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Komplettstatistiken
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| Titel statisch vs. dynamisch |
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Geschrieben von: grisley - 27-10-2012, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Ich (41) bin seit 2000/2001 stolzer Vater von zwei Kinder. Wie viele andere wurde ich geschieden (in 2011). Trotz pünktlicher Entrichtung des KU's flatterte dann unverhofft das Schreiben des JA's ein.
Eure Hinweise zum JA hatte ich mir vor dem Titulierungstermin angesehen und muss sagen, die Voraussagen treffen absolut zu.
Das JA berechnete falsch und machte auch Falschaussagen. Habe entsprechend dagegen gehalten und meine Forderungen durchbekommen.
Die sehen so aus:
- Begrenzung zum 18. Lebensjahr
- Statischer Titel
Jetzt zu meinem Problem:
- Die Beistandschaft wurde zum 1.1.2012 beantragt.
- Dynamisch sollte ich 105% zahlen, daraus ergab sich ein Betrag von 356,-. Meine Tochter war Mitte des Jahres 12 geworden. (Nächste Altersstufe der D'Tabelle.)
-- In der Urkunde wurde dann der Betrag 356,- festgesetzt mit dem Zusatz: "Entspricht dem Unterhalt Gruppe2 der 3. Altesstufe, D'dorfer Tabelle". Jetzt erhalte ich eine Aufforderung zur Nachzahlung. Ich soll also für die Zeit vom 1.1.-1.6.2012 für die Altersufe 3 nachzahlen. Ist das Rechtens???
Gibt evtl. es für eine Beurkundung eine Widerrufsfrist?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße Christian
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| Kann die Deutsche Botschaft laufende Verfahren abfragen? |
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Geschrieben von: peterjohannes - 24-10-2012, 18:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Mich würde mal interessieren ob die Deutsche Botschaft über laufende Ermittlungen bzw. Verfahren bei Vertoss des 170 er Bescheid weiss. Also keine konkreten verurteilungen sondern laufende verfahren. Wenn ja wo genau wird da abgefragt? Angenommen es läuft ein Verfahren aber weil man die person nicht findet ist nur ne adressermittlung in deutschland gegen diese person. Weiss die botschaft das direkt wenn man im ausland da hingeht und wie lange bleiben so adress fahndungen gespeichert?
Danke
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| ladyboy visa problem |
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Geschrieben von: peterjohannes - 24-10-2012, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (94)
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ich habe dieses forum hier zufällig entdeckt und wollte einmal mein problem schildern. ich lebe seit 2 jahren mit einem ladyboy zusammen. Nun möchte ich wieder zurück nach europa. Wir würden gerne zusammen gehen. Allerdings denke ich dass es probleme bei einem visaantrag geben könnte weil ich während gegen mich unterhaltsmässig ermittelt wurde ins ausland vor ca. 3 jahren bin. Heiraten könnte ich sie auch nicht weil sie ja ein ladyboy ist. Und auch wenn ich den antrag abgebe wird ja auch eine verpflichtungserklärung auf der botschaft von mir verlangt in der ich über ausreichendes einkommen verfüge nachweisen müsste. das ist zwar vorhanden aber ich müsste denen ja dann meine kontoauszüge zeigen.
Hat jemand einen trick oder eine idee wie es klappen kann? gerne auch privat message
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| Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! |
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Geschrieben von: crissbee - 24-10-2012, 03:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Erstmal ein freundliches Hallo an alle hier in diesem Forum,
ich habe mittlerweile seit einer Woche im Netz nach passenden Informationen für meinen aktuellen Fall gesucht und auch schon einiges dazu gefunden.
Allerdings muss ich sagen das mir dieses Forum hier mit Abstand am besten gefällt und auch am informativsten zu sein scheint, großes Lob schon mal vorab.
Daher hoffe ich das ihr mir vielleicht Hilfestellung geben könnt.
Jetzt aber erstmal zu meiner Person und Situation.
Ich bin alleinerziehender Vater eines 13 jährigen Sohnes, der seit seiner Geburt bei mir lebt, für den ich allerdings keinen oder noch keinen Unterhalt erhalte,
da ich eine Beistandschaft eingerichtet habe,UVG bereits beendet, dazu aber später mehr in einem eigenen Thread, zwecks Hilfestellung.
