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  Unterhalt für Zierfisch
Geschrieben von: tumi - 16-11-2012, 13:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

Hallo an alle,
heute hatte ich die 4. Verhandlung zwecks zuweisung der Ehewohnung. Die Richterin hat entschieden dass die Kinder und ich in der Wohnung bleiben, und meine (noch)Frau ausziehen soll.

Die gegnerische RAttin war nicht begeistert und hat mir angedroht :"Jetzt werde ich ihnen eben jeden Cent aus der Tasche ziehen und der Frau als Unterhalt zukommen lassen."

Jetzt versuche ich auszurechnen, vieviel sie bekommen könnte.
Kann mir jemand helfen?
Ich rechne:

Nettolohn
-Miete
-Nebenkosten
-UH Kind 1 (17 J.)
-UH Kind 2 (13 J.)
-5% Berufsbedingte Aufwendungen
-Schuldentilgungen
-(Selbstbehalt)?

Was übrig bleibt wird geteilt? oder 3/7 Regelung?
Frau hat 400€ Job.

Bevor ich das Ganze mit Zahlen fülle, möchte ich wissen ob es so simmt oder noch was fehlt.

Danke für Tipps

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  Hilfe, werde Vater, geringes Einkommen
Geschrieben von: Zitrone - 14-11-2012, 01:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Servus, brauche Eure Hilfe.
Zu meiner Person, ich habe keine kriminelle Energie, wollte Vater sein und eine Familie gründen. Leider bin ich aufgewacht, meine Exfreundin wollte keinen Vater oder Partner sondern ein Erzeuger.
Sind beide über 30. Hat mich in der 5 ten Schwangerschaftswoche verlassen. Habe sie weder schlecht behandelt, beschimpft, getrunken oder sonst was. Sie konnte mir den Grund der Trennung auch nicht begründen. Ausser dass sie geagt hat, ich hatte viel zeit zum Nachdenken und du bist doch nicht der Richtige für mich :=)
Ich verdiene relativ wenig, heisst ich werde wie ein 1 € Jobber leben müssen, trotz Arbeit. KU bis zum 6 - 12 Lebensjahr des Kindes wird gedeckt. Danach Mangelfall oder fiktive Einkünfte = Schulden. Habe noch nichts unterschrieben. Welche Möglichkeiten habe ich ? Über das Auswadern habe ich nachgedacht, leider bin ich zu naiv und ein leichtes Opfer, habe nichts vernünftiges gelernt, bin einifacher Arbeiter, auch kein Starkapital. War nie arbeitslos. Leider im Gesundheitswesen. Damit kann man vermutlich im Ausland nicht viel anfangen.

Mein Plan B ist Vaterschaft anerkennen, 12 Jahre brav zahlen und lächeln, jeden Monat 200 - 300 € sparen ( von den 950 - 1000€ ), aufs Kino, Essen gehen, Disco, Freunde treffen, shoppen gehen, keine Frauen, keine Zigaretten, kein Alkohol, auf alles verzichten nur arbeiten und schlafen gehen. Nach 12 Jahren mit 25 000 + € ( ich weiss das nicht nicht viel ) Auswandern 5 - 8 jahre wie ein Mensch unter den Palmen leben und zurück kommen. Mit 50 Jahren finde ich so oder so keien arbeit, also vom H4 leben.

Was sagt Ihr zu Plan B ? Gibts Plan A ?

Lg Zitrone

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  Titulierung
Geschrieben von: crocop - 14-11-2012, 00:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und reihe mich hiermit sehr ungern zu den Opfern dieser Zeit ein.

Aber zunächst einmal eins nach dem Anderen:

1. Ich bin Vater eines 9 Jährigen

2. Ich wurde nun vom JA zu 110% (309€) verdonnert, bei einem bereinigten Netto Einkommen von 1842,15€

3. Nun soll ich, wie viele vor mir, einen Titel erstellen lassen und unterzeichnen.


So, nach dem durchlesen der FAQ möchte ich mir die darin beschriebenen Ratschläge zu nutze machen und einen Titel beim Notar, über 90% der zu zahlenden Summe sowie statisch und zeitlich befristet bis zum 18 bzw. 15 Lebensjahr (für den Fall, dass das Kind eine Ausbildung beginnt), erstellen lassen.

-Wie sieht denn aktuell die Rechtslage in solch einem Fall aus?

-Hat jemand in letzter Zeit Erfahrungen damit gemacht?

-Wie schätzt ihr die Erfolgschancen ein?


