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Geschrieben von: Anna - 20-02-2009, 15:18 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo zusammen!!!
Kann mir jemand sagen, ob ein Unterhaltstitel herausgegeben werden muss, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen niedriger wurde?
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Neuberechnung Unterhalt |
Geschrieben von: anna2 - 18-02-2009, 09:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Die Ex meines Freundes, (3Kinder unter12), neu verheiratet, 4. KInd von neuem,natürlich wieder toll abgesichert, behauptet, dass mein Freund einen neuen Job hat. Tatsache ist, es stimmt, hat sich vor ca 1 Jahr selbstständig gemacht, davor, also auch zur Unterhaltsberechnung, war er angestellt.
Nun sollen wir alles vorlegen der letzten 12 monate.
Unser Anwalt hat erst ein Schreiben rausgeschickt, von wegen neuer Job ja, aber " keine Veränderungen in Ihren Einkommensverhältnissen so atypisch hoch , dass eine Abänderung der Kindesunterhaltsbeträge verlangt werden könnte."
Nun warten wir ab. Meine Frage:
Ich gehe doch schwer davon aus, dass die Gegenseite sich nicht so abspeisen lässt, haben seit 5 Jahren schon eine dicke Mappe, schlechtes verhältnis, naja, Mann ist da zum zahlen, mehr nicht.
Und kann man dann natürlich auch versuchen alles durch den Notar bestätigen zu lassen.?!
2. Frage, sie bekommt neben uNterhalt und haufenweise Kinder- und nun Erziehungsgeld nach meinem besten Wissen Minijob Gehalt von ihrem, ich denke freiberuflichen Architekten, plus die letzen Monate 1100 aufs Unterkonto, ha ha ja das hat sie wohl auch, als Umschichten wird es bezeichnet, ist es nicht jedoch auch Einkommen????
Vor allem, darf sie jetzt immer mal behaupten ach der hat bestimmt mehr Geld, lass mal sehen???
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Kind soll Namen des Stiefvaters erhalten, was tun? |
Geschrieben von: Vater - 11-02-2009, 02:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Werte Freunde,
ich habe einen Sohn mit 8 Jahren. Dieser trägt den Namen der Kindesmutter. Nun heiratet die Kindsmutter. Sie möchte dem Sohn auch den Nachnamen des neuen Mannes, dem Stiefvater geben. Daher ist - ich bin ziemlich überrascht - sogar die Zustimmung des leiblichen Vaters nötig.
Sollte tatsächlich das Motto "Wer zahlt, der bestimmt zumindest mit" zumindest im Namensrecht gelten?
Ich bin nicht sorgeberechtigt. Das Standesamt fordert mich auf vorzusprechen und doch bitte zu unterschreiben. Dort werde ich plötzlich als Kindsvater angeredet, während in der Steuerlichen Lebensbescheinigung nur steht, daß ich " im 1. Grad mit meinem Kind verwandt bin".
Im Gegensatz zum Deutschen Staat, der inklusive Kindergeld einem Kind gerademal 211 Euro zugesteht (laut Urteil verfassungswidrig), leiste ich, obwohl ich keine Solidargemeinschaft habe, die mich unterstützt, für mein Kind 240 Zahlbetrag+ 164 Euro Kindergeld, was einem Endbetrag von 404 Euro entspricht. Somit hat mein Kind fast das doppelte zur Verfügung, was der Staat zahlt, falls es keinen leiblichen Dukatenesel gäbe. Umgangsrecht kann ich zum Glück regelmäßig wahrnehmen. Durch meine Regelmäßige Zahlung konnte ich bislang Streit wegen Umgang und Zahlungshöhe vermeiden, es gibt also keinerlei Titel. Der Stiefvater ist nicht bereit, auch nur einen Cent für das Kind auszugeben, soll aber seinen Namen tragen. So musste ich mein Kind anmelden bei meiner gesetzlichen Krankenkasse, weil der Stiefvater nicht einen geringen Krankenkassenbeitrag zahlen wollte.
Wie stehen die Chancen der Kindsmutter die Namensänderung durchzusetzen ?
Falls es für Sie relativ einfach wäre, entstehen ihr dann wenigstens die Kosten für den Unsinn ?
Und da mein Kind leider den Geburtsnamen der Kindsmutter trägt, schämelt das die Chancen ?
Ich sehe es so, daß der Mädchenfamilienname der Mutter schön ist, und dass mein Kind kein Problem damit haben wird, so zu heissen, wie die Kindsmutter früher, und daß das Kind nicht den Namen eines sog. "Stiefvaters" bekommt.
