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Unterhalt bis zur Armut? |
Geschrieben von: faulman - 09-05-2022, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
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Hallo Forum
Zu meiner Situation:
Ich lebe in, man könnte sagen, einer toxischen Beziehung mit der KM unserer beiden Töchter.
Innnerhalb der Ehe läuft es seid Jahren schon schlecht, viel Streitereien und gegenseitige Vorwürfe. Ich mache es ihr nie Recht und wenn es nicht genauso laeuft wie sie es will gibt es wieder Vorwuerfe auf herabwuerdigendem Niveau..
Eigentlich haben beide festgestellt, dass wir einfach zu unterschiedlich und total gegensätzliche Charaktere sind.
Obwohl es schon seid Jahren schlecht läuft haben wir geheiratet und zwei süße Töchter bekommen ( 2 und 7 jahre alt) die beide über Alles lieben. Zusätzliche habe ich aus einer vorangegangen "Beziehung" einen Sohn 8 Jahre alt.
Ich überlege sehr stark mich zu trennen, weil wir beide auf Dauer nicht funktionieren und nicht in der Lage sind den anderen
glücklich zu machen.
Die KM sieht das ähnlich sagt aber sie liebe mich und wir müssen kämpfen. Sie wechselt zwischen Liebe und Herabwürdigung und Vorwürfen hin und her...
Ich bin aber ziemlich am Ende meiner Kraft und empfinde nicht wirklich was für Sie, außer Mitleid.
Spricht eigentlich alles für eine Trennung, nur weiß ich nicht wie ich das übers Herz bringen soll wenn ich an die Mädels denke...
Zur finaziellen Siuation:
Ich ca 4500 netto
Abzgl 1300 hauskredit, 300 autokredit, rund 600 Versicherungen...dazu 480 Unterhalt für 8 jährigen Sohn aus erster Beziehung..
KM in teilzeit 1500 netto ,2 jährige und 7 jährige gemeinsame Töchter..
Was müsste ich ungefähr zahlen wenn Mutter und Kinder im Haus wohnen bleiben und ich allein die Raten zahle?
...bin Berufspendler und nur am WE zu Hause.
Könnte mir jemand ein Ratschlag geben wie am Besten damit umzugehen ist?Ich würde bei einer Trennung weiterhin das Haus bezahlen und sie mit den Kindern darin wohnen lassen, was würde mir zum Leben erfahrungsgemäß bleiben, gibt es vlt Wege sich zu einigen das auch ich meinen Kindern noch was bieten kann?
Oder soll ich der Kinder wegen weitermachen und, im wahrsten Sinne durchhalten??
Vielen Dank im Voraus...
Bräuchte auch mal Erfahrungen zum Thema Unterhaltszahlung.
was bleibt mir erfahrungsgemäß zum Leben?? Laut meine ersten Rechnungen ca 1500, ich weiss das es arrogant klingen mag aber wenn ich meine ganzen zusaetzlichen Ausgaben, (dann zweite Miete, WLAN, Spritkosten usw) anschaue, weiss ich nicht ob ich das schaffe.....Hab ihr da irgendwelche Erfahrung??
Vielen Dank im Voraus
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Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes) |
Geschrieben von: DrNewton - 27-04-2022, 11:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Heute habe ich mir den Beschluss von damals nochmal vorgenommen.
Im Beschuss des AG xxx steht folgendes:
... hat das AG xxx, Familiengericht Abt. 14, auf die mündliche Verhaltung vom xx.xx.2018 durch die RichterIN am Amtsgericht xxx beschlossen:
1)
Unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichtes xxx vom xx.xx.2018, AZ xxxx, wird der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller zu 1. und 2. ab dem 01.01.2016 jeweils einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 110% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes für 1. bzw. 2. Kind, monatlich im Voraus zum 1. eines Monats zu zahlen.
2)
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3)
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
4)
Der Verfahrenswert wird auf 15.292 Euro festgesetzt.
Frage:
- wie lange wird von mir erwartet Unterhalt zu zahlen (theoretisch)?
- Endet die Forderung zum 18. Geburtstag der Kinder automatisch oder muss ich aktiv werden?
