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  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind
Geschrieben von: finearts60 - 16-12-2022, 09:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Nach einiger Zeit der Ruhe erwarte ich im kommenden Jahr wieder etwas mehr action an der Unterhaltsfront, und daher möchte ich die Experten hier im Forum um ihre Einschätzung bitten.

Ausgangssituation

• Ich (62) bin seit Nov. 2013 von meiner Ex-Frau (53) geschieden.
• Gemeinsamer Sohn (17) wird im Nov. 2023 volljährig, geht derzeit noch zur Schule (11. Klasse Gymnasium) und wohnt seit der Scheidung bei seiner Mutter (Residenzmodell).
• Ich habe seit der Scheidung regelmäßig Unterhalt gezahlt gem. Düsseldorfer Tabelle Stufe 1 (ab Jan. 2023 pro Monat 463 €). Unterhalt soll letztmalig gezahlt werden im Nov. 2023, Dauerauftrag ist entsprechend terminiert.
• Es existiert keine Beistandschaft (mehr) und auch kein Titel.
• Ex-Frau ist Vollzeit berufstätig mit einem Netto-Verdienst von ca. 1.800 €/Monat.
• Ich bin seit 2018 nicht mehr berufstätig und lebe hauptsächlich vom Ersparten (habe früher gut verdient), und zum geringen Teil von den Einkünften meiner neuen Frau (Österreichische Pensionistin). Zuvor war ich einige Jahre als Selbständiger in Österreich tätig.
• Mit meiner neuen Frau zusammen bewohne ich eine eigene Immobilie (lastenfreies Einfamilienhaus) in Bayern. Eigentumsverhältnisse 50:50. Wir leben in Zugewinngemeinschaft (kein Ehevertrag).
• Gleichzeitig haben wir noch einen Wohnsitz in Österreich (Mietwohnung).
• Ich bin (noch) immer in Österreich steueransässig und sozialversicherungspflichtig (beitragsfrei krankenversichert über meine neue Frau).
• Zum Sohn bestand bis 2021 ein gutes Verhältnis und regelmäßiger Umgang. Seit dem hat sich mehr und mehr das große Schweigen zwischen uns eingeschlichen.
• Schulische Leistungen des Sohnes verschlechtern sich zusehends. Die Mittlere Reife hat er in diesem Jahr so gerade eben noch geschafft, beim Abitur sehe ich schwarz.
• Berufliche Vorstellungen oder Pläne des Sohnes für die Zukunft: Fehlanzeige! Er gibt mittlerweile mir die Schuld für sein Versagen, da ich seine Familie „zerstört“ habe und er weitestgehend ohne Vater aufwachsen musste. Gleichzeitig empfindet er meine gelegentlichen Nachfragen nach seiner aktuellen Situation als Überwachung.

Was ich mittlerweile weiß ist, dass mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Sohnes:

• er als privilegiert gilt (erfüllt alle vier notwendigen Kriterien: Alter unter 21, lebt im Haushalt der Mutter, besucht allgemeinbildende Schule, kein eigenes Vermögen bzw. Einkommen),
• er mein alleiniger Ansprechpartner bei Unterhaltsfragen sein wird (nicht mehr die Mutter),
• beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden,
• der Kindesunterhalt per Haftungsquote anteilig nach dem (bereinigten) Einkommen der Eltern berechnet wird.

Wenn ich ab Dez. 2023 die Unterhaltszahlungen einstelle, erwarte ich im schlimmsten Fall, dass mein Sohn (aufgehetzt durch die Ex und ihre Helfer) juristisch dagegen vorgehen wird. Auf diesen Fall möchte ich mich natürlich vorbereiten und wüsste daher gern, was mich erwartet. Konkret habe ich folgende Fragen:

1. Es wird vermutlich kaum akzeptiert werden, dass ich nicht mehr berufstätig bin, und daher kein regelmäßiges Einkommen mehr habe. Denn sonst müsste ja bei der Ermittlung einer Haftungsquote für mich eine Null herauskommen. Und so etwas darf schließlich in Deutschland nicht sein. Sehe ich das richtig?
2. Wird man mir also eine Einkommensfiktion unterstellen, und daraus abgeleitet einen (höheren) Unterhaltsanspruch für meinen Sohn konstruieren?
3. Gibt es für mich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, und wird man daher versuchen, mich trotz meines Alters zur neuerlichen Berufstätigkeit zu zwingen, und
4. wie wird das konkret umgesetzt, z.B. durch eine Verpflichtung zu Bewerbungen? Und wenn ja, wer kontrolliert das?
5. Wenn ich zum Unterhalt verdonnert werde und nicht bezahle, wie geht es dann weiter? Kann aus einem Gerichtsbeschluss heraus gepfändet werden, und wenn ja, in was? Einkommen ist ja keines mehr vorhanden, Bankguthaben können bis dahin auf Null reduziert werden, Sachwerte (Wohnungseinrichtung, Auto, etc.) gehören bis dahin alle meiner neuen Frau.
6. Kann eine evtl. Pfändung zum zwangsweisen Verkauf beispielsweise von einzelnen Positionen im Bankdepot (Aktien), oder gar zum Verkauf meines selbstbewohnten Hauses führen (dann wäre ja auch meine neue Frau betroffen, da ihr 50% des Hauses gehören)?

