Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.688
» Neuestes Mitglied: m.89
» Foren-Themen: 8.051
» Foren-Beiträge: 149.041
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
Nordkorea: Bei Scheidung ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 3 Stunden
» Antworten: 2
» Ansichten: 57
|
Falschbeschuldigung aufge...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 18:00
» Antworten: 4
» Ansichten: 517
|
Unterschrift f. Kontoeröf...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-12-2024, 11:14
» Antworten: 5
» Ansichten: 339
|
Dienstwagen was bedeutet ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: _2hell
17-12-2024, 14:28
» Antworten: 47
» Ansichten: 1.748
|
VerfahrenBeiständin
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
17-12-2024, 12:07
» Antworten: 1
» Ansichten: 181
|
Düsseldorfer Tabelle 2025
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:55
» Antworten: 37
» Ansichten: 3.429
|
GB: Parental Alienation w...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:02
» Antworten: 2
» Ansichten: 126
|
Beistand verteilt Rücksta...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
15-12-2024, 09:10
» Antworten: 12
» Ansichten: 579
|
Beistand ignoriert Fahrtk...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
14-12-2024, 21:14
» Antworten: 8
» Ansichten: 351
|
Abänderungsklage bei Voll...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
13-12-2024, 18:08
» Antworten: 5
» Ansichten: 255
|
|
|
Manns größter Fehler nach einer Scheidung mit Kind |
Geschrieben von: neuleben - 16-01-2022, 16:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
|
Ist, erneut mit neuem Partner Kinder in die Welt zu setzen.
Ich erlebe gerade in der Verwandtschaft die Katastrophe diesbezüglich schlichthin.
Er hat nach der Scheidung mit 38, mit 59 Jahren mit seiner neuen Partnerin wieder ein neues Kind gemacht.
Das neue Kind jetzt 23 hasst den Papa, weil sie die volle Emanze geworden ist und Papa als einen alten weißen Patriarchen betrachtet, der bekämpft werden muß.
Ist ja der gesallschaftliche Wunsch, sie wollen doch gar keine andere Frauen mehr.
Sie hat den Eltern auch vor einiger Zeit bedroht, wenn sie nicht freiwillig zahlen, wird sie sie auf Unterhalt verklagen.
Töchterchen studiert, bereits seit über 4 Jahre, 200km weit weg und hat kurz vor Abschluß wieder das Studienfach gewechselt.
Lebt in einer gemieteten Wohnung mit dem Freund zusammen und Papa zahlt mit 83 Jahren immer noch alles.
Er kann sich von seiner Rente deshalb seit Jahren nichts mehr leisten, nicht einmal mehr eine kleine Reise ist drin.
Ich warte jetzt nur noch auf die Meldung, dass studierendes Töchterchen in der Ferne schwanger ist und Papa dann noch mehr zahlen darf.
Ich halte mich da aber raus, so eine männliche Dummheit nach einer erlebten Scheidung als ehemals unterhaltspflichtiger zu machen, das muß halt auch bestraft werden.
Es ist es einfach nicht wert, auf diese Weise das neue Frauchen zu halten, um deren Wünsche zu erfüllen, da versaut man sich dann nämlich auch noch das Restleben im Alter.
|
|
|
nach Trennung: Soll ich meiner Frau ein Auto kaufen? |
Geschrieben von: RudiRakete - 16-01-2022, 13:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
|
Hallo,
ich habe mich vor ein paar Tagen getrennt und das Auto mitgenommen,
da meine Frau nun kein Fahrzeug hat möchte ich ihr ein gleichwertiges Auto kaufen.
Wir haben keine Schulden, aber gemeinsames Vermögen, welches unter meiner Verwaltung steht.
Da es sich bei dem Kauf um einen recht hohen Betrag (30.000€) handeln wird,
möchte ich natürlich nicht, das sich das irgendwie nachteilig auf mich auswirkt.
Wird der Kauf von unserem gemeinsamen Vermögen abgezogen
oder dann nur von meinem Anteil?
Wer sollte der Käufer sein? Ich oder meine Frau?
Bezahlen werde ich es.
|
|
|
Taufe der Tochter |
Geschrieben von: datrainer - 12-01-2022, 03:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
|
Hello zusammen,
Darf ich unsere gemeinsame Tochter katholisch taufen lassen?!
Brauche ich die Einverständnis der KM dafür?
Diese hat die evangelische religionsangehörigkeit.