- Was passiert mit der Forderung nach dem 18. Geburtstag? (ich zahle keinen Unterhalt und die UVK schickt mir die jährliche Übersicht der Unterhaltsschulden).
Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, kommen nach dem 18. keine neuen Schulden hinzu und die Kinder müssten dass selbst aktiv etwas von mir fordern (50/50 von beiden Elternteilen)?
Hintergrund der Fragen ist, dass ich mir gerade einen Plan für die nächsten 2-3 Jahre mache und überlege, was ich mit den Unterhaltsschulden mache, da Kinder dann 18 sind.
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Mitwirkungpflichten der Kinder |
Geschrieben von: Helmute2000 - 26-04-2022, 16:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Zusammen,
ich habe
- eine Tochter Geburtsdatum Juli 2004 (Alter:17 Jahre, 9 Monate und 19 Tage)
- einen Sohn Geburtsdatum Mai 2001 (Alter: 20 Jahre, 11 Monate und 18 Tage)
Seit 2010 habe ich den Sohn das letzte mal gesehen, die Tochter wurde mir noch früher durch die KM vorenthalten.
Seit April benötige ich eine neue Krankenkasse und kann durch die Angaben der Kinder einen verbilligten Freibetrag erhalten.
Dazu muss ich wissen ob diese sich noch in einer Ausbildung befinden.
Die Tochter erhält noch Unterhalt bis sie Volljährig ist, der Sohn ist Volljährig und erhält seitdem keinen Unterhalt mehr von mir.
Gibt es eine Mitwirkungspflicht die ich geltend machen kann für beide Kinder?
Viele Grüße,
H2000
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Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? |
Geschrieben von: Manni - 26-04-2022, 09:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Kind, 20 Jahre, in Ausbildung, straffällig, verliert vielleicht Ausbildung -> GerichtsKosten und Unterhalt?
Der Fall im Detail.
Meine Tochter ist im 2. Lehrjahr und verdient gut Geld. Also muss ich keinen Unterhalt mehr zahlen.
Jetzt ist sie volltrunken und bekifft in der Disko in eine Schlägerei verwickelt worden.
Nächste Woche ist Gerichtstermin.
Falls sie dadurch ihre Ausbildung verliert.
Wie regelt sich das dann mit dem Unterhalt?
Muss ich dann automatisch wieder zahlen?
Bin ich dann auch verpflichtet die ganzen Kosten für Anwalt und Gericht zu zahlen?
Was ist mit etwaigigem Schmerzensgeld?
Im Momemt hat sie sich an mich gewendet, damit ich ihr den Anwalt "vorstrecke"
Hab angst, was da noch alles auf mich zukommen könnte.
Bitte um Ratschläge...
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Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert |
Geschrieben von: kwep - 25-04-2022, 15:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Zusammen,
ich habe zwei Söhne, beide zwischen 12 und 18, die bei der Ex leben und denen ich laut dynamischen Titel 100% der Düsseldorfer Tabelle zahlen darf.
Beide habe ich seit rund drei Jahren nicht mehr gesehen, da ich komplett verhasst bin, aber das nur am Rande.
Seit der Scheidung 2015 zahle ich jeden Monat regelmäßig und pünktlich meinen Unterhalt gemäß Tabelle.
In den letzten Jahren habe ich aber, auch aufgrund des komplett abgerissenen Kontakts, nicht mehr darauf geachtet, ob die Sätze wie üblich im Januar jeden Jahres gestiegen sind.
Nun ist meiner Ex-Frau im März diesen Jahres aufgefallen, dass ich ja seit Januar 2020 zu wenig gezahlt habe, da da die Sätze gestiegen sind (wie 2021 und 2022 auch), zudem wurde mein jüngerer Sohn im Laufe des Jahres 2021 12, ist also in die höchste Stufe gerutscht.
Ich habe zwar noch im März sofort die Differenz für den entsprechenden Monat nachgezahlt und auch meinen Dauerauftrag für die Zukunft sofort angepasst, nichtsdestotrotz fordert meine Ex nun auch die Differenz der vorherigen 26 Monate nach, in der Summe 2.074.-€
Ich weiß, dass sie das Geld überhaupt nicht benötigt, da sie sehr clever neu geheiratet hat und dementsprechend über größere finanzielle Mittel verfügt als ich, deswegen ist ihr die Differenz auch so lange Zeit nicht aufgefallen.