Eine Adoption lehnt die Kindsmutter ab wegen der Unterhaltsrente von mir. Wichtig ist mir, daß das Kind, wenn es älter wird, auf Mutter und Stiefpa weniger hört, sondern sich für den wahren Pa interessiert. Denn wer will schon in einer Wohnung quasi eingesperrt sein, wo man dem Kind nur ne Playstation in die Hand drückt ?
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Anhörung zu Vaterschaftstests fand statt |
Geschrieben von: p__ - 26-01-2009, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Kürzlich fand die Anhörung zum Gendiagnostikgesetz im Gesundheitsausschuss statt. Bekanntlich hat Zypries darin auch das Verbot selbstbestimmter Vaterschaftstests samt Bussgeldstrafen hineingetrickst. Der einzige Abstrich lag darin, dass keine direkten Gefängnisstrafen mehr verhängt werden. Indirekt kann es weiterhin sehr wohl zu einer Gefängnisstrafe kommen, wenn das Bussgeld nämlich nicht bezahlt werden kann, was bei Unterhaltspflichtigen gar nicht so selten der Fall sein könnte.
In der öffentlichen Anhörung waren am 21. Januar 2009 mehr als 50 Interessenverbände und Einzelsachverständige geladen, um Detailfragen der Abgeordneten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu beantworten.
Natüüüürlich spricht die Pressemeldung der Regierung von Zustimmung: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2...esundheit/
Auf dieser Seite befinden sich auch die Links zur zweistündigen Aufzeichnung. Pro Teilnehmer also rund zwei Minuten Zeit. Auch die Sachverständigenliste liegt vor. Darin ist alles mögliche vertreten, z.B. der deutsche Frauenrat, der Hebammenverband, Pro Asyl. Irgendetwas, das Väter vertritt wurde nicht eingeladen.
Weitere wichtige Informationen liegen unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/...index.html . Rund 40 Stellungnahmen und der Gesetzentwurf. Einige davon bin ich durchgegangen, nirgends sind selbstbestimmte Vaterschaftests ein Thema. Zypries hat es geschafft, den grossen Aufschrei bei der Vorstellung ihrer Pläne gänzlich ins Aus zu leiten und die Verbotspläne ganz leise, aber konsequent durchzuziehen.
Noch eine andere Nachricht von heute: http://www.ad-hoc-news.de/exklusiv-in-fr...e/19987611
Der alte Mann wird vom Gericht nach Deutschland gezwungen, um sich mit fast 80 Jahren viel Blut abzapfen zu lassen, weil wieder mal irgendeine Figur behauptet hat, er wäre sein Sohn. Sein Nachweis, dass er gar nicht am Ort der Zeugung gewesen sein kann, wird weggewischt. Zwingen kann man Männer immer, wollen sie selbst um die Abstammungsverhältnisse wissen legt man ihnen alle nur möglichen Steine in den Weg. Die übliche verlogene Asymmetrie zuungunsten von Männern und Vätern.
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Situation in Belgien |
Geschrieben von: p__ - 21-12-2008, 20:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Dazu einiges hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...13#pid4013
Weitere Informationen: Die letzte Reform gab es 2006. Darin enthalten:
- Abschaffung der Schuldfrage
- Der Unterhalt darf ein Drittel des Einkommens des Unterhaltspflichtigen nicht übersteigen, die Dauer des Bezugs wird an die Dauer der Ehe gekoppelt.
- Kinderbetreuung wie in Frankreich, Mütter können und müssen arbeiten.
- Der Unterhaltsempfänger muss sämtliche sozialen Beihilfen ausschöpfen, was unterhaltsmindernd wirkt. Genau umgekehrt wie in Deutschland. Auch Sozialgeld wird vom Unterhalt abgezogen.
70% der Scheidungen sind Konsensscheidungen. Das Verfahren ist einfach und das geht auch, wenn Kinder vorhanden sind.
Auszüge aus einem Artikel aus dem "Grenz-Echo"
Grenz-Echo
Gleichmäßig abwechselnde Beherbergung des Kindes wird das bevorzugte Modell
Mama und Papa teilen sich das Sorgerecht halbe-halbe
Von Gerd Zeimers
(...)
Dann wird das belgische Familienrecht, das ohnehin schon als eines der familienfreundlichsten gilt, um eine Maßnahme reicher sein, der für Kinder die beste aller Nach-trennungssituationen sein könnte. Dies meinen zumindest Experten.
