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  Trennungsunterhalt von der Frau, wenn Kindergeld bereinigtes Netto übersteigt?
Geschrieben von: Nintendo - 07-04-2023, 21:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo in der Runde,

ich schildere mal mein Anliegen in Stichpunkten. Hoffe das ist ok.
- Frisch getrennt, wir wohnen noch im gemeinsamen Haus.
- Ich bin in Teilzeit berufstätig
- Von meinem Konto gehen die Raten für Haus und PKW ab
- Meine Frau ist vollzeit zuhause, bekommt Kindergeld (4x) und Baukindergeld. 
- Bereinigt man mein netto um Haus und PKW, so liegt der Rest geringer, als die Summe, die meine Frau jeden Monat zur Verfügung hat.

Müsste sie mir somit Trennungsunterhalt zahlen? Oder wird das wieder anders gehandhabt, weil das Kindergeld ja den Kindern zusteht?


Vielen Dank,
Nintendo

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  Frage zum Thema Mietrecht
Geschrieben von: Sixteen Tons - 07-04-2023, 20:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Community.

Ich habe im Spätsommer als Mieter einen Mietvertrag für eine Wohnung im ersten Obergeschoss abgeschlossen.
Unter mir wohnt ein junges Paar. Es gibt nur diese zwei Mietparteien im Haus.
Das Pärchen fungiert als Hausmeister und kümmert sich um Haus und Grundstück.
Als wir die Wohnung besichtigt haben, waren die beiden unsere Ansprechpartner, die haben sich quasi ihre
Nachbarn selber ausgesucht. Ich habe von Anfang an klar kommuniziert, das ich mit meiner Tochter einziehe
und auch das deren Geschwister regelmäßig "zu Besuch" bei uns sind. Heißt, alle 14 Tage ein Wochenende
und ein Wochenende in den Ferien. War kein Problem für die.
In den letzten Monaten gab es immer wieder Beschwerden seitens des Pärchens wegen der Lautstärke. Dazu muß man wissen,
das die Decke zwischen der 1. Etage und dem Erdgeschoss hier nur aus Holz ist. Man hört sogar die Gespräche von unten, wenn auch nicht den Wortlaut.
Es sei denn, die Leute schreien gerade ihre Hunde an.
Heute hatte ich wieder so eine lange Whatsapp Tapete von der Frau, das wir immer zu laut wären.
Nun, ich kann jetzt nicht sagen, das die Kids hier im Alter von 12 bis 17 Jahren immer ganz leise sind. Aber auch nicht
extrem laut. Und die können eben auch nicht über den doofen Holzfußboden schweben. Leider ist auch unkonkret, was
zu laut ist. Es heißt nur "die Decke kommt runter". 
Meine Heimwerkeraktivitäten, also den Abschluss unserer Renovierungsarbeiten muss ich auf Samstags beschränken.
Abends gehen die um kurz nach 20 Uhr ins Bett und wollen ihre Ruhe. Da kommen Beschwerden, obwohl es noch nicht
22 Uhr ist, wenn ich eine Kommode zusammenbaue. Ich bin vollschichtig erwerbstätig und habe eben nur Abends Zeit.
Sonntags geht es auch nicht, da dürfen die tagsüber zwar im Garten arbeiten, ich aber nicht in der Wohnung, weil die
das stört. Ich verzichte mittlerweile abends auf Fernsehen, weil die beiden ihr Schlafzimmer unter meinem Wohnzimmer haben
und ich im geistigen Auge schon die nächste Whatsapp Tapete kommen sehe.
Mittlerweile stört es das Pärchen wohl auch, dass meine Tochter einen Freund hat, der mal über Nacht zu Besuch bleibt oder gelegentlich meine geistig behinderte Schwester (ne ganz ruhige und liebe). Von Mittwoch auf Donnerstag übernachtet noch eines meiner Kinder bei mir, also ein Geschwisterkind meiner Tochter, die mit mir hier lebt.
In deren Sprachjargon von den jungen Leuten ist das "immer" und "irgendwer".
Das wäre ja so nicht abgesprochen gewesen, die waren ja mal davon ausgegangen, das wir nur zu zweit wären.
Gut, so viel zur Trivia. Die beiden sind aber nicht meine Vermieter, das ist ein Ehepaar aus dem südl. Münsterland. Denke aber mal, dass die Vermieter sich im Fall der Fälle auf die Seite der jungen Leute stellen würden, weil die hier ja den Laden schmeißen.
Denke mal, das wir als Nachbarn keine Freunde mehr werden. Die wollen einfach nur ihre Ruhe und es ist denen scheißegal, wie wir das machen.
Wie ist denn hier so die Rechtslage?