Ich bin der Meinung, dass sie das Geld nicht nachfordern kann, da ihre Ansprüche verwirkt sind (Zeitmoment und Umstandsmoment liegen meiner Meinung nach hier vor).
Sie droht mir dagegen mit dem Gerichtsvollzieher und der Pfändung, sollten wir uns nicht außergerichtlich einigen bzw. ich direkt überweisen.
Da ich nicht schon wieder hunderte Euros für einen Anwalt ausgeben will - gibt es hier jemand mit Erfahrung oder Wissen zu diesem Thema?
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Verjährung und Verjährtes erneut mit neuer Verjährungsfrist? |
Geschrieben von: Gast1969 - 24-04-2022, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Mal eine Frage in die Runde:
wer sich erinnert: zur Zeit befinde mich ggü. der UVK in einem Verfahren wegen (möglicher) Verjährung deren Forderungen. Also -muss mich ja mal vorsichtig ausdrücken- es könnte sein, das deren Forderung durchaus seit 2014 schon komplett verjährt ist.
Nun will die UVK natürlich einen möglichen Fehler meinerseits zu Ihrem Vorteil ummünzen: da ich -kennt man ja- von der UVK seinerzeit massivst unter Druck gesetzt wurde zwecks Rückzahlung der Forderungen (und ich seinerzeit -wie sicher die meisten hier- nicht wusste, das diese nach 3 und nicht nach 30 Jahren -wenn Titel über die Beistandschaft besteht- verjähren) und zeitgleich (in 2020) eine Umschreibung deren Teilansprüche in Form einer 2. Vollstreckbaren (Teil-)Ausfertigung des Titels meines Kindes anstand, hatte ich nur mal per E-Mail angefragt, ob evtl eine Vergleichsaussicht bestünde, wenn ich mittels 3. zur Verfügung gestellter Barmittel einen Teil der Forderungen zeitnah tilgen könne (meine Mutter wollte seinzeit wissen, ob es überhaupt Sinn macht ggf laufende Sparverträge etc aufzulösen um mich zu unterstützen - und natürlich auch nur dann, wenn die Forderungen "rechtmäßig" sind, was ja noch zu prüfen gewesen wäre).
Natürlich hat die UVK einen Vergleich kategorisch ausgeschlossen, mich aber zur Ratenzahlung aufgefordert und darüberhinaus gemeint, wenn mir jemand 3. Geldmittel zur Verfügung stellt wären die Forderungen ja umso schneller getilgt.......................................... Auf dieses Schreiben habe ich NICHT in keinster Weise mehr reagiert.
Nun der Kern meiner Frage:
Die UVK behauptet nun gegenüber dem Gericht, das es ja vollkommen egal sei, ob Ansprüche ggf schon verjährt seien, da ich mit meiner o.g. EMail ja wieder (6 Jahre nach potentieller Verjährung) einen neuen Verjährungszeitpunkt installiert hätte und dadurch die Verjährungsfrist neu läuft Kann das tatsächlich so sein, das trotz lange Jahre zurückliegender (möglicher) Verjährung durch eine "Gesprächsaufnahme" über das eigentlich verjährte dennoch wieder eine neue Verjährungsfrist startet?
P.S.: desweiteren ist man seitens der UVK auch der Meinung, natürlich, das es im vorliegenden Falle noch nicht einmal auf das Vorhandensein eines gültigen Rückübertragungsvertrages ankäme, da man ja nun einmal durch die Beistandschaft seine Forderungen hat titulieren lassen und Fakten geschaffen hat. Da spiele es keine Rolle mehr ob überhaupt ein Rückübertragungsvertrag zugrundeliegt und ob dieser überhaupt rechtmäßig ist (ist er nicht, soweit darf ich mit Sicherheit schonmal vorgreifen, liegt auch gar nicht erst vor). Eine entsprechende Prüfung sei ENTBEHRLICH................................. :-( , da man ja schließlich (einfach) Fakten geschaffen habe.