Für ein paar fundierte Antworten wäre ich euch sehr dankbar!

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  Bedarf
Geschrieben von: Bumpi - 15-12-2022, 15:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo..
Welcher Bedarfssatz steht Schüler zu..mit jetzt schon 
Eigener Wohnung..
2023 Abitur und dann Herbst Student.
Kein Nebenjob..Bafög beantragt..

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  Urlaubsrückkehr. Kind gesund, KM Corona?
Geschrieben von: datrainer - 11-12-2022, 15:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hey,

Bin am Samstag mit gesundem Kind aus dem Urlaub (Schiffsreise) zurück gekommen. 
Anfang der Woche (da waren wir schon unterwegs) informierte mich die kindbesitzerin, dass sie Corona positiv sei und ich das Kind beobachten sollte.
 Immer schön durchgetestet…

Einen Tag vor Rückreise, sprach ich KM an, dass sie mir doch bitte ein schriftliches negatives Testergebnis vorlegen solle. Denn ich finde, es entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn ich ein gesundes Kind zu einer infizierten zurück bringen soll.

Angeblich sei sie wieder negativ, mündliche Aussage. Da man der Dame aber nichts glauben kann…
Sie drohte mir mit der Polizei, wenn Kind nicht nach direkter Heimkehr zu ihr gebracht werden würde.
Ich brachte sie also zurück. 
Aber Hauptsache, man zieht dem Kind bei den winterlichen Temperaturen sneakerchen an.

Wie sind eure Meinungen dazu?

Haben nämlich bald wieder einen Gesprächstermin, wo ich dies dann gerne ansprechen würde?!

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  Titelbeseitigung
Geschrieben von: Bumpi - 09-12-2022, 14:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo...
Habe 2016 einen statischen KU 
Titel erhalten, mit damals 3 Kindern
Minderjährig und unbefristet.
Mittlerweile alle volljährig..
1 Kind arbeitet, 1 in Ausbildung und 1 Kind bald 
Studierend.
Für die ersten 2 zahle Ich nicht mehr,
Nur noch für den Bald Studenten.
Soll ich den Titel abändern lassen auf nur noch
1 Kind oder soll Ich es so lassen..
MfG
Bumpi

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  Trennung vorbereiten / was mich erwartet
Geschrieben von: KlausMuc - 07-12-2022, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

Servus,

erst mal toll, dass es dieses Forum gibt. Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, bevor ich zum Anwalt gehe.

Situation:
Ich bin männlich, Ü40, verheiratet (sie auch Ü40), 2 minderjährige schulpflichtige Kinder. Beide Ehegatten haben Uniabschluss und arbeiten Vollzeit als Angestellte. Wir wohnen zur Miete in einem EFH in der bayrischen Landeshauptstadt. Ja, ist sauteuer und können wir uns auch nur leisten, weil wir beide Vollzeit arbeiten. Meine Frau ist ein Drache, verweigert (spätestens) seit der Zeugung des 2. Kindes den Sex (eigentlich schon vorher, anderes Thema, JA Kind 2 ist von mir), hat (soweit ich das überblicke) auch keinen anderen. Sie behandelt Mann und Kinder wie ihre Sklaven, sie darf alles, der Rest nichts. Ich kutschiere die Kinder, schmeiße den Haushalt, sie sitzt auf dem Sofa und befehligt ihre Sklaven. Warum die Kinder das akzeptieren weiß ich nicht. Egal, anderes Thema. Ich werde mit den Jahren immer unglücklicher, halte aber durch für die Kinder. Und weil ich damit rechne, dass ich nach einer Trennung die Kinder nur noch jedes zweite Wochenende sehen kann und mir finanziell nur noch Existenzminimum bleiben wird, habe ich mich noch nicht getrennt. So langsam halte ich es aber nicht mehr aus.