Des Weiteren habe ich noch eine 6 jährige Tochter, der ich zu Unterhalt verpflichtet bin, mit einer anderen Frau, zu der ich allerdings schon vor der Geburt keinen Kontakt mehr hatte. Ich kenne nur den Namen des Kindes und das Geburtsdatum, mehr Infos habe ich nicht. Einer der Fälle auf die man als Mann leider keinen Einfluss hat, aber wohl jedem passieren kann.
Ich muss noch dazu sagen, ich bin nicht verheiratet und war es auch nie.
So ,nun aber zu meinem Fall. Wie ihr euch denken könnt geht es um den Unterhalt meiner Tochter. Diese bezieht, wie auch die KM, laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Für meine Tochter wurde eine Beistandschaft beim JA eingerichtet und ein Titel gegen mich erwirkt, in dem ich zu 100% des Mindestunterhalt von mtl. 264 €, verpflichtet wurde, von dem ich aber bisher mtl. nur 150 € zahlen konnte, da ich noch andere Zahlungsverpflichtungen habe.
Ich muss dazu sagen das ich bis Mitte letzten Jahres ALGII bezieher war und davor eine Umschulung gemacht habe. Dann habe ich mich kurzzeitig versucht Selbstständig zu machen, dieses Unternehmen habe ich aber auch zum Ende letzten Jahres wieder fallen lassen und das Gewerbe abgemeldet, da ich eine Festeinstellung bekommen konnte, allerdings in meinem eigentlich erlernten Beruf und da sage ich natürlich nicht nein, da ich in diesem Beruf deutlich mehr Erfahrung habe.
Das teilte ich sowohl dem zuständigen JA als auch dem Jobcenter mit, indem ich meinen Arbeitsvertrag und sämtliche Unterlagen, über meine Einkommensverhältnisse, vorlegte.
Daraufhin wurde vom Jobcenter meine Leistungsfähigkeit vorläufig geprüft. Ich habe das erste Schreiben mal angehängt.
![[Bild: GQDHAX.jpg]](http://img4web.com/tbnl/GQDHAX.jpg) ![[Bild: R3ZR9L.jpg]](http://img4web.com/tbnl/R3ZR9L.jpg) ![[Bild: 5K8KF6.jpg]](http://img4web.com/tbnl/5K8KF6.jpg) ![[Bild: KUT4VS.jpg]](http://img4web.com/tbnl/KUT4VS.jpg)
Wie man in dem Schreiben sehen kann, steht da vorläufig, da mein Gewerbe wohl nicht abgemeldet sei, was es aber ist, jedenfalls das letzte. Mehr dazu später.
Daher schenkte ich diesem Schreiben erstmal keine weitere Aufmerksamkeit.
Etwa 3 Monate später folgte das zweite Schreiben, welches ich auch gleich mal anhänge.
![[Bild: 4R2Z.jpg]](http://img4web.com/tbnl/4R2Z.jpg) ![[Bild: C43KUF.jpg]](http://img4web.com/tbnl/C43KUF.jpg)
Jetzt wurde ich stutzig, also habe ich mich auf dem Weg zum Ordnungsamt gemacht und mal nachgeforscht.Und tatsächlich, dann fiel es mir auch wieder ein, dass ich vor Jahren mal ein Fakegewerbe angemeldet hatte, um mir eine Metro-Karte organisieren zu können. Da ich diesem Gewerbe aber nicht weiter nachging, hatte ich es natürlich völlig vergessen.Also habe ich es abgemeldet und zum frühstmöglichen Termin zurückdatieren lassen.
Jetzt hatte ich allerdings Berufsbedingt einiges um die Ohren und war auf einigen Schulungen, Deutschlandweit, unterwegs, das ich verpasst habe auf das Schreiben zu reagieren. Was natürlich zur Konsequens hatte das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, auch angehängt.
![[Bild: ZE4TTK.jpg]](http://img4web.com/tbnl/ZE4TTK.jpg) ![[Bild: 42X11D.jpg]](http://img4web.com/tbnl/42X11D.jpg) ![[Bild: 6KJ277.jpg]](http://img4web.com/tbnl/6KJ277.jpg)
Dazu kommt jetzt noch das mein Arbeitgeber, letzte Woche Freitag, eine Lohnpfändung, zwecks Unterhaltsrückstand und laufendem Unterhalt, für mich vom Jugendamt erhalten hat. Indem mir jetzt noch 895€ + 1/2 des Mehrbetrages bleiben, da mein Sohn ja bei mir lebt und ich Naturalunterhaltspflichtig ihm gegenüber bin.