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Kurz vor dem Exitus |
Geschrieben von: NoNas - 22-04-2022, 14:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Hallo zusammen, ich melde mich heute hier weil ich wirklich dringend Hilfe brauche. Vor über einem Jahr stand ich vor dem Familiengericht und mein Anwalt hat mir geraten einen Vergleich zu schließen. Leider habe ich auch genau das gemacht. Ab diesem Zeitpunkt musste ich monatlich den Mindestunterhalt zahlen (300€). Ich war damals wie heute noch in der Ausbildung - verdiene so um die 800€ Netto plus (aufgrund meiner schweren Lage) bekomme ich vom Jobcenter eine Aufstockung von 500€. Dazu habe noch 300€ an Schulden, die ich monatlich zahle. Dazu kommt rund 80€ für Medikamente, die ich jeden Monat zwingend brauche. Dazu zahle ich aktuell 350€ an Miete und natürlich noch Auto etc. Ich bin jeden Monat im Minus (-100€ bis -300€) und musste mir schon Geld leihen, habe Gegenstände verkauft, die ich eigentlich selbst brauche aber das habe ich getan, damit ich ja den Unterhalt zahlen kann. Nun ist es soweit, dass ich mir kein Essen mehr leisten kann und nicht mehr zur Ausbildung komme mit meinem eigenen Geld. Da das alles Psychisch extrem belastend ist war ich auch schon oft eine Woche lang krank aufgrund psychischer Probleme. War sogar soweit, dass ich mir überlegt habe von einer Brücke zuspringen. Zum Glück habe ich noch rechtzeitig gemerkt, dass es dumm ist und bin wieder nachhause gegangen. Langsam wird es immer schlimmer und ich kann und will ab dem nächsten Monat keinen Unterhalt mehr zahlen. Ich muss ja auch noch leben können?
Jetzt zu meiner Frage:
Wie gehe ich am besten vor? Kann ich dem Anwalt und der Ex schreiben, dass ich kein Geld mehr habe (mit Nachweis) und dann den Unterhalt nicht mehr zahlen? Klar wird es bestimmt wieder vor Gericht gehen, aber ich möchte es so rechtens wie möglich angehen. Nicht, dass ich noch Strafe zahlen muss oder im schlimmsten Fall vorbestraft bin, da ich keinen Unterhalt bezahle. Aktuell habe ich schon einen Beratungsschein beantragt und will mir dann einen Anwalt suchen, damit ich auch rechtliche Hilfe bekomme. Aber wie gehe ich jetzt am bersten vor? Damit ich nächsten Monat keinen Unterhalt mehr zahlen kann, ohne dass ich Angst haben muss, dass mir etwas noch schlimmeres passiert. Sonst gibt das meiner Psyche den Rest.
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Trotz Arbeit 25-30 Bewerbungen |
Geschrieben von: Milchbar - 15-04-2022, 05:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
ich wurde vor ca. 8 Monaten von dem Jobcenter in einer Arbeitsstelle vermittelt, in der ich auch heute noch bin (35 Stunden Woche).
Gestern bekam ich Post vom Jugendamt: Man fordert mich auf, ab nächsten Monat 25-30 Bewerbungen zu schreiben, um eine Vollzeitstelle zu finden.
Da meine volle Arbeitskraft ausgeschöpft werden soll (Erwerbsobliegenheit).
Ich verdiene zu wenig ca. 1080 durchschnitt, dieses wurde anhand meiner Lohnabrechnungen berechnet, die ich eingereicht habe.
Vorsorglich macht man mich darauf aufmerksam, dass bei Weigerung der Auskunftserteilung bzw. fehlender oder unzureichender Nachweisführung mit der
Erstattung des Gesamtbetrages zu rechnen ist.
Bitte um Hilfe.
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Ehevertrag: Kinder sollen bei der Mutter wohnen, aber in der Nähe bleiben |
Geschrieben von: Tom1990 - 11-04-2022, 22:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo liebes Forum,
meine Frau und ich sind schon länger verheirtat, wollen das auch bleiben und nun trotzdem einen Ehevertrag abschließen. Darüber besteht Einigkeit. Auch inhaltlich in den meisten Punkten.
Mir geht es jetzt um eine konkrete Sache: Im Falle einer Trennung möchte meine Frau, dass sie ausziehen kann und die Kinder ziehen mit ihr mit. Soweit ok, allerdings möchte ich verhindern, dass sie zuweit weg zieht. Sie fordert einen Umzugsradius von 30km, ich hätte gesagt in kindgerechter Reichweite zur Schule. Leider werden wir uns nicht einig.
