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Befristung Unterhaltstitel |
Geschrieben von: Miles - 17-03-2022, 13:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
die KM hat die Beistandschaft beim JA beantragt und fordert einen Unterhaltstitel, obwohl die Zahlungen seit Beginn jederzeit pünktlich und in korrekter Höhe bei ihr eingegangen sind. nach zäher Kommunikation mit dem JA wurde letztendlich bestätigt, dass ich den korrekten Unterhalt zahle.
Dieser soll nun tituliert werden. Ich forderte die Befristung zum 18. Lebensjahr. Zum Unterschriftstermin wurde ich nun mit einem Schriftsatz konfrontiert, der mir nicht ganz klar erschien. Es wurden zahlreiche Zahlungszeiträume angegeben, die für mich vor Ort nicht auf die Schnelle nachvollziehbar waren und meiner Meinung auch nicht den Titel als Ganzes befristeten, sondern sich lediglich auf die Höhe in % bezogen. Ich bat um Erklärung und kurze Bedenkzeit. Die JA-Mitarbeiterin entriss mir jedoch unmittelbar die Dokumente, wurde wütend und meinte, dass das alles sehr viel Aufwand wäre (ach nee, für mich insbesondere). Obwohl die Höhe des Unterhalts und die Unterzeichnung eines Titel grundsätzlich unstrittig ist, drohte sie mir direkt mit dem Familiengericht. Daraufhin habe ich das Gespräch und die Unterzeichnung abgebrochen.
Meine Frage: Wie lautet eine korrekte Formulierung der Befristung des Unterhaltstitels?
Ich halte den Satz "Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes" aus dem Thread https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=4703 für angemessen. Oder?
Danke
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Fragen rund um die Scheidung, Rosenkrieg befürchtet |
Geschrieben von: Marlou - 16-03-2022, 14:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Zusammen,
ich bin noch neu hier und hoffentlich richtig mit meinen Fragen.
Kurz zum Hintergrund: Ich habe vor einiger Zeit herausgefunden, dass meine Frau mich schon seit längerem betrügt... Das war natürlich ein harter Schlag für mich und da unsere Beziehung auch schon länger nur noch wegen der Kinder wirklich hielt, habe ich dann entschlossen, dass es so nicht weiter gehen kann und meiner Frau mitgeteilt, dass ich die Scheidung möchte. Leider verlief auch das nicht ganz friedlich, denn auch, wenn sie sich längst Neuem zugewandt hat, möchte sie dennoch nicht verlassen werden, alles sehr kompliziert und konfliktbelastet.... Ich versuche nun erstmal etwas Ruhe in die GEschichte kommen zu lassen, bin in eine eigene Wohnung gezogen und möchte durch Abstand den Konflikt erstmal etwas beruhigen bevor es weiter geht. Aber ich bin mir mit meinem Entschluss sicher, aus diesem Grund möchte ich mich deswegen schon mal hinsichtlich aller Eventualitäten informieren (selbstverständlich werde ich auch noch einen Anwalt aufsuchen, aber ich habe dieses Forum entdeckt und wollte es daher erstmal hier versuchen).
Zunächst frage ich mich, ob meine Frau tatsächlich eine Scheidung verhindern könnte allein aus dem Grund, dass sie es nicht will, obwohl sie selbst schon einen neuen Partner/Gespielen hat. Und ist es ihr möglich mir das Sorgerecht entziehen zu lassen und mir unsere Kinder vorzuenthalten, einzig aus dem Grund, dass ich sie verlassen habe? Eigentlich halte ich das für abwegig, allerdings liest man ja leider häufiger, dass Väter oft gegen die Mütter keine Chance vor Gericht haben und das macht mir doch große Sorgen... Und welche Möglichkeiten habe ich beim Umgang? Kann sie allein entscheiden wie uns wie oft er stattfindet? Oder gibt es auch für mich eine Möglichkeit bindende Entscheidungen diesbezüglich herbeizuführen?