Danke und gruss
|
|
|
Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel |
Geschrieben von: mrsandman - 10-01-2022, 23:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
|
|
Kind ist bei Papa privat krankenversichert. Papa zahlt brav KU. Kind bekommt eine chronische Krankheit und benötigt allerlei Medikamente und Heilmittel. Mutter geht in befreundete Apotheke mit allerlei Rezepten und vereinbart, dass die Apotheke die Rechnung für erhaltene Präparate einfach an Papa schicken soll. Papa bekommt überraschend große Rechnung von Apotheke. Weil Papa so lieb ist reicht er Rechnung bei PKV ein. PKV erstattet alles, bis auf 1 Posten für medizinisch nicht notwendige Zelletten. Papa zahlt an Apotheke alles bis auf eben diesen 1 Posten und informiert Mama, dass sie bitte schön selber die Kosten hierfür zu zahlen hat. Mama hat aber keine Lust und zeigt Papa den Mittelfinger. Jetzt bekommt Papa Mahnung von Apotheke und soll bitte schön den Restbetrag für den 1 Posten auch zahlen. Was tun?
|
|
|
Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht |
Geschrieben von: Mr.Krabs - 04-01-2022, 20:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
|
Hey ihr Lieben. Erstmal schön, dass es solche Foren überhaupt noch gibt. Vielleicht vor meiner Frage, kurz zu meinem Hintergrund.
Meine Exe, Borderlinerin, Und Ich, haben ein ca. 6 Jahre altes Kind miteinander. Wir trennten uns, als der Kleine ca. 6 Monate alt war, Was dann folgte, habt ihr bestimmt schon oft gelesen, aber es war die Hölle. Nachrichten im Minutentakt, Verleumdungen und zig Nachrichten an meine Kollegen inkl. Geschäftsleitung. Dem Jugendamt wurde erzählt ich würde Drogen nehmen. Das ganze gipfelte dann in konkreten Morddrohungen an meine neue Freundin und mich. Und ich konnte, man glaubt es kaum, Ende 2020 echt einen Antrag auf Gewaltschutz beim Gericht durchbringen. Ihr glaubt kaum, was das für ein Gefühl ist, nach zuvor mehreren erfolglosen Gewaltschutzanträgen das Gefühl zu haben, endlich Ruhe zu haben. Und diesen Antrag vor Gericht durchzubringen. Als Mann. Gegen eine hochmanipulative Frau mit Kind. Nachdem ich mich noch mehrere Monate in Therapie begab, ging es mir auch psychisch langsam besser.
Seitdem die 6 Monate abgelaufen sind, kommen leider wieder vereinzelte Nachrichten, in denen sie mehr Unterhalt will… Zwischendurch immer Mal ein, zwei vergleichsweise harmlose Drohungen, nichts im Vergleich zu früher. Wichtig aber: Seitdem o.g. Beschluss gab es meinerseits nicht eine Reaktion auf Nachrichten ihrerseits – auch nicht, wenn es wieder vorgeschobener Weise ums Kind zu gehen schien. Unterhalt zahle ich brav, ausreichend und mehr als ich nach Düsseldorfer Tabelle „müsste“. Kontakt zu dem kleinen besteht seitdem nicht mehr. Das habe ich ehrlich gesagt aufgegeben und als die Situation immer weiter eskaliert ist resigniert – denn dafür müsste ich ja wiederum mit der Exe Kontakt haben…
Was mich zur aktuellen Situation bringt. Vor ein paar Tagen kam eine Einladung vom Gericht. Meine Exe zieht mich vor Gericht, um mich zu Umgängen mit dem Kind zu verpflichten, bezugnehmend auf das Urteil des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.11.2020, 3 UF 156/20).
Um offen zu sein: Nein, ich möchte den Kontakt mit dem Kind nicht. Aus Angst davor, dass der ganze Spuk von vorne losgeht. Sie hat nun anscheinend ja wirklich eine Möglichkeit gefunden, wieder in mein Leben eingreifen zu können. Der Beschluss des OLG Frankfurt macht mich doch im Grunde Handlungsunfähig, oder? Was interessiert es das Gericht, was diese Frau mir angetan hat? Was interessiert es das Gericht, dass gegen meine Exe ein Gewaltschutzverfahren gelaufen ist. Man kann ja immer mit dem vermeintlichen Kindeswohl argumentieren…
BTW: Damals, als ich noch um den kleinen gekämpft habe, hat sie beim Jugendamt die Umgänge verweigert, weil ich angeblich drogensüchtig sei. Jetzt wiederum kommt Sie mir genau umgedreht.