Laut der zurzeit geltenden Gesetzgebung entscheidet bei einer Ehescheidung der Richter von Fall zu Fall, bei welchem Elternteil das Kind wohnen darf. Wie in Deutschland wurde auch in unserem Land bis vor wenigen Jahren in den meisten Fällen der Mutter die Beherbergung des Kindes zugesprochen, während der Vater das Besuchsrecht erhielt. Dies war in der Regel jedes zweite Wochenende, manchmal noch ein zusätzlicher Tag in der Woche (mittwochs) sowie zur Hälfte der Schulferien. Heute sieht jeder ein, dass beide Elternteile sich gleichermaßen in die Erziehung ihrer Kinder einbringen müssen. Dieses Prinzip, das in der UN-Kinderrechtskonvention von 1991 verankert ist, bildete die Grundlage des belgischen Gesetzes vom 13. April 1995 über das elterliche Entscheidungsrecht.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder vorzugsweise im gleichen Maße bei ihrer Mutter und ihrem Vater wohnen dürfen. Grundsätzlich ist eine »Fifty-Fifty-Betreuung« angedacht. Sollte sich diese jedoch nicht verwirklichen lassen, beispielsweise wegen der Berufstätigkeit eines Elternteils, wird eine individuelle Regelung getroffen.
Immer mehr Richter finden sich mit dem Prinzip der gleichmäßigen bzw. abwechselnden Beherbergung der Kinder ab, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die Autorin der Vorlage zieht allerdings den Begriff der gleichmäßigen Beherbergung dem der abwechselnden vor, da es sich stets um eine abwechselnde Unterbringung handelt, wenn das Kind nach einer Ehescheidung eine Zeit lang bei einem Elternteil und dann bei dem anderen untergebracht wird, während die gleichmäßige Unterbringung einen gleich langen Verbleib bei jedem Elternteil voraussetzt.
Heutzutage löst das Fifty-Fifty-Prinzip praktisch keine Unstimmigkeiten auf richterlicher Ebene mehr aus, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Dies war bis vor wenigen Jahren keine Selbstverständlichkeit, denn es sind ausreichend Fälle bekannt, in denen Gerichte selbst bei Einwilligung der Eltern die gleichmäßige Unterbringung verweigerten. Die Zustimmung beider Elternteile ist jedoch eine Grundvoraussetzung für diese Form der Beherbergung.
Von Fall zu Fall
Von dem neuen Gesetz sind sowohl verheiratete als auch zusammenwohnende Väter und Mütter betroffen, die sich scheiden lassen oder trennen wollen. In der Praxis war es bislang so, dass jeder Richter seine eigene Meinung über die beste Vorgehensweise hatte. Der Richter, der über das Sorgerecht zu entscheiden hatte, tat dies denn von Fall zu Fall, meist überstürzt und anhand von nur unvollständigen Angaben. Die Folge war eine Anhäufung von gerichtlichen Verfahren. Der Ausgang des Prozesses war nicht abzusehen. Es bestand sehr viel Unsicherheit, was sich negativ auf alle Beteiligten, und vor allem auf die Kinder, auswirkte.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll dabei helfen, die negativen Folgen dieser Rechtssprechung zu vermindern und - dies ist besonders wichtig - die Schlichtung zwischen den Elternteilen zu fördern. »Nichts wirkt sich zerstörerischer auf ein Kind aus als ein schmerzhafter Prozess zwischen seinem Vater und seiner Mutter«, betont der Gesetzgeber.
In der Tat ist das Onkelinx-Gesetz der Schlichtung förderlich. Wenn ein Richter nämlich eine mögliche Annäherung der streitenden Parteien erkennt, kann er eine Vertagung des Verfahrens (um höchstens einen Monat) veranlassen, damit die Eltern ausreichend Gelegenheit erhalten, sich über den Schlichtungsprozess zu informieren.
Nicht mehr das Prinzip »Pro Richter ein Modell« soll künftig gelten, sondern die Vorgabe, dass eine gleichmäßige Unterbringung der
Kinder bevorzugt wird. Das bedeutet auch, dass die neue gesetzliche Regelung kein Wundermittel ist und nicht a priori auferlegt wird: Der Richter behält sich das Recht vor, von dem gesetzlich vorgeschlagenen Modell abzuweichen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Elternteil offenkundig kein Interesse für das Kind zeigt. Auch im Falle von Kleinkindern und insbesondere von Säuglingen raten Experten zur Vorsicht bei der Anwendung des Gleichheitsprinzips.
Ein Vater, der das Sorgerecht zu gleichen Teilen erhält, wird nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes nicht von der Alimentezahlung befreit. Die Grundlage dafür bleibt der Einkommensunterschied zwischen den früheren Lebenspartnern. Der Beitrag des Vaters wird proportional zur Ausübung des Sorgerechts reduziert, doch wird er nicht von der Verpflichtung der Alimentezahlung entbunden.
