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| unterhalt wird "überprüft" |
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Geschrieben von: camparso - 22-09-2009, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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hallo jetzt melde ich mich doch mal an und hoffe ich bekomme passende informationen.
ich zahle im moment 350 euro unterhalt für 1 kind. mehr kinder haben wir GOTT SEI DANK NICHT!!!! verdiene aktuell 1968 netto - mein sohn ist GOTT SEI DANK schon 16. nun schreibt meine ex aus heiterem himmel sie will ne gehaltsabrechnung von mir da der unterhalt alle 2 jahre überprüft wird.
zum einen würde ich gerne wissen ob das nun so stimmt mit diesem "alle 2 jahre"?
es besteht "noch" kein titel seitens jugendamt - ich hab bisher NICHTS dort unterschrieben! und noch nichts bekommen was ich unterschreiben sollte....
kann es sein dass ich dadurch nun künftig 371 euro zahlen muss? wenn ich die tabelle richtig interpretiere? weil man ja seitens ju locker mal 2 stufen hochgestuft wird - ist doch so ?
muss ich also an sie die gehaltsabrechnung rausrücken um einen sogenannten "titel" zu umgehen?
falls ich mehr zahlen muss - werde ich meinem sohn klarmachen, dass ich ihn künftig nicht mehr während der hälftigen ferien nehmen werde - ausser seine mutter gibt ihm geld mit!
langsam hab ichs echt gestrichen - da denkt man man zahlt brav und hat seine ruhe - aber nein.... schon wieder aktion.... nie wieder kinder!!!!!!!
ich hab zu meinem sohn ja wirklich ein prima verhältnis und wenn es von den wohnverhältnissen her ginge würde er ja eh sofort zu mir kommen....
ich hasse diese ganze situation und warte sehnsüchtigst auf den tag an dem er 18 wird und die gnädige frau auch zur kasse gebeten wird!!
wäre dankbar für jegliche hinweise - wie ich mich verhalten soll.
ich tendiere im moment in folgende richtung:
ihr die abrechnung zu geben - hinterher mehr zu zahen - dafür keinen titel vom ju kassieren - meinen sohn nur noch an wochenenden zu holen und ihm zu sagen warum das nun so ist!
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| Rückfrage zur Situation |
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Geschrieben von: malko - 21-09-2009, 23:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Moin Kollegen,
habe mal ein paar Rückfragen über eine Situation die mir nicht geläufig ist, da sie über meine Situation hinaus geht:
Ein Kollege steht vor folgender Situation:
Sie - verheiratet - 3 Kinder (4,8,11)
Er - keine Kinder aber sich auf eine kurze Geschichte eingelassen
Jetzt heisst es, sie sei schwanger und schwangerschaftsabbruch kommt nicht in frage
Meine Gedanken dazu bisher:
1) Vater des Kindes, ist erstmal ihr Ehemann, zumindest bis er feststellen lassen hat, er ist nicht der Vater und dann geht die Vatersuche los, oder?
2) da die Ehe kippen wird, wird sie wohl zu Ämtern und Anwälten rennen, somit wird mein Bekannter dann wohl bald ne Aufforderung zur Vaterschaftsfeststellung bekommen, richtig?
3) Der noch Ehemann, ist seinen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet, sowieso, aber rein theoretisch könnte die noch Ehefrau ihren Ehegattenunterhalt verwirkt haben, oder? Habe da zumindest ähnliches mal gelesen.
4) den Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter, sowie den Kindesunterhalt für das neugeborene Kind, fällt auf meinen Bekannten herab.
5) Kindesunterhalt berechnet sich nach den letzten 12 Monaten Gehalt meines Bekannten, vor Geburt, und schliessen somit Sonderzahlungen durch Provisionen, Abfindung (durch Arbeitsplatzwechsel) etc in voller höhe mit ein.