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  Empfehlung für Anwalt im Raum Karlsruhe oder Online
Geschrieben von: Sorino - 31-03-2023, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen, meine Ex-Frau drohte mir neulich mit einem neuen Anwaltskrieg, bezüglich Betreuung und eventuell auch Unterhalt. Sie verliert demnächst einen Teil ihres Einkommens, da unsere ältere Tochter 18 wird, und fest entschlossen ist auszuziehen. Meine Ex muss dann auch für die Finanzierung des Studiums mithelfen und das eröffnet bei ihr ein finanzielles Problem.

Für unsere jungere Tochter teilen wir uns die Betreuung zu 50:50 in einer Doppelresidenz. 

Ich zahle für beide den vollen unterhalt, auch für die jungere. Damit habe ich mich aber abgefunden. Mir geht es vor Allem darum, dass die 50:50 Betreuung nicht gestört wird, weil sie der Kleinen absolut gut tut. Dies leben wir seit ein halbes Jahr so, davor hatten wir 6 Jahre lang ein 6/8 Modell.

Das letzte was ich will, ist einen Anwaltskrieg, da es die kleine sehr verstören würde und die Zusammenarbeit mit der Mutter auch. Dennoch müsste ich im Falle der Fälle auch selbst einen Anwalt aufsuchen, sollte sie damit anfangen. Beim letzten Gerichtsverfahren hatte ich leider kein Glück mit dem Anwalt. 

Könnt ihr einen kompetenten Anwalt im Raum Karlsruhe empfehlen, der auch engagiert bei der Sache ist?
Eventuell auch jemand für die bloße online-Beratung, falls ihr einen richtig guten kennt?

Liebe Grüße
Sorino

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  Mexiko Urlaub mit nur einem Elternteil
Geschrieben von: datrainer - 29-03-2023, 00:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hoi,

Kurze Situation: 
Ich habe vorgestern Urlaub mit der kleinen Maus gebucht. Playa del carmen, cancun, Mexiko. 13 Tage.
Und jetzt rattert der Kopf, ob nicht doch irgendwie, irgendwann, irgendwo ein Veto von der KM kommt.
Habe über die Buchung informiert aber noch keine Reaktion bekommen. 

Hab den Zeitraum am 01. März angekündigt, aber noch offen gelassen wo es hingeht…
Kind war schon in: Schweiz, Italien, türkei, Ägypten, aida, USA, Dom rep, Thailand, die letzten drei mit KM innerhalb von 1 1/2 Jahren.

Bin in dem angekündigten Zeitraum. 15.04. - 20.05.
09. März werde ich informiert, dass sie ab 23.04. ne Woche nach Dubai mit ihr fliegt. 
Mir werden Urlaube innerhalb 7 Wochen untersagt… so wie in der Vergangenheit. 
Aufgestellte Regel, die sie aber offensichtlich einfach so brechen darf und tut.
Hatte dem nicht zugestimmt … 

Habe daher den Abflug von unserem Urlaub nach hinten geschoben, Anfang Mai.
Zum Wohle des Kindeswohl…


Noch kann ich kostenlos stornieren, oder umbuchen. 
Empfohlen wird auch eine Impfung gegen hep a + b.
Ob sie mir die empfohlene schriftliche Zustimmung (Mexiko) unterschreiben wird? 
Für andere Urlaube habe ich nichts gebraucht… 

Danke für Rat und Ideen.

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  Auskunftszeitpunkt KU §1605(alle 2 Jahre)
Geschrieben von: Horge - 14-03-2023, 11:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zu dem speziellen Auskunftszeitpunkt zu meiner Leistungsfähigkeit. Habe JA als auch Anwalt Mitte2020 bis Mitte 2021 erteilt. Der Prozess zu KU der mit Vergleich endete war 01/2023. 