Und jetzt folgt mein Problem, da ich morgen schon darauf reagieren muss ohne weitere Folgen erwarten zu müssen. Ich hatte so einen Fall bisher noch nicht.
Wie kann/muss ich jetzt darauf reagieren ?
Was trage ich in diesem Anhörungsbogen ein und wie kann ich dem Jobcenter glaubhaft mitteilen, das das alte Gewerbe gar keinen nutzen hatte ?
Wieviel Informationen muss ich dem Amt mitteilen und was dürfen sie ?
Wie weit zurück dürfen sie Informationen einholen ?
Welche anderen Möglichkeiten habe ich noch (Finanziell,Rechtlich) ?
Lese ja öfter mal das die Ämter sich nicht ganz Rechtsmäßig verhalten.
Ich hoffe ihr könnt mir da jetzt weiter helfen, mir raucht nämlich mittlerweile schon der Kopf bei der Informationflut die ich bisher verschlungen habe.
Ich weiß es ist viel zu lesen und ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt, um alles nachvollziehen zu können.
Aber ich bedanke mich trotzdem schon mal recht herzlich bei denen die sich damit beschäftigen und mir weiterhelfen können.
Viele Grüße Chris
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| Der plötzliche und unerklärte Tod |
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Geschrieben von: Bluter - 23-10-2012, 10:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Im Falle des Suizids sollte man annehmen, dass in unseren Breitengraden kein Anlass hierzu besteht. Das soziale Netz ist dicht geknüpft und keiner braucht auf Zuwendungen verzichten. Ist doch ganz einfach: Problem erkannt, Profession auf Krankenschein aufgesucht und Problem gebannt.
Naja, und wenn der spätere Selbsttöter die üppigen Hilfsangebote nicht annimmt, oder die ihm anvertraute Hilfestellung nicht den erwarteten Erfolg hatte, dann liegt das halt in seinem Ermessen, sich selbstbestimmt das eigene Leben zu erhalten oder zu nehmen. Insoweit ist das Tabu jenes, sich nicht weiter mit dem Problem des Betroffenen herumschlagen zu müssen, weil das Leben der Übrigen weiter geht und von der Tat insoweit unberührt bleibt.
Auch mein Leben geht weiter, wenn sich mal ein Arbeitskollege das Leben nimmt, wie vor drei Wochen geschehen.
Und so viel anders als zuvor ist es dann auch nicht. Ich käme auch nicht auf die Idee, die Tat mit meinem Kind zu besprechen oder der eigenen Gemahlin zu offenbaren, dass der Arbeitskollege sich das Leben nahm, weil er inzwischen als familienferner Besuchsonkel von seiner älteren Tochter einen Korb verpasst bekam, als er sie zum Bespaßungs-Wochenende abholen wollte und somit eine intern bereits bekannte Depression hierüber getriggert wurde.
Ich wäre ja doof, meiner Gemahlin so eine Steilvorlage zu geben, für den Fall, dass sie Trennungsabsichten hegt, von denen wir Väter meist erst Notiz nehmen, wenn der Gedanke bereits so weit gereift ist, dass bestenfalls eine totale Unterwerfungsgeste die Trennung noch abwenden könnte.
Nö, meine sich hieraus speisenden Ängste bleiben in mir, verschlossen und gut behütet. Meine Ängste sind bei mir gut aufgehoben und gezeigte Schwäche wird nur von anderen ausgenutzt. Also bin ich stark, wie zuvor und auch weiterhin, eine Unterwerfung sird es mit mir nicht geben. Und sollte ich dennoch schwach werden, mich mit einem Selbsttötungsgedanken plagen, bleibt das meine Sache; vollends in meiner Verantwortung.
Das so Tabu trägt sich somit selbst, vom Einzelnen bis in die Gesellschaft.
Zuerst machte eine Rundmail auf ein unerwartetes Versterben eines geschätzten Kollegen die Runde, wohl ein Tag nach Bekanntwerden und 2-3 Tage nach dem Todeseintritt.