Meint ihr, ich sollte mir wieder die Kosten für einen Anwalt ans Bein binden? Ich sags euch ehrlich – im Grunde möchte ich nur weiter meine Ruhe vor ihr… Egal wie. Danke euch im Voraus und LG
|
|
|
Reisen mit Fieber / Deutsche Bahn |
Geschrieben von: Schweizausbruch - 30-12-2021, 21:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
|
Hallo zusammen,
Bei mir und meinen Eltern hält sich gerade die 9 jährige Tochter mitsamt ihrer älteren Schwester auf. Diese sollen morgen früh mit dem Zug zurück in die Schweiz fahren, Fahrtdauer über 7 Stunden.
Alleiniges Sorgerecht liegt bei der Mutter, es besteht eine umfassende Beistandschaft über die jüngste Tochter als "Kindesschutzmassnahme".
Die jüngste Tochter klagt nun über zunehmende Krankheitsgefühle, Schnupfen und Fieber.
Gemäss den Beförderungsbestimmungen der deutschen Bahn -
https://www.deutschebahn.com/resource/bl...a-data.pdf - schliesst dieses eine Beförderung aus.
Wie wäre das optimale Vorgehen? Die Mutter hatte in der Vergangenheit gerne mal vorsorglich die Polizei mit Strafanzeigen in Richtung meiner Person überschüttet, weswegen ich recht sensibilisiert bin. Kommunikation ist mit der Mutter unmöglich.
Ich hatte nun vor, vorgängig die deutsche Bahn und die Beiständin über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen.
Gibt es hierzu irgendwelche Ratschläge?
LG
Schweizausbruch
|
|
|
Ex droht nach Kürzung TU |
Geschrieben von: emre - 18-12-2021, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
|
Hallo zusammen,
ich befinde mich wie die meisten hier in der Trennung bzw. Scheidung und bin über die FAQs auf das Forum gestoßen. Die FAQ sind wirklich Gold wert!!!
Ich bin 40 Jahre, 2 Kinder (12 und 14 Jahre), seit 09/2006 verheiratet, Scheidung zugestellt an Ex 06/2021. Wir wohnen im Niedersachsen, aber aus beruflichen Gründen arbeite ich seit 01/2019 in Bayern an der Grenze zu Österreich (Entfernung 800km). Den Job habe ich schon während der „intakten“ Ehe angetreten und führe somit einen Zweitwohnsitz.
Ich bin Gutverdiener und meine Ex hat zu Letzt in Teilzeit 30h gearbeitet. In unserer Ehe haben wir sieben Immobilien erworben und diese machen natürlich neben den Unterhaltsthemen die Scheidung sehr schwierig. Aktuell haben wir immer noch nicht die Scheidungsfolgevereinbarung abschließen können.
Ich bin aus dem gemeinsamen Ehehaus ausgezogen und bewohne seitdem eine Wohnung mit Platz für die Kinder in unserer Stadt, meinen Hauptwohnsitz. Ich pendele jedes zweite Wochenende und sehe die Kinder regelmäßig. Mein Sohn (14 Jahre) übernachtet auch regelmäßig bei mir.
Meine Ex und ich hatten uns mit einer eigenen Rechnung auf KU und TU geeinigt. Beim TU wurden auch meine Fahrtkosten und meine Mietkosten in Bayern berücksichtigt. Mein Vermieter hat mir aufgrund von Eigenbedarf gekündigt und In der Gegend ist es entsprechend schwer eine Immobilie zu finden, so dass ich das Angebot einen Kollegen angenommen habe eine Wohnung bei ihm zu mieten. Diese ist aber deutlich teurer als die alte Ferienwohnung, so dass ich auf Basis unserer Rechnung auch deutlich weniger TU zahlen kann. Das habe ich der Ex mitgeteilt und die Reaktion könnt ihr euch natürlich denken.
Jetzt droht sie mir wieder mit einem Anwalt, der den TU neu berechnen soll, und zwar korrekt! Und das Jugendamt soll auch eingeschaltet werden, damit auch dies neu berechnet werden kann. Beim KU muss ich erwähnen, dass ich mich damals auf die Stufe 10 eingelassen habe, ohne meinen Zweitwohnsitz geltend zu machen. Dafür würde sich aber keine neue Berechnung anstellen lassen, es ist somit ein fixer Betrag ohne Titel.
Dem TU sehe ich etwas leichter entgegen, da das Trennungsjahr auch schon rum ist und sich die Situation nun mal der nachehelichen Gegebenheiten anpassen muss. Für die Kündigung kann ich nichts, evtl. müsste ich erklären, warum ich eine deutlich teurere Wohnung angemietet habe.