Bei Veränderung kann er frühestens nach 3 Jahren auf Abänderung klagen, die Provisionen sind nicht mehr so gut und Abfindung im > 20.000EUR netto Bereich gibts ja auch nicht jedes Jahr (wird die vielleicht nur Anteilig berechnet?).
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wie berechnet sich der Betreuungsunterhalt? Wird eine vorherige Situation mit ihrem Noch-Ehemann irgendwie fiktiv erstellt? Also vielleicht ihre irgendwann mal erlangte Qualifikation, davon das letzte Gehalt, oder das was ihr in der Ehe als "Haushaltsgeld" zur Verfügung stand zur Berechnung da genommen, oder gibt es hier ein Minimum was da greift?
Wie sieht es aus mit dem Gütern aus der Ehe, werden diese als Vermögen auf ihrer Seite ggfs. berücksichtigt? Weiss nicht was sie da bekommen könnte, wenn überhaupt - da ja glaube ich zumindest hier bei Trennung eine Schuldfrage aufkommen wird und da hat sie ja ordentlich nen Bock geschossen.
Ich kenne mich gut aus mit Fällen, die meiner Geschichte ähneln, aber vieles weitere ist halt auch nur angelesen, vielleicht kann mir einer von euch hier aushelfen und mal kurz was dazu sagen - würde sehr helfen, da der Kollege natürlich nicht "vernetzt" ist, sprich kein Internet - sowas solls noch geben ...
Vielleicht noch als Anmerkung, er würde natürlich wie viele von uns für sein Kind aufkommen wollen, wenn es in Massen bliebe aber so wie ich die Situation einschätze, trifft es ihn, ggfs noch härter als mich, da keine Kinder vorhanden waren bei der Mutter ...
Vielleicht kann mal jemand fix konstruktiv meine Fragen beantworten und ein paar Tipps geben, eventuell auch was ich übersehen oder vergessen haben könnte.
Kann er zB wenn da mal nen Anwalt anklopfen sollte sagen: er lässt nichts feststellen? bis zumindest keine wirklichen Zweifel, zB negativer Vaterschaftstests des Ehemanns vorliegen und somit Bedarf besteht?
Wie sieht es im Falle, dass die Ehe geschieden wird aufgrund der Vorfälle, aus mit Verpflichtungen des Noch-Ehemanns aus, habe ich die richtig erkannt? Was wäre in dem Falle, dass die die Ehe weiterführen sollten, wovon ich natürlich erstmal nicht ausgehen?
gruß
malko aka der Rastlose
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| Konflikt Mutti mit ihrer Mutti |
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Geschrieben von: MitGlied - 21-09-2009, 13:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
Mutti von 8 jährigen Sohn hat sich mit ihrer Mutti (also Oma) verstritten und unterdrückt Kontakt zwischen Enkel und Oma.
Bis zum Ausbruch des Konfliks hat die Oma das Kind im Wechsel mit Mutti betreut, also Kind war innerhalb von 14 Tagen 2-3 Tage beim Vater, 5-6 Tage bei Mutti und 5-6 Tage bei Oma.
Zustand jetzt: 2-3 Tage Vater, Rest bei Mutti, die natürlich am Anschlag ist, weil's vorher auch recht bequem war. Mutti wird aber voraussichtl. aus Prinzip durchhalten, weil sie eine Möglichkeit gefunden hat, das Kind von ihrem Neuen beaufsichtigen zu lassen.
Wie seht ihr die Erfolgsaussichten falls Oma eine gerichtl. Regelung beantragt nachdem eine schriftl. Anfrage zwecks Umgangsvereinbarung nicht beantwortet wird?
Verhältnis Kind Oma ist sehr gut und es besteht auch der ausdrückliche Wunsch Oma weiter besuchen zu dürfen.
Da Mutti blockiert ist eine Vermittlung über's JA nicht mehr möglich. (Mutti hat beim JA zugegeben, dass ein Kontaktwunsch seitens ihres Sohns besteht und das verhältnis sehr gut ist. Sie aber den Kontakt zur Zeit ablehnt.)