Ein Kondolenzbuch wurde ausgelegt, in das ich mich nicht eingetragen habe. Wozu auch? Wer erhält es und was sollte ich den Hinterbliebenen hineinschreiben? Worte der Aufmunterung an die trauernde Witwe, oder Schuldzuweisungen an alle, die da "ein wenig nachlässig" im Umgang mit den Befindlichkeiten und dem Befinden des Verstobenen waren, oder eine allgemeine Floskel?
Auf einer betrieblichen Veranstaltung, zwei Wochen später:
„Unser hoch geschätzter Kollege, Volker F. (Name geändert), […] ist auf besonders tragische Weise ums Leben gekommen. Ich bitte nun um eine Minute der stillen Anteilnahme.“ – Es folgt eine 15-sekündige „Schweigeminute“, weil, die Veranstaltung muss ja weitergehen und die Kopfkinos sollen besser abgeschaltet bleiben.
Ein Betriebs- oder Wegeunfall wäre an dieser Stelle unzweifelhaft als solcher benannt worden, wie auch eine sog. schwere Krankheit, ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt.
Mehr gab es zu diesem Fall aber nicht zu sagen, keine unangenehmen Fragen zu stellen und keine zu beantworten. Nicht einmal in Frieden möge er ruhen.
Lieber Volker F.,
ich distanziere mich hiermit von der dir zuteil gewordenen Verabschiedung, bei deinem Arbeitgeber, die deiner nicht würdig war, weil bisher keine Aufarbeitung erkennbar vorgesehen ist.
Dein Leben war dir nicht mehr ausreichend Wert gelebt zu werden, als sich auch noch eines deiner Kinder von dir abkehrte.
Aber nichts geschieht völlig umsonst und bleibt folgenlos.
Du bleibst mir als weitgehend fremder Mensch in Erinnerung, der mir mit seinem Suizid einen Anreiz gegeben hat, mich mit dem Thema Depression noch intensiver auseinanderzusetzen. Mit etwas Glück und eigenem Zutun, gelingt es deinen ehemaligen und verbliebenen Kollegen aus deinem Schiksal wichtige und richtige Lehren zu ziehen, die eigene Lebensqualität zu erhalten oder gar zu steigern.
Ruhe in Frieden.
Nicht erst am Rande der Veranstaltung wurde in Einzelgesprächen darüber gesprochen, was passiert ist, weil immer Irgendwer etwas mehr als der andere weiß. Da es überwiegend Dialoge waren, bleibt weitgehend ungeklärt was genau gesagt wurde, was die Gesprächsteilnehmer aus den Gesprächen mitnahmen. Nur Eines wussten alle mehr oder minder nahen Kollegen: Der geschätzte Kollege, der nun nicht länger unter uns weilt, vollzog die Selbsttötung.
Auch ich wusste seit ungefähr zwei Jahren, um die fragile familiäre Situation des völlig überraschend Verstorbenen, bescheid, denn er sprach mich darauf an. Ich wusste aber bis zu seinem Tod nicht, dass Depressionen bereits seit langem sein Leben begleiteten. Er hatte es mir nicht gesagt, als er mit mir über seine bevorstehende Trennung sprach, ein Jahr später diese noch nicht vollzogen war, weil er doch der Kinder wegen versuchen wollte die Familie zusammenzuhalten und bis zu seinem Suizid, ein weiteres Jahr später.
So konnte ich ihm auch nicht mitteilen, dass, zumindest gefühlt, weil danach zu fragen schließlich tabu, ungefähr ein Viertel bis ein Drittel der unsere Selbsthilfegruppe aufsuchenden (meist) Väter, mit Depressionen zu tun hatten oder haben, oder dass es manchmal rauskommt, wenn erst ein Betroffener darüber in der Gruppe spricht und andere mutig darauf einsteigen.
Nicht etwa, dass mich jetzt übergroße Selbstzweifel plagen, aber ein ungutes Gefühl und einige Fragen sind geblieben.
Eine dieser Fragen habe ich mir insoweit beantwortet, dass ich nun diesen Beitrag verfasst habe und auch hier einstelle. Es war die Frage: Tabu erhalten oder durchbrechen?