Beim KU werde ich wahrscheinlich nicht viel mehr zahlen als jetzt schon, aber der Vorzug keinen Titel gegen sich zu haben und die Abfrage nach der Gehaltsentwicklung würden wegfallen. Und daher möchte ich ihr diesen Schritt nicht zu leicht machen, und möchte das meinen Zweitwohnsitz in die Berechnung meines bereinigtes Nettos einfließt, wenn das Jugendamt eingeschaltet wird. Dann sieht die ganze Sache ganz anders aus.
Nun behauptet sie felsenfest, der Zweitwohnsitz müsse nicht berücksichtigt werden. Die Information hat sie von der Jugendamtssachbearbeiterin.
Was ist davon zu halten? Hat jemand Erfahrungen damit?
Alle anderen Tipps sind auch sehr willkommen.
Gruß
Emre
|
|
|
Umgangsausfälle - Unterhalt - Die richtige Strategie finden |
Geschrieben von: icybreathe - 18-12-2021, 04:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
|
Hallo!
Nachdem ich nun viele Threads hier gelesen habe, glaube ich bei euch mit meinen Fragen gut aufgehoben zu sein.
Die Ausgangslage:
Uneheliches Kind nach kurzer Affäre. Ich habe die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt und auch die gemeinsame Sorge erhalten.
Nach der Trennung war der Umgang schwierig, nach dem Umzug der Mutter wurde er für 2 Monate komplett verhindert. Es kam zu einem Streittelefonat, in welchem ich, so die Behauptung der Mutter, Morddrohungen ausgesprochen habe. Es wurde ein Gewaltschutzverfahren und Strafanzeigen gegen mich eröffnet. Mir wurde begleiteter Umgang eingeräumt und im Verfahren zog die Mutter ihre Anzeigen zurück (das Verfahren wurde eingestellt). Die Begleitung des Umgangs wurde eingestellt. Kurz darauf kam es wieder zum Umgangsabbruch - diesmal für ein halbes Jahr. Im nächsten Verfahren wurde ein Gutachten aufgegeben, dass sehr positiv für mich ausfiel. Die Mutter habe keine Bindungstoleranz, widerspreche sich häufig und scheine psychische Probleme zu haben. Es wurde eine Umgangsvereinbarung gerichtlich festgelegt (diese wurde einige Monate nach dem Prozess nochmal im Jugendamt "erneuert"). Mir wurde der Umgang für jedes zweite Wochenende zugestanden und in der anderen Woche ein Nachmittag. Das funktioniertè auch erst halbwegs (Termine wurden dauernd verschoben, Wartezeiten von über 30 Minuten waren die Regel), vor einigen Monaten erklärte die Mutter dann aber, dass sie den Nachmittag nicht mehr wolle. Das Wochenende findet weiter statt (mit den klassischen Abspracheproblemen), aber es sind mittlerweile fast 10 Nachmittage ausgefallen. Ich habe beim Gericht ein Vermittlungsgespräch bestellt und einen Ordnungsgeldantrag gegen die Mutter eingereicht. Gleichzeitig hat die Kindesmutter nun auch das Unterhaltsverfahren losgetreten. Zu beiden Punkten habe ich einige sehr spezielle Fragen:
1. Der Zusatznachmittag scheint mir generell eher unüblich - habe ich hier dank der (beiden) Umgangsvereinbarung dennoch Chancen bei Gericht?
2. Ist es realistisch, dass dem Ordnungsgeldantrag entsprochen wird?
Mehr Details zur Unterhaltssache:
Ich studiere in einem konsekutiven Master (demnach wohl noch Erstausbildung), habe aber die Regelstudienzeit bereits deutlich überschritten. Ich arbeite, erziele aber nur Einkünfte weit unter dem Selbstbehalt.
3. Reicht die Überschreitung der Regelstudienzeit zur Festsetzung eines Unterhaltstitels? Sind euch da vielleicht Gerichtsurteile bekannt?
4. Wenn ich mich weigere mein Studium abzubrechen und oder meinen Job aufzugeben (um eine andere Tätigkeit auszuüben) - könnte dann eine Haftstrafe drohen?
5. Feststellen zu lassen, ob der Studiengang zur Erstausbildung gehört und die Frage, ob eine Überschreitung der Regelstudienzeit (habe hier als Bemessungsgrundlage auch von der Anberaumung der durschnittlichen Dauer zum Studienabschluss [welche nicht unbedingt der Regelstudienzeit entspricht] gehört), wird mich vermutlich auf einen Weg durch mehrere Gerichtsinstanzen bringen?
6. Was passiert mit dem hypothetisch ausgesprochenen Unterhaltstitel beim Wechsel in eine höhere Instanz? Ruht dieser oder besteht nur die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur in der nächsten Instanz?