Ich habe mich schon ein bisschen eingelesen, kenne den Unterschied zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, weiß dass Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt was anderes sind. Dennoch meine

Fragen:
1. Laut bisheriger Recherche bekommen in 95% der Streitfälle die Mütter die Kinder, Vater darf zahlen und die Kinder jedes 2. Wochenende sehen. Kann/muss ich mich wirklich darauf einstellen?
2. Wenn ich ausziehe und dann Kindesunterhalt und 3/7 meines Restgehalts an die Mutter zahle, kann sie davon trotzdem nicht mehr das EFH bezahlen, auch wenn sie weiter Vollzeit arbeiten geht. Kann sie da tricksen, dass ich MEHR als Kindesunterhalt + 3/7 meines Gehalts zahlen muss, oder steht praktisch fest, dass sie (auch) ausziehen muss, weil das Geld nicht reicht fürs EFH zu dritt? Oder ist es gar normal, dass ich weiter Miete zahlen muss für ein Haus, in dem ich nicht mehr wohne, und ZUSÄTZLICH noch Kinderunterhalt und 3/7 Restgehalt an die Frau abdrücken muss? (mathematisch sind wir da im Minus, aber das interessiert wahrscheinlich die Richterin nicht)
3. Kann ich tatsächlich legal Geld beiseite schaffen (zu Großeltern, Freunden, Kollegen), indem ich das JETZT, also VOR der Trennung tue? Oder mache ich mich da nicht doch strafbar?
4. Vor unserer Ehe hatten beide Partner praktisch 0 Euro auf dem Konto. Der Drache hat während der Ehe geerbt und das Geld verprasst. Momentan ist unser Gesamtvermögen WENIGER als die Erbschaft. Muss ich davon ausgehen, dass sie SÄMTLICHES Vermögen erhält bei der Scheidung, weil ja Erbschaft vor allem anderen kommt beim Zugewinnausgleich?
5. Lohnt sich nach Eurer Erfahrung ein "teurer" Anwalt, der mehrere Hundert Euro pro Stunde nimmt? Kennt der noch irgendwelche Tricks und Kniffe, die ein Anwalt, der nach RVG abrechnet, nicht kennt? Oder ist das rausgeschmissenes Geld und ein RVG Anwalt tut es bei o.g. Situation auch?

Vielen Dank fürs Beantworten meiner Fragen; sollte das eine oder andere schon 100 mal beantwortet worden sein, könnt Ihr gerne einfach verlinken!

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  Beziehung mit einer flüchtigen aus der Ukraine
Geschrieben von: Alpha - 07-12-2022, 02:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Liebes Forum,

ich lese bereits sehr lange mit und habe ein anliegen, bei dem ich Rat für einen Freund suche.

Seit einigen Jahren ist dieser Freund mit einer ukrainischen Frau zusammen. Nennen wir sie Natascha und Thomas.

Natascha und Thomas sind nicht verheiratet und haben keine Kinder. Natascha hat in all den Jahren in der Ukraine gelebt; zuletzt in der Ferienwohnung von Thomas. Thomas hat in all den Jahren in Deutschland in seiner Eigentumswohnung gelebt. 

Rd. 3 Monate pro Jahr war Thomas bei Natascha in der Ukraine und rd 3 Monate pro Jahr war Natascha in Deutschland bei Thomas. Die übrigen 6 Monate im Jahr haben beide getrennt gelebt.

Natascha hat Schritt für Schritt ihren Anteil am Lebensunterhalt runtergefahren, weil Thomas sozusagen als Mann den Lebensunterhalt der Frau bezahlen muss. Hartz IV ist für Natascha sozusagen ihr eigenes Geld, wo sich Thomas rauszuhalten hat. 


Wie wird der Zeitpunkt festgestellt, ab dem eine Lebensgemeinschaft bestand?
Welche Risiken hat Thomas, wenn er jetzt einfach die Augen zu macht, auf Miete etc. verzichtet und das Amt mitbekommt das Natascha zu unrecht Hartz IV bzw. Bafög abgegriffen hat? Kann von Thomas bspw. verlangt werden die Krankenkassenbeiträge von Natascha zu bezahlen.

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  KM erwartet Unterstützung bei Krankheit wegen neuem Job
Geschrieben von: tony30 - 06-12-2022, 17:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Sicher habt ihr da eine Empfehlung.