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| Geld soll sich spurlos in Luft auflösen |
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Geschrieben von: kämpfender Vater - 17-09-2009, 23:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hi,
auf einem Konto habe ich noch ein wenig Geld liegen.
Das Konto bediene nur ich, KM hat keine Einsicht.
Das Geld bei Bekannten/Verwandten deponieren geht nicht.
Auslandskonto geht auch nicht.
Wie mache ich das Geld weg ???
Zinsen sind mir egal.
Das Geld sollte aber gesichert sein gegen Diebstahl.
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| Unterhalt |
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Geschrieben von: marecello - 17-09-2009, 10:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Ich habe eine Frage die den Unterhalt betreffen, ich habe heute von Familiengericht folgende Verfügung der Amtrichterin erhalten:
"Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das Nettoeinkommen des Beklagten eine Eingruppierung allenfalls in die Einkommensklasse 3 vertretbar erscheint; dies auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen Umgangskosten und eines Bruttoeinkommens von 2200 Euro".
Was bedeutet das genau?
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| Starthilfe: Wie / Wo fange ich an ? |
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Geschrieben von: Hermann12 - 17-09-2009, 10:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
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Hallo Forum,
ich brauche Eure Hilfe.
Meine Situation zusammengefaßt:
- Ich bin 41, seit 12,5 Jahren verheiratet, 2 Kinder (3 und 7)
- Habe durch Zufall vor 9 Wochen erfahren, dass meine Frau einen anderen kennengelernt hat.
- ER und sie sind mit diesen Gefühlen wohl "überfordert".
- Derzeit leben wir noch im gemeinsamen Haus und spielen allen Freunden / Familie Theater vor.
- Seit ca. 6 Wochen praktiziert meine Frau "Liebesentzug", angeblich, um in mir keine Hoffnungen zu wecken.
- ER ist schätzungsweise 45, verheiratet, 3 Kinder. Seine Ehe soll ein wenig "auseinandergelebt" sein.
- Meine Frau und ich kommunizieren Alltagsdinge (Kinder, Tagesabläufe, etc.) => Reden geht also !
- Sie plant (noch) unser aktuelles (Familien-)Leben.
- Sie argumentiert immer: Von der Vernunft her, ist sie in ihrem aktuellen Leben zufrieden, aber ER hat in ihr ein Gefühl ausgelöst, für das sie alles aufgeben könnte.
- die beiden telefonieren täglich. Es gab kurze Treffen. Angeblich (noch) keinen Sex.
- In den Gesprächen mit ihr suchen wir beide eine Lösung, die den Kindern gerecht wird.
- Mir geht es von Tag zu Tag schlechter (habe 11kg abgenommen und schlafe schlecht).
Annahme:
- Meine Frau versucht mich "kleinzukriegen" (durch Liebesentzug)
- Ich sehe im Moment noch keine Planungsaktivitäten von ihr bzgl. ihrer weiteren Zukunft (ich weiss, dass die FAQs etwas anders sagen).
Meine Ziele:
- Primär: Ich hätte gern meine Frau zurück. Ich sagte ihr dazu, dass es nur ohne ihn und nur mit Liebe zu mir funktionieren würde. Außerdem vielleicht eine Paartherapie
- Sekundär: Sollte "primär" nicht klappen, dann möchte ich:
- im Haus bleiben
- die Kinder im Haus behalten
- (erste) Trennungsphase (auf Probe) von einem Vierteljahr
- Sie sucht sich in der Nähe eine Wohnung
- Wir versuchen unsere bestehenden Arbeitsverhältnisse beizubehalten
- Wir erstellen einen Betreuungsplan (mein größtes Problem im Moment)
- Wir informieren Eltern / Kinder
- Wir machen getrennte Konten / Versicherungen
EURE HILFE:
Was muss ich alles anstellen, um das "Sekundärprotokoll" erfolgreich in die Weg zu leiten?
