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Im Jahr 2022 sich der Zwangsvollstreckung entziehen |
Geschrieben von: Fred - 10-04-2022, 14:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hallo Männer,
durch das Männermagazin kenne ich auch dieses Forum.
Ich hätte es eigentlich besser wissen müssen. Aber da bin ich zu einem Rechtsanwalt wegen einer dummen Sache gegangen. Er hat mich dann zu einem teuren Rechtsstreit verleitet, der sich schon lange hinzieht und den ich wahrscheinlich verlieren werde.
Es Ist reines Zivilrecht. Keine Scheidung, Unterhalt oder ähnliches. Anwaltswechsel und dann genau das gleiche. Der neue Anwalt ist genauso am Abzocken nur kaltschnäuziger und nicht mehr so dämlich wie der Erste.
So wurde bei dem ersten Anwalt von da kann einem nichts passieren immer weiter zurück gerudert.
Wenn ich die Sache verlieren sollte, dann wird es mit Anwalts und Gerichtskosten eine fünfstellige Summe. Damit wäre die Sache dann endgültig erledigt.
Ich hab aber überhaupt keine Lust an dieses Pack so viel Geld zu zahlen. Ich denke jetzt wirklich darüber nach dann einfach abzuhauen. Mit dem Geld kann man sicher ein ganzes Jahr lang irgendwo gut leben. Darum würde ich mal sehen, wie die Chancen sind sich der Zwangsvollstreckung zu entziehen.
Ich bin 40 und Alleinstehend. Ich hatte sowieso vor in einigen Jahren in den Vorruhestand zu gehen und vom Erspartem und Kapitalerträgen zu leben. Ich dachte da an die Kanaren. Das kann ich aber schon früher machen. Nur halt ohne deutsches Konto und es müssen nicht unbedingt die Kanaren sein. Mit Deutschland hab ich eigentlich abgeschlossen. Jetzt wo bald vielleicht kein Gas von Putin kommt und bei mir dann kein warmes Wasser aus dem Wasserhahn und keine warme Wohnung ist es höchstens noch ein Grund mehr zu gehen.
Vorher abhauen bringt nichts denke ich. Ich hab ja schon den eigenen Anwalt bezahlt und es gibt ja sowas wie eine öffentliche Zustellung.
Ist es im Jahr 2022 noch möglich sich der Pfändung zu entziehen oder soll ich es gleich vergessen? Oder lohnt es sich bei dem Betrag überhaupt nicht sich darüber Gedanken zu machen?
Immerhin wird es kein Strafverfahren geben und keinen SIS Eintrag. Da müsste schon der Gläubiger selber aktiv werden. Der weiß auch, dass es bei mir was zu holen gibt.
Ist es möglich sich innerhalb der EU der Pfändung zu entziehen oder muss es schon außerhalb der EU sein?
Welche Länder sind da Empfehlenswert und kommen in Frage? Innerhalb der EU oder nur Außerhalb der EU? Am besten da wo ein deutscher Titel dann nicht anerkannt wird. Soweit ich weiß wird der Titel dann überall in der EU anerkannt. Die Frage ist dann, wie der Titel in den einzelnen Ländern vollstreckt werden kann.
Soweit ich weiß kann der Gläubiger Deutschlandweit alle Konten abfragen. Aber EU weit oder Weltweit ist es nicht ohne weiteres möglich.
Welche Banken sind da empfehlenswert außerhalb von Deutschland? Oder Außerhalb der EU.
Wenn ein privater Gläubiger pfänden will und dann nur leere Konten vorfindet. Muss ihm dann die Bank sagen wohin ich das Geld überwiesen habe oder kriegt er dann keine Auskunft?
Bei mir baut sich dann alles darauf aus, das ich mit meinem Kapital noch zusätzlich Erträge erziele. Welche Depotführende Bank ist dann für den Fall empfehlenswert. Also eine im Ausland, die mein Depot nicht an den deutschen Staat meldet. Nicht um Steuern zu hinterziehen sondern damit der Gläubiger es dann nicht durch eine Abfrage findet.
Nehmen wir mal an, ich hab dann so ein Depot. Könnten dann meine Aktien deutscher Unternehmen von Deutschland aus gepfändet werden um die Gläubiger Forderung zu bedienen oder wäre es nicht möglich?
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Vermögen zum Trennungszeitpunkt |
Geschrieben von: santiago - 07-04-2022, 14:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Es geht um das Vermögen, welches zum Zeitpunkt der Trennung vorhanden ist. Das ist ja wichtig für den Zugewinnausgleich.
Ich habe schon überall gesucht, aber nichts gefunden, wie das ermittelt wird.
Ich kann zwar von meiner Ex die Informationen anfordern, aber was ist, wenn sie ein Konto hat, von dem ich nichts weiß oder mir nicht sagt, was auf dem Konto ist, oder was Falsches sagt?
Gibt es so etwas wie eine Auskunft von allen Banken, ob sie irgendwo ein Konto hat und wie viel zu dem und dem Datum drauf war?
Oder wird das automatisch vom Gericht gemacht?
Ansonsten bringt doch die ganze Rechnerei nichts, wenn es keine überprüfbaren Infos gibt.
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Beleidigung - wie umgehen / Anzeige |
Geschrieben von: totality - 06-04-2022, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
ich muss wieder auf die Schwarmintelligenz hier zurückgreifen, die mir bisher schon oft geholfen hat.