Grüße

crocop

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  Erzeuger unauffindbar
Geschrieben von: Zitrone - 12-11-2012, 21:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Servus

Wenn der Erzeuger vor der Vaterschaftsanerkennung kurz über die Grenze fährt Zigaretten zu kaufen Tongue, dort paar Jahre verbleibt, dabei vergisst er versehntlich der KM den Aufenthaltsort mitzuteilen.
Kann das Gesetz den Vater des Erzeugers zu einem Vaterschafttest einladen um herauszufinden ob sein Sohn der Vater des Kindes ist ist ? Wie schaut es rechtlich aus ?

Lieben Gruss Zitrone !

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  JA auf Schadensersatz verklagen?
Geschrieben von: Simon ii - 12-11-2012, 20:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Folgende Situation:

JA hat mich Anfang 2011 zur Zahlung von 105% KU gezwungen (die Stellen hinter dem Komma lasse ich jetzt weg), da Kind in dritter Altersklasse.

Seit April 2012 gibt es ein Urteil, daß diese Berechnung ungültig ist. Die Prozentzahlen müssen für alle Altersklassen dieselben sein, was 102% entspricht (was mir das JA immerhin schon Mitte September mitgeteilt hat!).

Fazit: Ich habe pro Monat 13 EUR zuviel gezahlt.

Eine Rückforderung des KU ist praktisch nicht möglich, da:

1. Entreicherung (also Geld verfrühstückt)
2. keine Verrechnung mit zukünftigem KU möglich.

Meine Überlegung jetzt:

Wäre es sinnvoll, das JA (also praktisch den Staat) auf Schadenersatz zu verklagen, da ich das Geld von dem Kind praktisch nicht wiederbekommen kann?

Hat jemand so etwas schon mal versucht?

Was machen die anderen Väter, die durch diese falsche Berechnung zuviel KU bezahlt haben? Da müßte es doch einige geben?

Kennt Ihr irgendwelche Links oder Ansprechpartner, die ein vergleichbares Problem erfolgreich gelöst haben?

Simon II

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  ?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ?
Geschrieben von: ArJa - 12-11-2012, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Moin zusammen.

Ich hatte letzte Woche den 1. Scheidungstermin. Das ich angesichts der Geldgier meiner Exe nicht geschieden werden würde , war mir von vornherein klar. Zahle jetzt seit 18 Mon. durchgehend TU....

Offensichtlich hat meine Exe jetzt eine neue Spielwiese entdeckt. Unsere grundschulpflichtige Tochter geht an 3 Tagen nachmittags in die offene Ganztagsbetreuung, weil Exe und ich dann arbeiten.

Nun - 18 Monate nach Trennung und nur noch wenige Monate bis zur Scheidung - hat Exe angeblich entdeckt, dass ich von den 150 € Betreuungskosten ( davon 50 € durch KU gedecktes Essensgeld ) 50 % ( also Hälfte von 100 € = 50 € mtl. ) als Kosten für die Ganztagsbetreuung zu übernehmen hätte.

Und weil sie erst jetzt darauf gekommen ist, möchte sie das Geld rückwirkend ab Juli 2011.... ( Wenn das so wäre, würde ich als erstes an Exes Stelle meine Rattin feuern, die mich nicht darauf hingewiesen hat... )

KU zahle ich 350 € mtl. ohne irgendwelche Rück- oder Außenstände ...

Wie beurteilt Ihr die Angelegenheit rechtlich ?

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  Ein Fall wie viele Andere.....
Geschrieben von: webmin - 10-11-2012, 22:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (221)