Ist jetzt der Zeitpunkt des Vergleiches(01/2023) maßgeblich für meine zweijährige Auskunftsplicht (also frühestens 01/2025) oder die Daten meiner Unterlagen ?

Einkommen hat sich natürlich nicht geändert ! Schön wären ein paar Erfahrungen oder und Beispielurteile.

Ich traue der hExe kein Stück und erwarte weitere postalische Dramen seitens der Dame(RAtte)

Danke euch im Voraus

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  Titel
Geschrieben von: newguy - 01-03-2023, 17:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Ich werde interessieren. 

Wenn ein unbefristet Titel nach volljährig nicht aus gibt auch nicht verklagen. 

Der/die Unterhaltsahler/in egal ist. Jahr lange nur H4 beziehen oder ausgewandert ist. 

Wenn das Kind erbt,Würde er auch die schulden selber  geerbt(die schulden an ihm selber verschuldet).

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  Nobelinternat Vater soll blechen
Geschrieben von: Absurdistan - 27-02-2023, 11:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Ruft mich gerade ein Vater an.

Vor 3 Jahren bekam der Sohn Jugendhilfe und im Rahmen dieser ist er in ein Nobelinternat gezogen.
Der Vater hat kein Sorgerecht. Er bekommt vom Jugendamt keine Informationen wer das angeleiert hat und warum.
Inzwischen ist die Mutter nach Berlin gezogen und bezieht Bürgergeld. Auch hier will jetzt das JC sein Einkommen prüfen.
Der Vater hat immer den titulierten Unterhalt bezahlt. Das Jugendamt fordert aber jetzt trotzdem vom Vater die Kosten für das Internat zu übernehmen.

Muss er dafür zahlen?

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  Neues Umgangsverfahren einleiten
Geschrieben von: Siggi_Sorglos - 26-02-2023, 18:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

die Zeit vergeht, das Kind wird älter, es kommt bald in die Schule.
Es wird für mich Zeit, sich um eine gerichtliche Umgangserweiterung zu bemühen.
Denn was sich nicht ändert, ist die ablehnende Haltung der Mutter des gemeinsamen Kindes,
es mir auch nur eine Minute länger zu überlassen,
als es der letzte erzielte Vergleich (gerichtlich gebilligt) ermöglicht.
Die Ausgangslage ist dieselbe, wie vor dem zuletzt stattgefundenen Umgangsverfahren.
Die Mutter hasst mich, unterstellt mir permanentes Fehlverhalten im Umgang mit dem Kind.
Kurzum: Laut ihr habe ich keine väterlichen Qualitäten und keine Erziehungskompetenz.
Ich bin für unser Kind schlichtweg kindeswohlgefährdend.

Das Jugendamt sieht sich nicht im Stande in dieser Angelegenheit zu vermitteln.
Der Dreisprung ist somit an seinem letzten Schritt angelangt.

Nun habe ich zwei Fragen, die sich auf das von mir geplante Umgangsverfahren beziehen.

Da der noch bestehende Vergleich für mich verkomplizierende Auflagen enthält,
möchte ich, dass diese ab dem nächsten Vergleich/Beschluss ihre Gültigkeit verlieren.

1. Ist es hierfür notwendig, im nächsten Umgangsantrag explizit zu beantragen,
dass die bestehenden Vereinbarungen ab dem nächsten Vergleich/Beschluss gegenstandslos werden?
Oder ist es so, dass, wenn kein entsprechender richterlicher Hinweis in einem Vergleich/Beschluss
verankert ist, alle Inhalte eines zurückliegenden Vergleiches/Beschlusses automatisch nichtig werden?

Ich möchte bestmöglich sicherstellen, dass ich der Gegenseite keine Hintertüren zur Sabotage offenlasse,
indem der neue Vergleich/Beschluss unbestimmt formuliert wird
und der KM einen unnötigen Spielraum zur Fehlinterpretation bietet.
Das kenne ich aus meinem Fall und Fällen anderer Trennungsväter inzwischen zu Genüge.

