ich wende mich an Euch, um endlich von neutraler Seite eine Einschätzung zu bekommen. Überall im Netz steht, dass man als Unterhaltspflichtiger jeder Auskunft nachkommen soll und Unterhaltstitel vom Jugendamt klaglos unterschreiben soll.
Keine Rechte und Nachfragen erlaubt. Das möchte ich aber hinterfragen.
Zuerst meine Fakten:
1. Am 27.05.2023 einen Brief vom Jugendamt bekommen, mit der Aufforderung zur Titulierung des Unterhalts für meine zwei Kinder (8 und 4 Jahre) nachzukommen. Dazu soll ich den (angehängten) Fragebogen "vollständig" ausfüllen.
2. Ich bezahle bereits seit mehr zwei Jahren ohne Titel regelmäßig den Unterhalt von 630,- € für die Kinder.
3. Trennung (unverheiratet) erfolgte im Januar 2021.
4. Umgangsrecht ist einvernehmlich geregelt, die Kinder sind jede Woche zwei Tage bei mir.
5. Ich bin seit Oktober 2022 verheiratet mit einer neuen Frau.
6. Den Unterhalt habe ich aufgrund weniger Einkommen (Corona) von Januar 2021 von 550,- € langsam bis Dezember 2022 bis auf 630,- € erhöht.
Meine Einkommensverhältnisse 2022 Steuerklasse 1:
25473 netto aber das ist reiner Netto
davon insgesamt 3722 Verpflegungszuschuss und inkl. 343 Dienstwagen Privatnutzung 1% Regelung (ich arbeite im Außendienst Mo-Fr.)
Kleine Provisionen (Muss ich noch ausrechnen)
Jetzt meine Fragen:
Soll ich den Fragebogen des JA überhaupt ausfüllen?
Wenn ja, was darf ich verweigern oder durchstreichen (PDF Fragebogen ist hier im Anhang)?
Besonders der letzte Absatz, dass sich das JA überall Informationen holen kann, geht mir mächtig auf die Nerven!
Kann ich allein einfach zum Notar gehen und dort ohne die Kindsmutter einen statischen Titel um die Summe 630,- € bis zum 18. Lebensjahr der Kinder erstellen lassen und der Mutter dann zukommen zu lassen und somit der Aufforderung des Jugendamts zuvorkommen?
Muss man Termin machen beim Notar?
Welche Dokumente braucht der Notar?
Gebt mir mal bitte Tipps, welche Schritte ich unternehmen soll und was ich sein lassen soll, bevor ich etwas Unüberlegtes mache.
Falls Fragen sind, bitte, nur zu, ich gebe antworten.
Ich komme gleich zur Sache, ich lebe getrennt, bin in ALG1 Bezug und wollte Anfang 2024 vor Erreichen meiner Regelarbeitszeit in Rente gehen.
Meine Madam lebt aktuell außerhalb des Schengenraumes, gemeinsame Kinder gibt es nicht.
Es stellt sich nun für mich die Frage, wäre es geschickter erst die Scheidung abzuwarten um bis dahin bzw.
bis zum Erreichen meiner Regelarbeitszeit ( in ca. 3 Jahren) nur ein Einkommen im pfändungsfreien Bereich zu haben?
folgende Situation: seit einem Jahr erhält die KM UHV. Schulden sind aufgelaufen. Zuvor konnte ich noch zahlen, hatte erspartes, aber keinen Job. Das übliche nach der Trennung, war einfach nicht in der Lage produktiv zu sein.
Nun habe ich seit erstem Mai einen Job, er ist schlecht bezahlt macht mir aber Freude. Der Anwalt der ex hatte wohl noch die Pfändung auf meinem Konto, es wurde der Unterhalt nach Lohneingang automatisch gepfändet. Da das Jugendamt ihr UHV zahlt, bekommt sie dann das Geld doppelt? Schulden sind da auch schon aufgelaufen, über 5000 Euro. Die Kinder sehe ich seit zwei Jahren nur begleitet, vier Stunden im Monat. Die ex und ihr Anwalt sind recht kreativ um mich als das Böse darzustellen.