Vor und nach der Scheidung
Elterliche Konflikte sind zerstörerisch für Kinder
Die Erfahrungen mit Trennungskindern sind schon in vielen empirischen wissenschaftlichen Untersuchungen beschrieben worden. Von allen Ergebnissen ist am meisten bestätigt worden, dass der wichtigste Faktor, der die positive Entwicklung des Kindes am ehesten fördert, folgender ist: »ein niedriges Niveau elterlicher Konflikte vor und nach der Scheidung« (Kurdek, L.A.: »An Integrative Perspective on Children's Divorce Adjustment«). Anders ausgedrückt: Elterliche Konflikte sind emotionell zerstörerisch für die Kinder.
Die Eltern spielen dabei eine entscheidende Rolle, aber nicht nur sie, auch der Gesetzgeber, die Richter und die Beratungsstellen sind gefordert, wie der diplomierte Kinder- und Familienpsychologe Jan Piet H. de Man, ein anerkannter Scheidungs- und Familienschlichter, festhält. Im Einzeln bedeute dies:
Die Eltern sollen so viel wie möglich angeregt werden, ihre Elternschaft ohne Konflikte zu gestalten, d.h. so viel wie möglich Vereinbarungen zu erarbeiten.
Der Gesetzgeber sollte jeden Streit zwischen den Eltern vor Gericht überflüssig machen, zumindest nicht ankurbeln. Dabei gilt als erstes Grundprinzip: »Über dasjenige, was man selber mitentschieden hat, streitet man sich nicht mehr.« Das bedeutet, dass zu dem »gemeinsamen Sorgerecht«, d.h. zu dem Recht, Entscheidungen über das Kind gemeinsam zu treffen, grundsätzlich Ja gesagt werden sollte.
Für die Praxis der Richter bedeutet dies, dass sie eine Vereinbarung der Eltern immer respektieren müssen. Für den Gesetzgeber heißt dies, dass die »Ausführbarkeit der Vereinbarungen so leicht wie möglich gemacht werden sollte«.
Für die Praxis der Beratungsstellen, Jugendämter usw. bedeutet das Minimieren von elterlichen Konflikten, dass sie den Eltern so viel wie irgend möglich Hilfestellung geben sollten, sich zu einigen und nicht zu streiten, so Jan Pieter H. de Man weiter. Zur Konfliktbewältigung sei die Scheidungsmediation eine sehr geeignete Methode.
Der Psychologe ist der Meinung, dass Richter und Gesetzgeber die Eltern ebenfalls an Schlichter verweisen sollten. Die Eltern sollten zumindest gute Informationen über diese Möglichkeit erhalten und es ausprobieren können.
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Passentzug und Abschiebehaft! |
Geschrieben von: Exilierter - 19-12-2008, 05:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (101)
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das einzige mittel uns zu ärgern ist der passentzug bzw. passversagung mit abschiebehaft, wenn der reisepass abläuft.
die varianten sind vielfältig und wenn dir die botschaft diese hiobsbotschaft überbringt, dann sollte man tatsächlich nach deutschland zurück fliegen.
folgende vorgehensweise:
1. rückflug über ein drittland (polen, holland, schweiz)
2. einreise mit zug/bus nach deutschland
3. zur polizei gehen und sich der verhaftung stellen
4. zum sozialamt gehen und alle sozialleistungen in anspruch nehmen
5. anwalt aufsuchen zur klärung
6. neuen reisepass beantragen und bekommen
7. rückflug ins ausland
nur in deutschland hat man einige rechtsmittel, die dir im ausland versagt werden. die schocktherapie ist, dass man auf staatskosten lebt und jedem erzählt, dass die bundesrepublik deutschland es genauso will und sind wir mal ehrlich: wenn die botschaft das sagt, dann ist es eben auch so. keiner will dich haben, keiner versteht dich.
ich war in einer woche 7mal bei der polizei, bei einem staatsanwalt und bei einem rechtspfleger im gericht. pustekuchen!
ich finde diese art erfrischend ehrlich und direkt und es tut auch nicht weh. die polizei schaute nicht schlecht als ich mich mit den worten meldete: "guten tag, ich bin wahrscheinlich ein gesuchter strafttäter und ich stelle mich der verhaftung!" der beamte hatte große augen und schaute in seinem computer nach - nichts drin und fragte dann wieso und ich erzählte die story, die er mir so nicht abnahm. am nächsten tag war ich schon wieder da und da kannte er mich schon. beim 4. mal musste ich versprechen nicht wieder zu kommen und ich wechselte das polizeirevier und der beamte dort, schaute erst gar nicht nach, denn die story sprach sich schon rum, dass ein irrer rumläuft.
die letzte chance ist ein staatsanwalt und der stand kurz vorm ausflippen, dass man ohne festen wohnsitz ist. aber eben auch nichts.
tja, fast alle phasen habe ich erlebt und ich weiss nun nicht, was ich noch so erleben könnte.
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