dann mitgeteilt dass das Jugendamt im Auftrag meiner Ex Anzeige gegen mich erstattet hat wegen unterhaltsverletzung und dass auch bei der Durchsuchung eben anhand der kontoauszüge nachgewiesen werden kann dass ich zu dem zeitraum wohl genug einnahmen hatte. Ich hatte dann ziemlich viel panik und überlegte ins ausland zu gehen. Ich hab meine letzten ersparnisse abgehoben und die ins ausland persönlich gebracht. Mit dem Auto über die Grenze ein paar mal. Dann gab es den termin zur gerichtsverhandlung. Ich hab meinen anwalt gefragt ob man den termin eventuell verschieben kann da ich ne operation habe. Mein anwalt bat dann um terminverschiebung.Das Gericht hat dem dann zugestimmt. In der zeit hab ich dann den rest verkauft und bin dann nach asien geflogen und mich in deutschland abgemeldet mit einer hotelanschrift in frankreich. In Asien angekommen schrieb mir mein anwalt per email dass das gericht nachfragt ob ich denn wieder gesund sei. Ich hab dem anwalt dann gesagt er soll dem gericht schreiben dass er das mandat niederlegt da ich ihm das mandat entziehe. ich hatte nämlich irgendwo gelesen dass durch den anwalt man eine zustellungsfähige anschrift habe und wenn man das mandat entzieht dies dann nicht so sei.Der Anwalt hat das dann auch getan und dem gericht geschrieben dass er das mandat niederlegt. Seither sind nun ungefähr 2 jahre vergangen und ich weiss nicht was aus der Sache geworden ist. Eine Anwältin bei der frageinenanwalt.de seite meinte dass das verfahren wohl ruhe und nach 3 jahren verjähre. Ich weiss bis heute nicht ob ich verurteilt wurde oder eine verhandlung in abwesenheit stattfand .... etc. Was meint ihr was aus der sache aus rechtlicher sicht wohl geworden ist und wie lange sollte ich mich noch im ausland aufhalten?

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  Diskussion zu: Habe ich was falsch gemacht?
Geschrieben von: Ibykus - 01-11-2012, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

[Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid90069 ]

sentenza schrieb:Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man eine langjährige Beziehung, in welcher der Partner viel für jemanden getan hat, einfach so beendet.
.. man stellt keine Fragen, wenn es Zeit ist zu geh'n!
Man könnte Dir -jedenfalls nach der Lektüre deiner Zusammenfassung- Blauäugigkeit vorwerfen.
Keine Frau nimmt sich eine Zweitwohnung, weil sie das Verhältnis zu ihrer Schwiegermutter belastet sieht.
Ummeldung nach einem Jahr (anstatt Umkehr)!!!
... und von Trennung keine Rede!

Was muss denn alles passieren, bis man sich Gedanken darüber macht, wie sich ein solches Verhalten auf die Beziehung auswirkt oder auswirken kann?

Du tust m.E. gut daran, dich auf eine endgültige Trennung mit allen familienrechtlichen Konsequenzen vorzubereiten.
Auf mütterliche Gutmütigkeit würde ich mich keineswegs verlassen. Die endet nämlich genau zu der Zeit, in der du die neue Familie störst, indem du dich in sorgerechtliche Angelegenheiten einmischst oder wenn mal dein Umgang nicht in deren Zeitplan paßt.

Viel Glück!

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  Unterhaltsberechnung durch JA
Geschrieben von: Der nur zahlende Papa - 28-10-2012, 11:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Das JA hat einen Unterhaltstitel an mich versendet. Ich habe denen meine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate gesendet und nun deren Berechnung erhalten. Laut JA komme ich auf einen Durchschnittslohn von 1406 €/ Monat. Laut D'dorfer Tabelle müsste ich daher 225€ KU bezahlen. Das Jugendamt setzt aber 105% KU fest, obwohl ich 100€ unter der Grenze liege. Kann ich dagegen vorgehen und muß sich das JA an die D'dorfer Tabelle halten?

Das Kind selber entstand durch eine Spende an meine ehemals beste Freundin - ohne weitere Verpflichtungen für mich. Nun ja, es läuft doch etwas anders! Angry Der Umgang mit dem Zwerg wird mir von der KM seit Monaten verweigert. Ich habe das JA um Hilfe gebeten, ein Gespräch mit der KM führten die auch schon. Sie bot mir dann Umgang zu meiner Arbeitszeit an, der auch in ihrem Beisein stattfinden soll Das zeigt mir nur, dass sie dem Kind keinen Umgang mit dem Vater ermöglichen möchte. Natürlich werde ich nicht nur zahlender Vater sein wollen und werde dementsprechende Konsequenzen ziehen müssen und das Land verlassen. Ich sehe auch keinen Sinn darin, den Umgang mit dem Zwerg zu erzwingen!Confused

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  Haft und Auslieferung von Frankreich nach Deutschland Unterhaltspflichtverletzung
Geschrieben von: p__ - 27-10-2012, 22:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Der neue Durchgriff der deutschen Pickelhauben über den europäischen Haftbefehl in Unterhaltsangelegenheiten wird kritisiert.

In Frankreich rumpelte es. UMP Senator Joëlle Garriaud-Maylam verurteilt die Auslieferung eines Vaters nach Deutschland, der dort keinen Unterhalt bezahlt hat. Demnach wird in "Irland, Zypern, Belgien, Finnland, Schweden, Luxemburg und Österreich" erst eine Verhältnismässigkeitsprüfung durchgeführt, in Frankreich nicht.

http://www.lextimes.fr/5.aspx?sr=1069#EP...dlDIoRG.01

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