Hat mir jemand einen Rat bzgl UHV und der Pfändung?
kann jemand von euch genau die Aufteilung der Betreuungskosten und das Absetzen über die Steuer erklären?
Konstellation:
-geschieden seit 2022
-ein gemeinsame Kind
-beide Berufstätig zwischen 80-100%
Ex-Frau mittlerweile Kind von neuem Partner und lebt mit diesem zusammen
11 Tage Betreuung
Voller Unterhalt
Wie reagiert man wenn das Jugendamt sich weigert den Unterhaltstitel für 2 Jahre zu befristen? Die Mutter ist sogar einverstanden und es besteht nicht mal eine Beistandschaft.
Angeblich würden sie grundsätzlich nicht befristen.
nachdem die letzten 1,5 Jahre bis zur Scheidung im Mai alles reibungslos über unsere Anwälte geregelt wurde,
hat mich nun heute doch ein Thema bzw. eine email meiner Ex-Frau erreicht, die es erfordert mich hier anzumelden.
Nachdem wir im Mai geschieden wurden habe ich zum 01.06. keinen Trennungsunterhalt mehr überwiesen (wurde mir vom Anwalt geraten). Natürlich kam dann direkt heute eine email meiner Ex
(von ihr direkt, nicht über ihren Anwalt), dass sie mich auffordert ab dem 01.06. nachehelichen Unterhalt iHv 500 EUR zu überweisen. Mit dem Zusatz, ich solle doch schriftlich bestätigen,
dass wir uns auf 500 EUR monatlich geeinigt haben und falls sie bis 05.06. keine Bestätigung und kein Zahlungseingang erhält, die Sache an ihren Anwalt weitergegeben wird. Zum Glück berunruhigen mich solche "Drohungen" mittlerweile nicht mehr.
Und dass sie es für mich (wie nett hahaha) und für sich selbst vermeiden möchte, dass weitere Anwaltskosten anfallen. Ok, sollten sich Anwaltskosten vermeiden lassen, bin ich natürlich nicht abgeneigt mich mit ihr so zu einigen.
ZDF:
- 2 Kinder (K1 kommt nach den Sommerferien in die 2. Klasse), K2 kommt in die 5. Klasse
- getrennt seit 10/2021, geschieden seit 05/2023
- Trennungsunterhalt bisher knapp 900 EUR
- verheiratet 07/2010 - 05/2023 (knapp 13 Jahre)
- sie war nach der Geburt der beiden Kinder jew. 2 Jahre in Elternzeit
- sie hat nach der Elternzeit jew. 15 Stunden/Woche wieder gearbeitet
- seit K1 ebenfalls in der Schule ist hat sie aufgestockt auf 25 Std./Woche (jew. 5 Vormittage)
Für mich stellt sich die Frage ob sie überhaupt nachehelichen Unterhalt fordern kann? Müsste dies dann nicht Betreuungsunterhalt sein?
Stutzig macht mich, dass sie nun 600 EUR fordert, warum nicht weiterhin 900 EUR. Sie hat auch keine Berechnung beigefügt.
Könnte es sein, dass ich keinen bzw. weniger nachehelichen Unterhalt zahlen muss?
Die Frage ist natürlich, akzeptiere ich das so oder lasse ich es auf eine weitere Klärung zw. Anwälten und Gericht ankommen?
Vor allem hatte ich gelesen, dass der nacheheliche Unterhalt auf ca. 1/3 der Ehezeit (also ca. 4 Jahre begrenzt werden kann). Selbst wenn ich die 600 EUR (was mir viel zu hocherscheint) nun zahle und die Zahlungen nach 4 Jahren einstelle, kommt es vor Gericht, da sie die 4 Jahre Begrenzung nicht akzeptieren wird.
Da K1 1x/Woche Mittagsschule hat und K2 in der weiterführenden Schule 2x/Woche, könnte sie meiner Meinung nach auch ihre Stundenanzahl/Woche aufstocken.
Ich benötige bitte einmal Rat was ich sinnigerweise tun kann.
Es geht um eine Tochter, 10 Jahre, schon seit einigen Jahren keinerlei Kontakt zu ihr oder zur Mutter. Kind war ungeplant und ungewollt.