Sicher kein ungewöhnliches Problem hier im Forum: in die Kommunikation der Mutter (in der es um Kinderthemen gehen sollte) schleichen sich immer wieder sadistische Kommentare ein. Ich bin da deutlich robuster geworden, die letzte Email aber übersteigt meine Toleranz (ich gebe sinngemäß wieder...):
Die Ex verstünde nicht, was ich der neuen Freundin zu bieten habe, in der Ehe habe ich ja keinen mehr hochgekriegt ( ), ja sei impotent gewesen, was mir die Ex nur liebenswerterweise damals nicht so drastisch gesagt habe; Grundlage der Beziehung zur neuen Freundin müsse daher eine andere Art der Abhängigkeit sein (impliziert: ich gebe der neuen Freundin Geld etc.), wer würde sich sonst mit so viel Ballast wie bei mir rumschlagen...
Also: beim Gedanken dieses Gegenüber mit Unterhalt auszustatten dreht sich mir der Magen um. Klar, man kann immer sagen "lass Dir ein dickes Fell wachsen", aber nicht ohne Grund gibt es ja den Tatbestand "Beleidigung", also dicke Dinger, die auch psychisch Robuste sich nicht bieten lassen müssen...
Frage: ich möchte ab sofort nur noch Kindesunterhalt zahlen, aber in Anbetracht fortgesetzter Kommunikation wie oben den nachehelichen Unterhalt einstellen. a) ist das klug, b) muss ich noch was machen - Anzeige erstatten und wenn ja, hat das auch negative Konsequenzen (mal abgesehen davon, dass sie zu ihrem Anwalt rennt...)?
Danke und Grüße
totality
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Unterhalt vermeiden durch Abrutschen in H4 |
Geschrieben von: Franz - 31-03-2022, 16:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo Leute,
Ich bekomme seit 3 Monaten Krankengeld (3200€) und meine Noch Frau will jetzt die Trennung und war bei ihrer Anwältin wegen KU und TU. Ein Kind (17) ist vorhanden. Sie verdient 1700€ Netto Teilzeit 80%).
Wie komme ich so schnell wie möglich in H4, um keinen Unterhalt zu zahlen?
Krankengeld und ALG1 würde noch über 2 Jahre bezogen werden, so dass da ja was zu holen wäre.
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Auskunft an JobCenter/Wecheslmodell |
Geschrieben von: royalts84 - 24-03-2022, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
wurde auf dieses Forum aufmerksam gemacht und hoffe mir kann jemand helfen oder Auskunft geben.
Folgende Situation:
Seit 2020 lebt mein Sohn bei seiner Mama und mir im Wechselmodell (50/50 Aufteilung). Davor paar Jahre habe ich normal Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ans Jugendamt gezahlt.
Sie ist auf Hartz 4.
Seit 2020 lief alles gut. JobCenter wusste vom Wechselmodell von Anfang an und hat das Schreiben vom Jugendamt (Bestätigung, dass ich nicht Unterhaltspflichtig mehr bin) vorzuliegen. Auch die Aufteilung wann das Kind bei wem ist liegt denen vor.
Heute kam auf einmal ein Schreiben vom Jobcenter mit der Aufforderung, dass ich meine finanzielle Situation offen legen soll.
Frage:
Ist das Jobcenter dazu berechtigt bzw muss ich alles offen legen oder kann ich mich auf das Schreiben vom Jugend Amt beziehen und auf das Wechselmodell verweisen?
Worauf kann ich mich einstellen?
Ist es sogar möglich, dass die Rückwirkend von mir Geld haben möchten?
Zur Orientierung mein Einkommen netto beträgt ca. 2300 Euro/Monat.
Gruß,
royalts
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Anruf vom Anwalt der EX |
Geschrieben von: Splash - 21-03-2022, 21:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Jungs! Ich habe heute wieder eine neue Geschichte für euch.
Als ich gerade nach Hause kam, fand ich einen verpassten Anruf.
Sofort die Nummer im Internet überprüft und siehe da: es ist der Anwalt der EX (mit dem Sie damals die Scheidung durchgemacht hat).
Dieser Anwalt hat mich nie angerufen, nur ein paar Mal Briefe geschickt und das Im Jahr 2017-2018.
Meine Scheidung ist jetzt 3 Jahre und 1 Monat alt. Was will dieser Anwalt von mir? Was könnte das bedeuten? Und wieso kein Brief, sondern Anruf?
Alle Forderungen, außer Unterhalt natürlich, sind schon verjährt. Oder?
Ich habe gerade alle Unterlagen für die Überprüfung wegen PKH bei meinem Anwalt abgegeben.
Übrigens, die EX hat damals auch die PKH beantragt. Ich vermute, das Gericht macht die gleiche Prozedur mit der EX.
Vielleicht deswegen hat mich der Anwalt der EX angerufen?
PS: Zur Info, die EX bekommt den UHV.
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Unterhalt/Mehrbedarf/Sonderbedarf |
Geschrieben von: Ruffys - 17-03-2022, 23:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Mal zwischendurch ne frage, auch wenns noch nicht konkret ist.
Für Unterhalt gilt ja gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Würde das auch für Mehr/Sonderbedarf gelten, oder könnte man die Arbeitszeit einfach etwas runter setzen um knapp unter dem Selbstbehalt zu landen?
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