Was würde denn passieren, wenn ich den 30km einfach zustimme? Eigentlich müsste meine Frau dann weiterhin die Kinder zur bestehenden Schule fahren, oder? (Den künftigen Schulwechsel des kleinen mal außen vor gelassen). Total hirnrissig, da sie kein Auto hat oder will. Ich habe Angst, dass durch meine Zustimmung schon Fakten geschaffen werden, um die Kinder dann doch irgendwann gerichtlich umgemelden zu können und wir uns dann entfremden.
Wie wäre eine geeignete Formulierung, dass ich dem Residenzmodell bei der Mutter mit 30km zustimme, aber nicht das ABR oder ähnliches Aufgebe und wenn es hart auf hart kommt trotzdem noch handlungsfähig bleibe? Geht das, oder mache ich mir da was vor??
Natürlich könnten die Kinder auch bei mir wohnen bleiben. Ich arbeite sehr flexibel. Aber ich will aktuell nicht auf so eine Art Konfrontation. Immerhin wollen wir ja eine Einigung im Guten.
Versteht ihr mein Anliegen?
Ich danke euch
Tom
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Ganztagsschule bei Einschulung? |
Geschrieben von: Schrankputzer - 11-04-2022, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo liebes Forum,
Ich bin hier wahrscheinlich in bester Gesellschaft. Im August 2021 habe ich mich von meiner Frau getrennt (Hochzeit in 2015). Wir haben ein gemeinsames Kind, das jetzt im September eingeschult wird. Meine Frau hat bislang Teilzeit gearbeitet, nämlich 50%. Sie sagt, sie hätte durch die Belastung der Einschulung dann auch keine Kapazitäten, um mehr zu arbeiten. Ich hingegen arbeite mehr als 100%, nämlich Wochenend- und Schichtdienst, regelhaft um die 50h / Woche. Wir sind mitten im Trennungsprozess, es ist noch nicht ganz klar wie wir uns beim Unterhalt einigen. Bislang zahle ich einen Betrag, und biete eine außergerichtliche Einigung an, warte diesbezüglich auf Antwort. Zum Glück gibt es bei mir nur das Gehalt, sonst nichts, und mein Gehalt wird eher steigen, also ich wachse aus dem Gröbsten mit den Jahren raus.
Jetzt frage ich mich allerdings: Zur Einschulung muss ich ja auch unterschreiben, und da muss ich auch mitentscheiden, welcher Weg gegangen wird. Das Kind ist gesund, fit, schlau, alles bestens. Das Kind geht auch heute schon in den KiGa, und auch durchaus mal bis zum Nachmittag. Ich halte eine Ganztagsklasse für realistisch, damit die Mutter entspannt mind. 80% arbeiten kann. Die Mutter möchte das nicht, sie will das ihrem Kind nicht "antun". Das Trennungsjahr wird zur Einschulung vorüber sein.
Nun meine Frage: Ich kann meine Ex natürlich nicht zwingen, vollzeit zu arbeiten. Wenn sie weniger als 100% arbeiten will, soll sie das bitte tun. Ich möchte nur nicht dafür bezahlen, und möchte daher auch keine Voraussetzungen schaffen, dass sie sagen kann, sie könne nicht. Wie muss ich mich hier verhalten? Ob dem Kind eine Ganztagsklasse zugemutet werden kann, werden im Zweifelsfall Psychologen entscheiden, die nichts finden werden, das dagegen spricht, weil es nichts gibt. Muss ich als Vater nachvollziehbar und schriftlich dafür plädieren, dass mein Kind in eine solche Betreuung kommt, um nicht dafür zahlen zu müssen, dass meine Ex nur 50% arbeiten möchte, oder kann ich sowas gar nicht beeinflussen?
Ich will mich nicht zu spät oder gar falsch verhalten, daher frage ich euch um Rat. Anwälte kosten auch saftig (280€ pro Stunde finde ich interessant, so viel bekomme ich lange nicht, und ich bin auch hervorragend ausgebildet), in Google habe ich zu meiner Fragestellung nichts finden können.
Dankeschön!
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