Von jetzt auf gleich erhielt ich ein Schreiben von der Stadt in der die Mutter lebt (Jugend, Familie, Soziales) mit der Info, dass die Mutter einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt hat. Was auch immer das sein soll.
Nun will man mit mir auch darüber reden (ich soll irgendein Einverständnis geben), da ich hälftiges Sorgerecht habe.
Ich soll mich beim Amt melden und einen Termin für ein Gespräch ausmachen.
Da ich nun aber keinerlei Kontakt zu den beiden habe und auch sehr weit weg wohne hält sich meine Motivation dort vorzusprechen in Grenzen.
Es wird auch noch "angedroht", dass wenn ich mich nicht melde, nicht näher genannte Sorgerechtsmaßnahmen getroffen werden.
Hat jemand einen Rat was jetzt zu tun oder lassen wäre? Oder benötigt ihr noch weitere Informationen?
ich habe vor, mir eine Auszeit zu nehmen, dabei sind für mich noch einige Fragen trotz Recherche unklar, speziell was §170 StGB und dessen Anwendung angeht. Ich werde versuchen, mich kurz zu halten. Vielleicht hat das jemand von Euch schon ähnlich gemacht und kann mir hier Tipps geben?
Meine Situation:
Ein unterhaltspflichtiges Kind, 15 Jahre alt. Unterhalt dynamisch tituliert befristet bis zur Volljährigkeit. Keine Unterhaltsschulden. Keine weiteren Schulden oder Verpflichtungen, alleinstehend. Kein Kontakt zum Kind und zur Mutter. Beistandschaft durchs Jugendamt.
Mein Problem:
Beruflich stehe ich kurz vorm Burnout und habe Angst, richtig krank zu werden. Daher ist „Durchhalten“ keine Option mehr für mich. Ein beruflicher Wechsel würde meine Situation wahrscheinlich auch nicht signifikant verbessern (zumindest meine Einschätzung).
Mein Vorhaben:
Für 2-3 Jahre ins günstigere Ausland gehen ohne weiteres Einkommen zu generieren. Finanzieren würde ich mich aus Ersparnissen. Deutsches Konto würde ich als Ausländerkonto weiterführen und daraus Unterhalt bezahlen bis Kind volljährig ist, damit keine Strafanzeige wegen §170 StGB droht.
Vor meiner Abmeldung aus Deutschland noch den Job kündigen und arbeitssuchend melden. Nach meiner Abmeldung dann auch bei der Agentur für Arbeit ins Ausland abmelden. Soweit ich weiß bleibt der ALG1 Anspruch nach Abmeldung bis zu 4 Jahre bestehen (wenn das so stimmt).
Für eine Aufenthaltsgenehmigung im neuen Land und eine internationale Krankenversicherung wäre gesorgt. Die deutsche Krankenversicherung würde ich auf Anwartschaftsversicherung umstellen lassen. Nach 2-3 Jahren dann Rückkehr nach Deutschland arbeitssuchend auf ALG1 und schauen, ob das (dann volljährige) Kind mich auf Erwachsenenunterhalt verklagt und – falls ja - in welcher Höhe ausgeurteilt wird. Bis zu meiner Rente sind es dann noch 4 Jahre, ggfs. die letzten 3 Jahre auf Hartz IV, falls nicht anders möglich.
Ziel ist es, gesund zu bleiben, keine weiteren Steuern mehr in Deutschland zu bezahlen, im Rahmen der Legalität zu bleiben und in Ruhe mein Leben ohne störende Nebengeräusche (Gerichtsverfahren, Anwälte etc.) zu führen.
Meine Fragen:
Kann eine Klage auf Aufenthaltsbestimmung kommen, wenn meine neue Anschrift nicht bekannt ist, auch wenn weiter Unterhalt bezahlt wird? Soll ich sie ggfs. dem Jugendamt nach Auswanderung mitteilen um eine Klage zu vermeiden?
Nächste Einkommensauskunft ist in 2025 fällig. Da bereits ein Titel existiert würde ich diesen weiter bedienen und lediglich einen Brief schreiben, dass ich aktuell kein Einkommen erziele. Ist das ausreichend oder droht dann ebenfalls eine Klage?