Ihr seht, ich mache mir ziemliche Sorgen, dass das ganze in einer Schlammschlacht endet... Am liebsten wäre mir natürlich, dass das ganze einfach friedlich verläuft, aber da ich meine noch-Frau kenne habe ich da keine allzugroßen Hoffnungen...
Vielleicht hat hier ja jemand Tipps oder Erfahrungswerte, ich wäre euch in jedem Fall dankbar!
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Zeugnisse |
Geschrieben von: Lost - 14-03-2022, 17:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo zusammen,
heute habe ich einen Anruf der Schule meiner Tochter erhalten.
Ich hatte zuvor um Zusendung der Halbjahreszeugnis gebeten.
Die Dame meinte die Mutter möchte nicht das ich eine Kopie erhalte.
Es besteht gemeinsames Sorgerecht.
Vielen Dank!
Lost
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Betreuungsunterhalt bei Mehrbedarf |
Geschrieben von: Dampflok - 13-03-2022, 00:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo zusammen,
bisher habe ich still mitgelesen, aber nun ist es soweit, ich habe Post von der Anwältin der Mutter bekommen. Erfreulicherweise hat sie weniger Unterhalt zusammengerechnet, als ich selbst berechnet habe. Allerdings scheint ihr die Information zum Mehrbedarf (KiTa) unseres Sohnes (2 Jahre) zu fehlen.
Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn Ihr mal über meine Berechnung schaut, damit ich das Geld, das unserem Sohn zusteht, nicht einem Anwalt zukommen lassen muss.
Monatliches Einkommen: 3100€
Berufsbedingte Aufwendungen: 150 €
Altersvorsorge: 250€
Bereinigtes Nettoeinkommen: 2700 € ->Kindesunterhalt: 346,5 € (Habe ein bisschen gerundet bei den Zahlen, eigentlich steht das bereinigte Nettoeinkommen bei 2721€)
Zusätzlich geht von meinem Konto das Geld für die Kita ab (601€ = 524 € Betreuung + 77 € Essensgeld).
Rest des Nettoeinkommens: 2700€-346,5€-524€ = 1829,5€
Abzüglich Erwerbstätigenbonus: bleiben: 1646,55€
Davon den Selbstbehalt von 1260 € (nicht verheiratet) bleiben 386,55€.
Davon müsste ich ja jetzt meines Wissens noch die 77€ Essensgeld abziehen, da die im Kindesunterhalt enthalten sind, also 309,55€. Das hört sich natürlich ganz anders an, als die 960 €, die die Anwältin der Mutter fordert.
Ich wollte einfach die 386,55€ anbieten, damit die Anwältin endlich Ruhe gibt. Ist meine Rechnung so korrekt oder setze ich mich damit in die Nesseln? Darf ich die KiTa einfach so zum Abzug bringen oder muss ich erstmal den Mehrbedarf einfordern (der halt von meinem Konto abgeht, weil die Mutter kein Einkommen hat).
Für eine Antwort wäre ich Euch sehr verbunden.
Beste Grüße und Gesundheit
Dampflok
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Unterhaltsverpflichtet als Alleinerziehender |
Geschrieben von: Father+Son - 11-03-2022, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Moin,
ich benötige bitte Schwarmwissen und würde mich freuen wenn ich noch den einen oder Impuls für mich abgreifen könnte.
Das Forumwissen ist schon enorm allerdings habe ich weder hier noch irgendwo anders einen annähernd ähnlichen Fall (bzw Vater mit
einer ähnlichen Problemstellung) finden können.
Sachverhalt:
1. ich bin seit 7,5 Jahren alleinerziehend mit einem 9jährigen Sohn mit Kindsmutter 1 / KM1
(AufHBestRecht bei mir, kein Titel, regelmäßiger Unterhalt von der KM ähnlich der DDT; Umgang alle 14 Tage übers WE)
2. Im Jahr 2012 kam ein weiteres Kind dazu (Kindsmutter 2/KM2)
(von KM2 "initiiert": kein Umgang, kein Sorgerecht, Beistandschaft durchs Jugendamt; zahle regelmäßigen Unterhalt ohne Titel)
Für dieses Kind von KM 2 komme ich nun nicht mehr um einen Titel herum (Unterzeichnung steht unmittelbar bevor).