Nachdem mich die Unterhaltskeule voll erwischt hat belastet mich folgendes Problem.
In der Umgangssache lief es für die KM nicht so doll.
Nach 1,5-jähr. herumdümpelei vorm AG kam in der Hauptverhandlung 3 St. Umgang mit meinem damals etwas über 2-jähr. Sohn dabei herum.
Die sofort eingereichte Beschwerde vorm OLG brachte dann eine Wende.
Das Urteil vom AG wurde sofort aufgehoben und zwecks eines (weiteren) GA auf 6 St erhöht.(JA hielt an den 3 St. fest)
Beide Gutachten(1xAG, 1xOLG) waren sehr positiv für mich ausgefallen, für die KM weniger (AG= Glaubwürdigkeit, OLG= Nicht mitgewirkt)
Zwischenzeitlich ist ein Vergleich vom OLG vorgelegt worden, welcher mein Begehren zu 120% unterstützte.
KM ist diesem nicht beigetreten.
Nach den üblichen Verzögerungstaktiken legte ihre Rattin das Mandat nieder.
KM präsentierte nun eine neue Rattin, die sogleich die GA in Zweifel zogen und ein neues beantragte. Daneben beantragte sie einen Umgangspfleger.
GAin und UPin stammt natürlich aus ihrem eigenen Portfolio.
Mein Sohn (mittlerweile 3,5 j. alt) soll persönlich befragt werden, da ich ihn angeblich geschlagen haben soll.
Ich selbst gehe nicht davon aus, dass sich das Gericht(im Jan. ist Termin) davon was annehmen wird.
Sorry für die Ausführlichkeit, aber ich denke man kann sich sonst kein Bild von der Situation machen.
So nun zum Punkt:
Seit dem Wechsel der Rattin meiner EX hat sich der Kleine sehr zum Nachteil verändert.
Dinge, die er vorher sehr gemocht hatte (z.B Schwimmbad), lehnt er ab.
Ich spüre bei ihm Anspannung. Ich versuche auf ihn einzugehen. Er lehnt aber ab.
Ich nehme jegliche Spannung heraus. Irgendetwas belastet ihn. Ich denke es ist ein Loyalitätskonflikt.
KM ist selbst verbamtete Pädagogin. Bei der Verabschiedung zu mir sagt sie immer zu dem Kleinen:"*** Mama ist jetzt ganz traurig ohne dich"
Ich denke sie versucht ihm Dinge einzureden um bei dem unwahrscheinlichen Fall eines erneuten GA, dass er sich negativ zum Vater äußert.
Wie soll ich damit umgehen? Meines Erachtens zerstört sie massiv das Kindeswohl. Es schmerzt sehr.

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  Südostasien Länder- u Visafred
Geschrieben von: Hasserfuellter - 10-11-2012, 22:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

So
Damit hier unsere Mitglieder über Lebensmöglichkeiten in Südostasien posten
können sei der Fred hiermit eröffnet. Es soll hier um Visabestimmungen,
Infrastruktur etc. gehen; ich könnte zwar eine Staatsbürgerschaft eines
afrikanischen Zwergstaates bekommen aber leben könnte ich dort nicht.
Also wohin: Thailand, Kambodscha, Laos, Burma, Phills etc. ?

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  Ehegattenunterhalt
Geschrieben von: Bernie - 09-11-2012, 19:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo Zusammen,

kann mir jemand erklären wie das mit dem Ehegattenunterhalt funktioniert und worauf man achten muss.
Wir hoffen das wir im januar 2013 geschieden werden. Smile Beim Notar haben wir auf Ehegattenunterhalt etc. verzichtet.
Aber was wäre wenn ich mal aufgrund meiner kleinen Rente doch was vom Amt beantrage oder ich den geforderten KU von Hexe von meiner Rente bezahlen würde und dann aufstocke. Kann das Amt an Nicole herantreten?
Auch wenn unsere Ehe bis zur Trennung 3 Jahre und 4,5 Monate gedauert hat. Bis zur Scheidung wären es dann 4 Jahre und 4,5 Monate.

Bernie

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  Muss ich die Gerichtskosten der Ex tragen bei Scheidung?
Geschrieben von: L3NNOX - 08-11-2012, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo zusammen,
mein Anwalt hat mich eben tel. informiert, dass das Gericht beantragt hätte, dass ich die entstehenden Kosten der bevorstehenden Scheidung meiner Ex zu tragen hätte, und diese bitteschön in 100€/Monat Raten abbezahlen soll. Ich bin (logischerweise) Mangelfall und runtergerechnet bis 1050€. Er versucht dagegen anzugehen, weil ich a) verständlicherweise keine Lust dazu habe und b) auch tatsächlich kein Geld wegen Schulden und hohen Umgangskosten, Ex wohnte 100Km weg.
Die Argumentation ist folgende: Gericht denkt, ich würde 2050€ netto verdienen (unbereinigt) und hätte somit nach Abzug von KU und TU noch etwa 1500 zur Verfügung und könnte somit auch für die Kosten der gegenseite aufkommen Dodgy
Wie sind da die Erfolgsaussichten? Werden da die üblichen Abzüge auf einmal NICHT mehr anerkannt (berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge usw.)?
Meines Wissens muss Exe doch bis zu 4 Jahre danach noch die Kosten abzahlen, wieso wird das nicht versucht in dem Fall?

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