Meine nächste Frage betrifft nicht meinen Antrag, jedoch eine Situation aus der letzten stattgefundenen Anhörung zum Umgang am Familiengericht (Amtsgericht!).
Dort hat sich die Richterin mir gegenüber folgendermaßen geäußert:

„Wenn Sie (Vater/Antragsteller) den von mir (Richterin) gemachten Vorschlägen nicht zustimmen,
wird ein Vergleich nicht zustande kommen und ich werde einen Beschluss fassen.
Der Inhalt des Beschlusses wird allerdings für sie nachteiliger ausfallen, als das,
was ich Ihnen zur Erzielung eines Vergleichs angeboten habe.

Darüber hinaus werde ich den Beschluss so verfassen, dass er nicht beschwerdefähig wird."


Mal ganz davon abgesehen, dass die von ihr gemachte Äußerung eine klare Erpressung war
und somit Potenzial für einen Befangenheitsantrag geboten hat:

2. Kann eine Richterin am Amtsgericht (Familiengericht) einen Beschluss tatsächlich so gestalten,
dass 
mir der Beschwerdeweg (OLG) verunmöglicht wird?

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  Trennung Kindsmutter, Umgang
Geschrieben von: Traurigeperson - 23-02-2023, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

Hallo zusammen,

ich brauche dringend eure Ratschläge. Ich bin 30 Jahre alt und im letzten Jahr Vater geworden. Die Frau hat mir das Kind untergejubelt. Ich hatte mich im Sommer 2021 getrennt. Danach wollte Sie sich mit mir versöhnen und hat mir das blaue vom Himmel versprochen. Ich wollte ihr noch eine Chance geben, um das zu beweisen und habe mich darauf eingelassen. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass dies eine Beziehung auf Probe wird. Zwei Monate später war Sie trotz Einnahme der Pille schwanger. Seitdem ist mein Leben die Hölle auf Erden. Ich bin danach noch mit Ihr in eine neue Wohnung gezogen (die ich mühsam eingerichtet habe), weil ich mich quasi dazu gezwungen gefühlt habe an der Seite dieser Frau zu bleiben. Habe Sie die ganze Schwangerschaft über begleitet, ins Krankenhaus gefahren und sie sogar in ihrer Bettfieberzeit umsorgt.

Im Juli letzten Jahres hat sie sich trennen wollen und angekündigt, dass sie ihre 45 km entfernte Stadt zieht. Seitdem sind unzählige böse Dinge passiert. Letzten Endes sind wir aber so auseinander gegangen (musste ich tun des Friedenwillen), dass ich ihre die komplette neue Einrichtung überlasse (Wert ca. 4500 Euro) und ich ihr 750 Euro monatlich überweise. Ich bin nach ihrem Auszug zu meinen Eltern gezogen, um zum einen dem finanziellen Schaden zu limitieren aber in erster Linie auch, weil ich eine Depression verfallen bin. Im Dezember war ich dann auch die gemeinsame Wohnung los, bedingt durch die Kündigungsfrist. 

Seit Anfang Mitte Januar war ich seelisch wieder auf den Weg zur Besserung. Hatte mich damit abgefunden Ihr 750 Euro im Monat überweisen zu müssen und mein Kind nur alle zwei Wochen sehen zu können, in Anwesenheit der Mutter. Generell verletzt mich der Gedanke ein Kind mit so einer Frau zu haben, getrennt zu sein. Wäre sie zumindest in der Nähe geblieben. Ich hatte ihr damals sogar angeboten (angefleht habe ich Sie) in der Wohnung zu bleiben. Dann hätte ich das Kind auch unter der Woche sehen können. Das alles hat meinen Lebenstraum zerstört. Abgesehen davon, dass ich in psychischer und psychologischer Behandlung bin und mir und meiner Familie momentan viel Schaden zurichte. An meinen Job habe ich aber immer festgehalten und dem home office sei dank, überlebe ich auch Tage an denen ich nur 2-3 Stunden geschlafen habe, geplagt von meinen gedanklichen Qualen und von meiner schwarzen Zukunftsvision.

Jetzt habe ich letzte Woche ein Schreiben vom Jugendamt bekommen. Stichwort: Berechnung des Betreuungsunterhalt. Das hat mich wieder wie ein Schlag getroffen.
Ich versuche jetzt herauszufinden wie ich mich am besten verhalten soll, um den finanziellen Schaden zu limitieren. Außerdem würde ich gerne wissen was ich tun muss, um unabhängiger von dieser Frau werden zu können, was den Umgang mit dem Kind angeht. Ich möchte das Kind nur ungerne hängen lassen, auch wenn die Mutter mir das Leben sehr schwer macht. Zurzeit lässt Sie mich das Kind wieder nicht sehen.