Die übrigen Fragen betreffen meine Wahrnehmungsqualitäten und die Beratungspraxis.
Die Suizidrate von Männern liegt annähernd dreimal so hoch wie bei Frauen und ich bin davon überzeugt, dass sich hier etwas dringend ändern muss - an den Zahlen insgesamt, aber auch in Bezug zum Gender Gap. Auf Gender-Kompetenz werde ich freilich nicht zählen können, haben sich die sogenannten Experten auf jenem Gebiet derzeit wichtigere Themen, wie z.B. die Mädchen gerechte Spielplatzgestaltung, oder wie mehr Männer in Kitas untergebracht werden könnten.
Ich werde also zukünftig mein Bestreben ausbauen, in der Ersthilfe die lebenserhaltenden Maßnahmen stärker in den Vordergrund zu stellen. Dergestalt, dass ich munter und frohen Mutes auf die Betroffenen zugehe und deren psychische Belastungsfähigkeit anspreche, bevor ich über die Tücken deutscher Familienrechtspraxis informiere.
Was kann ich noch tun?
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| Ist sie im Recht, wenn sie mein Kind mit ins Ausland nimmt? |
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Geschrieben von: sentenza - 22-10-2012, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle
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Meine (Noch)frau hat seit ca.2,5 Jahren eine eigene Wohnung. Anfangs nach ihrer Aussage wohl nur als Zweitwohnung gedacht. Mittlerweile hat sie wohl auch einen neuen "Lebensgefährten" und bezeichnet uns nun als "getrennt lebend".
Der neue Lebensgefährte wohnt im ca.30km entfernten Ausland. Wir haben für unser 7-jähriges Kind (2.Schulklasse) das gemeinsame Sorgerecht. Der neue Lebensgefährte will meine Familie bei sich haben.
Habe ich da Erfolgsaussichten, wenn meine Frau das alleinige Sorgerecht inkl. Aufenthaltbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragt?
Sie kommt aus einer nicht ganz "unproblematischen Familie" im Hinblick auf psychische Erkrankungen. In der Schule wurde uns geraten, mit dem Kind einmal zu einer speziellen Klinik zu gehen, weil es teilweise etwas bockig und langsam ist. Das hat meine Frau abgelehnt, um zu verhindern, daß eine Diagnose gestellt wird, weil sie befürchtet, bei unserem Kind könne etwas ähnliches diagnostiert werden wie in bei ihren Geschwistern.
Könnte das unabhängig davon, daß unser Kind gesund ist, evtl. vor dem Familiengericht eine Rolle spielen?
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| Scheidung planen |
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Geschrieben von: Dark_1001 - 22-10-2012, 13:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und hätte ein paar Fragen. Ich habe einen großen Fehler begangen und geheiratet. Wir haben einen tollen Sohn bekommen und ein Haus gebaut. Seit dem der Kleine da ist haben wir nur Streit egal um was es geht. Das war schon während der Bauphase und der Schwangerschaft klar. Ich gehe davon aus, dass wir geradeaus in das Desaster stoßen. Aus diesem Grund habe ich einen Ehevertrag mit meiner Frau ausgehandelt. Ich habe das ganze ziemlich positiv verkauft bekommen und Sie hat dich tatsächlich darauf eingelassen, ich konnte tatsächlich Gütertrennung vereinbaren und die Unterhaltsthemen für das Thema Nachehelicher Unterhalt mit einer Abfindung regeln. Über den trennungsunterhalt konnten wir uns auch einigen. Matürlich bekommt Sie auch Ihre Kohle die sie mit in das Gaus investiert hat zurück. Wenn alles gut läuft, dann bin ich in acht Jahren soweit, dass ich Sie endlich vor die Tür setzen kann. Eine Sterilisation werde ich in Kürze auch vornehmen lassen, damit Sie mir kein Kind anhängen Kann. Nun meine Frage , was kann ich noch tun, damit ich die Scheidung perfekt vorbereitet habe? Unterlagen von Ihr habe ich komplett gesicher und in Kopie im Bankschliessfach verstaut. Was kann ich noch tun? Es ist jeden Tag beschwerlich durchzuhalten, jede Vorbereitung motiviert mich um durchzuhalten.Habt Ihr noch Tipps für mich?
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