Aktuell hätte die KM wohl ab Januar einen neuen (ihren ersten...) Teilzeitjob.
Jetzt stellt sich die Frage was tun wenn Kind krank ist. Sie hat das mal so nebenbei fallen gelassen.
Meiner Recherche gibt es 40, bis April 2023 sogar 60 Krankheitstage. Ich denke das war ihr nicht bekannt.
Aber selbst wenn: sie will mit Sicherheit auch im neuen Job "Glänzen", ist ja klar... Hübsch aussehen, auch wenns praktisch wertlos ist.
Und bis zum 1. Lohnzettel, und Sie merkt: Mit Hartz2023 wär 100€ mehr übrig...
Egal. 

Ich bin selbständig, selbst wenn ich mich krank schreiben lassen würde, gäbe es ab dem 30. Tag einen Ausgleich...
Und weil Kind ja nicht bei mir im Haushalt lebt, wird die Krankenkasse auch nicht am 1. Tag was an Krankheitstage zahlen...
Also ist das Thema raus.

Ihr ratet da auch ab, dass man da die "Last" der KM abnimmt und in der Krankzeit beruflich kürzer tretet oder?

Oder gibt es da irgendein Kompromiss, beispielsweise auszuhelfen, bis die Probezeit rum ist oder eine Kindersitterin 50/50 mitzuzahlen (das wär mir am liebsten - einfach Geld drauf schmeissen und Ruhe ist)?

Vielleicht habt ihr noch ne andere Idee. Erfahrungsgem. fahr ich bei der Dame die Jahre am besten mit 9 Mal ja sagen, 1/10 mal NEIN sagen und ansonsten einfach Geld drauf werfen.

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  Kind verdient Geld.
Geschrieben von: Aufstieg - 03-12-2022, 00:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Meine Tochter 15 Jahre arbeitet in einem Kaffee. (Samstags) Kann ich ihr Einkommen vom Unterhalt abziehen? Der Beistandschaft haben sie das natürlich nicht gesteckt. Ist das schon Betrug?

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  Betreuungsunterhalt endet, letzte Zahlung anteilig oder voll entrichten?!
Geschrieben von: DeWe - 02-12-2022, 14:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Einen schönen guten Tag,

mein Betreeungsunterhalt endet offiziel Anfang Januar/2023 (Kind 3 Jahre alt) ob ich hierrüber eine Nachricht bekommen werde vom JA ist meine erste Frage.
Fest steht, ab dem Geburtsdatum werde ich den Betreuungsunterhalt streichen und nur noch den Kindesunterhalt weiterhin monatlich überweisen, ob ich hierzu Bescheid bekomme oder nicht ist mir herzlichst egal.
Daher stellt sich die Frage ob die letzte Zahlung, also Ende Dezember, anteilig pder komplett überwiesen werden muss.
Schließlich ist der "Letzte" Betreuungsunterhalt ja für den Januar, und da das dritte Lebensjahr des Kindes bereits am Anfang des Monats erreicht ist müsste ich ja rein theoretisch nur einen Teil davon zahlen also eben bis zu diesem Datum. Liege ich damit richtig, oder muss ich die letzte Zahlung nochmal voll entrichten?






Zur Vorgeschichte und meinen Erfahrungen mit dem JA, wen es nicht interessiert, kann den Part auslassen:


2020 durch einen aufdringlichen, mehr oder wenigeren ONS Vater geworden, logischerweise ungewollt, Sie hatte es jedoch drauf angelegt bzw. Suchte die KM einen dummen der Sie schwängert, und tat dafür auch einiges, dieser jenige sollte also ich sein.

Nachdem die KM mir im beisein einer Freundin von der Schwangerschaft erzählte, tauchte ich aufgrund emotionaler überreaktion vorerst ab, das JA fand mich bald.
Es folgte etwas Schriftverkehr (auch per Mail) sowie einreichen meiner teils geschwärzten Lohnabrechnung (danke an dieser Stelle nochmal für den Tipp) und ein paar Terminen beim JA, sowie das nachzahlen von Rückständen.

Laut JA-Mitarbeiterin wolle Sie mir helfen, ich solle ihr meinen Arbeitsvertrag sowie den Bogen zu den persönlichen Verhältnissen ausgefüllt und wahrheitsgemäß zu einer gesetzten Frist einreichen. Dies wurde niedergeschrieben und ich sollte unterschreiben. Mit den Worten das ich dazu nicht verpflichtet seie, schrieb und druckte die Mitarbeiterin des JA mir nach etwas lauter Diskussion tatsächlich ein Schrifstück aus, auf dem niedergeschrieben war das ich mich weigere bennante Auskunften zu geben. Sie war sehr zornig mir gegenüber, ja fast schon extreme Stimmungsschwankungen legte Sie an den Tag, lachte über meinen Verdienst und meine Sie würde ja sowieso alles rausfinden über mich, ob ich will oder nicht.
Mit den Worten das, wenn das JA mir weiterhin auf die nerven geht, ich nicht abgeneigt bin mir ein Hakenkreuz auf den Hals tattowieren lassen und dann von Vaterstaat leben werde verabschiedete ich mich lautstark.