Die ersten Fragen zielen in die Richtung: Wie kann ich die Unterhaltszahlungen reduzieren? Ich hab schon das Trennungs-FAQ gelesen und mich durch das Forum gestöbert. Aber ich hätte da trotzdem noch ein paar unbeantwortete Fragen.
1. Es heißt ja das man eine Pauschale von 5% für Arbeitsmittelbeschaffung abziehen kann. Kommt das Spritgeld, um zur Arbeit zu fahren hinzu oder heißt Spritgeld oder Pauschale? 
Ich versuche zu verstehen was sich mehr lohnt. Wie berechne ich die Spritkosten? Muss ich die Kilometer (Hin- und Rückweg) mit 0.3 Euro/km multiplizieren oder die wirklichen Spritkosten argumentieren (Km...Verbrauch...Spritpreis)?
2. Kann ich die Fahrtkosten (Zweimal im Monat), um zur Kindesmutter zu fahren abziehen? Wie berechne ich das konkret ? Spritgeld oder Kilometerpauschale?
3. Seit Januar wohne ich ja bei meinen Eltern, in deren Eigentums-Mehrfamilienhaus. Meint ihr das ist eine gute Idee mir einen Mietvertrag aufsetzen zu lassen, um alles >580€ davon abziehen zu lassen? 580Euro sind ja in den Eigenbedarf mit inkludiert.
4. Muss ich meine Steuererklärungsnachweise mit einreichen oder kann ich sagen, dass ich keine Steuererklärung gemacht habe? Ich habe das Problem, dass ich in den letzten zwei Jahren viel Steuer zurück erstattet bekommen habe, weil mein Arbeitgeber weit weg war. Jetzt werde ich das nicht mehr bekommen, weil ich letztes Jahr näher zum Arbeitgeber (hälfte näher) gezogen bin. Finde es also unfair, wenn das auch mit berücksichtigt wird.
5. Kann ich irgendwie verhindern, dass Weihnachts-und Urlaubsgeld mit berücksichtigt wird? Die sind bei meinen Arbeitgeber Freiwillig und es könnte sein, dass ich sie dieses Jahr nicht bekomme.
6. Habt ihr sonst noch irgendwelche hilfreichen Tipps für mich?


7. Dann hätte ich da noch eine allgemeine Frage. Laut dem Schreiben vom Jugendamt geht es hierbei darum den Unterhalt für meine Tochter zu ermitteln. Laut der Kindesmutter geht es auch darum ihren Betreuungsunterhalt (da das Kind ja erst 7 Monate alt ist, also <3J) zu ermitteln. Stimmt das? Wird das Betreuungsgeld der KM vom Jugendamt ermittelt? Fordert das Jugendamt das ein? Steht der Mutter auch Betreuungsunterhalt zu, wenn Sie 50k+ auf dem Konto hat und 900 Euro + Kindergeld + Mein-Kindergeld monatlich erhält?

8. Die letzte Frage: Was muss ich tun, um einen gesunden Umgang zu meiner Tochter zu erhalten? Kann ich das Jugendamt um Hilfe bitten oder ist man als Vater ständig darauf angewiesen einen Anwalt zu bezahlen?


Ich danke jetzt schonmal für all eure Antworten.

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  Sicherheitsleistung
Geschrieben von: SixFeetUnder - 23-02-2023, 17:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Grüße Allerseits.

Hätte da eine Frage bezüglich Sicherheitsleistung.

Ich beziehe aktuell den letzten Monat ALG1 und habe die Bewilligung zu ALG2 bekommen und deswegen eine Titeländerung veranlasst.

Jetzt teilte mir das Gericht mit das die Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung stattfindet.

Diesen Betrag habe ich allerdings leider nicht.

Meine Frag wäre daher ob es Sinn machen würde , für den Betrag Schulden auf zunehemen, bei einem Freund zu leihen  oder mitteilen das ich die Summe nicht habe?

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