7. Ich lese beim Unterhalt immer nur von Lohnpfändungen. Wie üblich sind hier Pfändungen von Sachgegenständen im Wohnraum? Sind euch da Fälle bekannt?
8. Nach meiner Recherche ist das Schwärzen bei Unterhalts-Nachweisen generell nicht erlaubt. Sollte dies nicht zutreffen, könne das Schwärzen aber wohl beim Gericht sauer aufstoßen - wie geht ihr hier vor?
Außerdem:
Ich bin überzeug davon, dass das Kind bei der Mutter nicht sonderlich gut aufgehoben ist. Die Kind-Vater-Bindung ist sehr gut und ich würde gerne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Hierzu hat mir mein Anwalt auch bereits geraten. Nun ist meine aktuelle Grundsituation (Studium etc.) auch nicht gerade ideal - weshalb ich diesen Schritt 1-2 Jahre aufschieben möchte. Meine Position (Gutachten, Umgangsverweigerung, Kindeswohlgefährdung bei der Mutter lag vor, Inobhutnahme stand im Raum, mehrere "Anzeigen" beim Jugendamt, Familienhilfe etc.) ist generell recht gut, aber kann ich mir diesen Aufschub überhaupt erlauben?
9. Würden diese "Karten" in zwei Jahren noch zählen? Ich liebe das Kind über alles, möchte aber den vernünftigsten Weg gehen. Ich will echte Stabilität geben, nicht "Halbgares" gegen etwas weniger "Halbgares" tauschen.
Und zu guter Letzt noch einige generelle Fragen:
10. Ich habe die "Ungerechtigkeit des Systemes" mittlerweile häufig erfahren. Die Bevorteilung von Müttern ist eindeutig und von euren Fällen hier zu lesen, macht mir tatsächlich panische Angst. Die Mutter geht absolut skrupellos vor und ich sehe hier auch keine Hoffnung auf Besserung. Die Zukunft wird wohl unzählige weiter falsche Anschuldigung bringen. Die Vorstellung, in eine Situation zu kommen, welche mir praktisch nur die "Aufgabe" meines Sohnes übriglässt... Ich glaube nicht, dass ich eine solche Entscheidung überleben würde. Denkt ihr, dass wir in diesem Forum, unter klarer Anerkennung der Ungerechtigkeit des Systemes, doch eher Ausnahmefälle sehen? Muss jeder Vater hier wirklich panische Angst haben und sind echte Erfolge wirklich so selten? Mich würde hier einfach eure generelle Meinung interessieren - auch wenn sie mich wohlmöglich noch weiter beunruhigen könnte.
11. Was haltet ihr von Väterhilfe-Organisationen? Können wir hier langfristig auf Systemverbesserung hoffen? Habt ihr hier möglicherweise Empfehlungen?
12. Denkt ihr, dass es Sinn macht, alleine schon um Präzedenzfälle zu schaffen, in solchen Fälllen vor das BGH zu ziehen? Politisch scheint Man(n) es ja heute eh schwer zu haben - aber sind hier laute Stimme generell sinnlos? Habt ihr darüber nachgedacht eure Erfahrungen mit der Presse zu teilen? Vielleicht in Buchform festzuhalten? Dafür bin ich nicht geeignet, auch scheint mir mein Fall noch nicht "katastrophal" genug verlaufen zu sein (mal sehen was die Zukunft bringt) - aber die Ungerechtigkeit ist Mental wirklich zerstörend. Von den Schicksalen hier zu lesen... Es ist nicht auszuhalten. Haltet ihr Engangement in diesem Bereich, zur Besserung des Ist-Zustands für sinnlos? Wenn nein - wo sollte man ansetzen? Diese machtlose Opferposition macht das Ganze emotional noch so viel schimmer - mir wäre hier der gleichzeitige "Märtyertod" (methaphorisch gesprochen), also das Bewusstsein, die Ungerechtigkeit zwar erdulden zu müssen, aber aktiv, egal wie minimal der Beitrag, dagegen zu wirken, zumindest psyschich eine Hilfe.
Ich entschuldige mich für den Misch-Masch der Fragen, aber oft nützt die Lektüre der Gesetzestexte nicht und ihr, die zu einem großen Teil Unerträgliches erleiden müsst und musstest, scheint mir da wirklich die besten Ansprechpartner. Von Sympathie kann sich keiner was kaufen, aber mich machen eure Schicksale sehr betroffen und so möchte ich sie dennoch zum Ausdruck bringen.
Vielen Dank für die Lektüre und eure Zeit.
|
|
|
|