Seitdem, und das war 2020, habe ich !Nichts mehr! Vom JA gehört und zahle brav meinen Unterhalt. Mir geht es finanziell für entsprechende Verhältnisse ganz gut, ich zahle etwas Miete, habe eine Partnerin die ebenfalls Geld verdient, und mache auch ein paar Dinge "Nebenbei" eben leicht verdientes Geld. Ebenso habe ich einige paar zehntausend auf der hohen Kante. Ich beklage mich nicht, mein Verdienst liegt knapp bei 2,2k im Monat, inzwischen. Damals zu JA Zeiten bei etwa 1,8k.


Erstmals Kontakt hatte ich zu meinem Kind ende 2020, es war zu dieser Zeit (bereits ab Geburt 2020) schwerer erkrankt und lag immer mal wieder im Krankenhaus, wieso war hier noch unklar. Ich versuchte mich in die Rolle als Vater langsam einzufinden, es gelang mir aber nicht. Die KM ging mir an die Wäsche, beim ersten treffen nach dem Kontaktabbruch im KH!
Sie lud mich zum essen ein, in den Urlaub mit dem kleinen, meine neue Partnerin durfte das Kind nicht kennenlernen, es ist vieles passiert was ich sehr negativ empfunden habe. Irgendwann gab es einen Knall, sie unterstellte mir mich mehr kümmern zu müssen bzw. IHR mehr beizustehen, dass Sie in riesigen, endlos langen texten/Nachrichten wiedergab.

Nun denn, den Kontakt habe ich Ende 2021 endgültig abgebrochen, Ihre Mutter (die ich nur vom hören kannte) schrieb mir noch einige male, hatte sich aber damals selbst aus dem Staub gemacht und erst wieder Kontakt mit der Tochter/KM seit das Kind da ist. Auch die KM selbst schrieb mir noch einige male, ich antwortete selten bis gar nicht.

Inzwischen kam übrigens heraus, dass das Kind einen nicht erforschten Gendefekt hat, diesen hat es von mir wie sich nach Untersuchungen herausstellte. Nur habe ich zumindest bisher keine erkennbaren einschränkungen hierdurch. Es gibt Weltweit so wenige Fälle, dass hierzu keine Aussage gemacht werden kann in welchem Verhältnis dieser Gendeffekt auftritt.
Das Kind erlitt bisher unter anderem eine Lungendentzündung nach Geburt, einen Schlaganfall sowie mehrere Hirnhautenzündungen und sogar eine Entzündung des gesamten Gehirns. Wer weiß also wie alt es überhaupt wird, klingt hart ist aber so. Die meisten die diesen Gendefekt negativ also mit schwerem Verlauf erleben werden 3-7 Jahre alt.

Natürlich geht mir das ganze auch nahe, ich ziehe mich dennoch aus eigenem Schutz zurück und lebe mein eigenes Leben. Ihr Traum war es Mutter zu werden, dann kann Sie diesen gerne Leben, aber nicht mit mir. Ich wurde nicht gefragt ob ich Vater werden will, aber wie es so schön heißt, gehören immer zwei dazu.


Liebe Grüße & ein schönes Wochenende euch!

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  Kind mit verheirateter gezeugt
Geschrieben von: Absurdistan - 01-12-2022, 10:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

die Tochter eines Kumpels ist zum Vater gezogen. Die Mutter ist 150 km weggezogen. Die Eltern haben sich geeinigt.

Problem:
Das Kind ist während einer Ehe mit einem anderen Mann entstanden. Dieser wurde vor Jahren mit Polizei u.s.w aus Deutschland ausgewiesen und ist nicht auffindbar.
Das Amtsgericht hat trotz positiven Vaterschaftstest den Vater nicht als Vater anerkannt.
Er hat also kein Sorgerecht und für so gut wie alles muss die Mutter gefragt werden und deren Zustimmung erfolgen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts ist schon alt und aus einer Zeit als das Kind noch bei der Mutter lebte.
Wie kann er jetzt vorgehen?
Beim Jugendamt haben die Eltern eine gemeinsame Vaterschaftserklärung abgegeben.

LG

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