Meine "Idee" war es statisch 100% der ersten Altersstufe befristet bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen
(aufgrund der Gesetzeslage, rät mir aber jeder Anwalt zu einem unbefristeten Titel mit 100% der jeweiligen Altersstufe)
Zur Frage:
a) Gíbt es hier einen alleinerziehenden Vater der Kindes-Unterhalt bekommt und gleichzeitig in der Pflicht ist Kindesunterhalt zu zahlen
bzw. kennt jemand Gerichtsurteile/hat Erfahrungen mit dem in diesem Zusammenhang stehenden zu zahlenden Kindesunterhalt !?
b) Weiss jemand ob es argumentativ vor Gericht/Jugendamt sinnvoll/sinnlos ist, anzuführen, dass man durch die Sorge eines Kindes im eigenen Haushalt in einer ganz anderen Position ist; im Vergleich zu jemandem der zwar Unterhalt zahlen muss, allerdings keine eigenen Kinder im Haushalt hat?!
Danke/cheers
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PKH - Überprüfung nach fast 4 Jahren |
Geschrieben von: Splash - 09-03-2022, 22:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Vor einigen Tagen kam ein Brief vom Gericht bezüglich der PKH, die ich vor fast 4 Jahren beantragt habe. Im Briefumschlag lag ein Schreiben an mich, eine Kopie des Schreibens an meinen Anwalt und ein Formular für die Beantragung der PKH. Im Schreiben an meinen Anwalt gibt es einen Satz: die Benutzung des Formulars ist nicht zwingend erforderlich, aber es erleichtert die Bearbeitung.
Heute kam der zweite Brief, mit dem ähnlichen Inhalt, aber von meinem Anwalt. Er schreibt, ich soll ihm alle Unterlagen samt Formular schnellst übermitteln.
Ich habe einige Fragen zu dieser Situation:
- Muss ich diese Überprüfung wirklich über meinen Anwalt machen oder soll ich mich lieber direkt an das Gericht wenden?
- Wenn ich jetzt die Unterlagen bei meinem Anwalt abgebe, wird er mir etwas dafür berechnen? (So wie ich informiert bin, die Anwälte machen nie etwas kostenlos)
- Ich beziehe seit fast 15 Monaten das Arbeitslosengeld 1 und befinde mich in der Umschulung. Ist es vielleicht ausreichend, wenn ich meinen letzten Bescheid an das Gericht schicke, ohne das Formular ausfüllen zu müssen?
- Wenn ich jetzt das Formular für die Überprüfung ausfülle, werde ich dann wieder nach 4 Jahren überprüft?
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Steuerklassen, Hauptwohnsitz und Unterhalt |
Geschrieben von: der_Luki - 07-03-2022, 09:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgende Situation:
- Trennung im Gange, Scheidung soll Mitte 2023 stattfinden
- Zwei Kinder, 8 und 11
- Ich verdiene deutlich mehr als meine (noch) Frau
- Wir wollen das alles im Wechselmodel haben
- Die Große hat Ihren Hauptwohnsitz bei mir, die Kleine bei meiner Frau
- Jeder von uns wird 1,0 Kinder auf der Steuerkarte haben
- Kindergeld wird geteilt
- Unterhalt wird geteilt (Frau kriegt mehr, ich entsprechend weniger)
- Trennungsgeld und Unterhalt sind bereits berechnet (autsch!)
- Wir wollen beide in die Steuerklasse 2
Jetzt meine Frage: macht das so Sinn? Was sollte ich eventuell zusätzlich beachten? Ich danke Euch schon jetzt für jeden Tipp und Hinweis!
Vielleicht noch als Nachtrag: wie ist Eure Erfahrung mit Unterhalt in der Steuererklärung? Diesen soll man ja als "außergewöhnliche Ausgabe" angeben können - klappt das?
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