Wenn Kind volljährig ist und nach einem Gerichtsurteil kein weiterer Unterhalt von mir fließt, kann dann auch der §170 StGB greifen (Kind ist gesund, keine Behinderung)? Oder gilt der nur für Kindesunterhalt?
bin seit kurzem getrennt von KM und unserem Kind. Nun hat die KM KU gefordert bzw. Gehaltsunterlagen. Ich möchte nicht zuviel verraten da ich nicht weiß wer mitliest. Aber da ich sie neulich vor Gericht etwas schocken konnte und die Helferindustrie offenbar (noch) nicht eingeschaltet ist sie gerade etwas geneigter mir "zuzuhören". Daher würde ich schnell den Unterhalt gemeinsam berechnet haben wollen und gleich einen Titel beim Notar holen.
Was ist das "Beste"?
-dynamisch würde ich mir noch gefallen lassen aber auf alle Fälle bis zum 18. Geburtstag limitiert
-Berechnungsgrundlagen wie anzurechnende Einnahmen/Ausgaben unbedingt in Titel mit rein schreiben. Hat wer ne Mustervorlage?
Den Titel vom Notar würde ich dann der KM geben. Könnte die dann noch vom JA eine Beistandschaft bekommen und wenn ja, könnten die noch stärkeren Tobak einklagen?
Ich bitte um und bedanke mich schon mal für Manöverkritik!
Ich hatte vor ein paar Monaten einen Schlaganfall. Ich habe zwei Söhne, 11 und 18, die seit 7Jahren bei mir leben. Die Mutter hat sich aus dem Staub gemacht, hatte Schulden und sich um nichts mehr gekümmert. Der Große hat keinen Kontakt mehr zu ihr, der kleinere hat regelmäßig Umgangskontakte wahrgenommen.
Seit meinem Schlaganfall möchte der kleine bei ihr wohnen. Der große wohnt weiterhin bei mir. Ich bekomme nur Krankengeld 67% und Pflegegeld, Pflegegrad 3. Ich möchte Unterhalt zahlen und auch das Kindergeld, aber ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich das bewerkstelligen soll. Die Kosten für die Wohnung fressen den Selbstbehalt auf, es bliebe mir nicht 1 € mehr zum Leben. Meine Frage deshalb: wie ist das, wenn man aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht umziehen kann? Meine Ex-Frau gibt alle zwei Jahre die einesstattliche Versicherung ab, ist verschuldet, und hat sich gerade eine neue Wohnung genommen von knapp 100 Quadratmeter. Ich muss meinen Sohn durchbringen und mein kleiner Sohn sagt, er kommt bald wieder, aber jetzt noch nicht. Das war alles zuviel für ihn.
Selbst wenn ich die Wohnung wechseln könnte, dann könnte ich ja schon wieder umziehen um eine größere zu nehmen wenn er zurückkommt. Meine Ex hat ein sehr gutes Gehalt aber auch nur den Selbstbehalt wegen der Pfändung . Das übrige kriegt sie durch ihre Familie schwarz deshalb kann sie sich auch die teure Wohnung leisten.
Ich habe mal gehört, dass der andere auffangen muss, wenn er deutlich mehr verdien. Das ist hier der Fall. Aber gilt das auch, wenn sie die EV abgegeben hat? Was kann ich machen, um den Selbstbehalt zu erhöhen, ich muss ja schließlich auch noch den älteren durchbringen der bei mir wohnt.Wird mir da was angerechnet? Fragen über Fragen. Wer hat schon mal in einer ähnlichen Situation gelebt? Ich weiß nicht, ob ich jemals wieder arbeiten kann. Die Prognose ist ärztlicherseits: in zwei Jahren sehen wir weiter.
Ich habe einen Termin beim Anwalt aber erst in 10 Tagen. Bitte gebt mir Ideen, damit ich sie mit ihm durchsprechen kann. Ich schreibe per Sprachcomputer, weil das andere noch nicht funktioniert.
Beste Grüße Tim