Habe mich bereits in die FAQs mehrmals eingelesen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass es sich
hierbei um den "worst case" handelt. Meine Frau und ich kommunizieren noch. Soll ich jetzt schon
das Jugendamt informieren ? Was müsste sie mir (schriftlich) zugestehen, damit ich die Kinder im Haus
behalten kann. Muss ich ihr in dieser (vierteljahres)-Phase schon etwas zahlen (ich Vollzeit, sie 16 Std. Teilzeit) ?
=> Wo fange ich an ?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten
Hermann12
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| exe und ihre vorstellung vom sorgerecht |
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Geschrieben von: stafford - 14-09-2009, 16:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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nunja, da die eine der exen schon längere zeit nichts mehr von sich hören ließ (was mich ja schon wunderte), kam nun mal wieder so eine grandiose idee.
zu den fakten:
mein freund hat mit exe eine tochter (10 jahre). exe lebt von hartz 4 und ihrem lover, mit dem sie offiziell natürlich nicht zusammen lebt. mit ihrem lover ist exe schon seit ca. 2002 zusammen.
vor ein paar tagen rief exe meinen freund an und meinte, dass seine tochter klamotten, schuhe und sachen für die schule brauchen würde.
seine antwort: "dann kauf ihr doch die sachen, dafür bekommst du unterhalt". 
heute rief sie schon wieder an um zu betteln. mein freund sagte: "was willst du eigentlich von mir? DU warst 2 wochen auf malle im urlaub. wenn du dir das leisten kannst, dann kannst du unserer tochter auch klamotten kaufen".
sie: "das hat doch mein freund bezahlt".
er: "ja, wenn er schon so viel geld hat um für euch den urlaub zu bezahlen, dann kann er auch klamotten kaufen, die sind auch wichtiger als nach malle zu fliegen".
dann ihre GRANDIOSE idee....
sie: "eigentlich könntest du auch meinem freund das sorgerecht abtreten, deine tochter interessiert dich doch sowieso nicht".
er: "wenn es um geld geht heisst es immer es wäre MEINE tochter. aber in allen anderen bereichen interessiert dich das doch auch nicht".
sie: "ja dann kannst du ihm doch das sorgerecht geben".
(....)
ähhh was soll das denn jetzt?
fragen: wenn mein freund das sorgerecht nicht abgeben möchte, kann er dazu gezwungen werden?
könnte der freund der exe überhaupt das sorgerecht bekommen?
noch wohnen sie ja offiziell nicht zusammen, das haben sie allerdings in nächster zeit vor.
sie hatte also nicht vom alleinigen sorgerecht gesprochen, nein, sie meinte schon eindeutig ihren freund...
mein vorschlag wäre ja, dass der freund der exe sie adoptieren sollte... dann wären wir die unterhaltsverpflichtungen los... naja, ok, mein freund war davon dann aber auch nicht begeistert.
nunja, letztendlich ist mir schon klar was sie möchte: sie möchte an das geld der tochter, das zur zeit auf einem sparbuch liegt und nur abgehoben werden kann wenn beide elternteile dafür unterschreiben. mein freund wird seiner tochter das "ok" erst geben wenn sie 18 ist.
mich interessiert nur ob das sorgerecht überhaupt so einfach an einen anderen übertragen werden könnte??
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| Großelternhaftung |
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Geschrieben von: Skippie - 13-09-2009, 19:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Großelternhaftung und kann ein paar Fragen beantworten, wie hoch ist der Selbstbehalt der Großeltern und wo kann man das nachlesen ???
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| Ab wieviel KU ist Kind nicht mehr Mitglied der Bedarfgemeinschaft? |
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Geschrieben von: JahJahChildren - 11-09-2009, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Servus liebe Leute!
Habe im Forum nach einer passenden Antwort gesucht, bin jedoch nicht fündig geworden.
Werde ab 1.1.10 nicht mehr unterhaltspflichtig für KM sein (Verzicht). Ab diesem Zeitpunkt (respektive einige Wochen vorher) ist davon auszugehen, dass KM ihren Job wieder hinschmeisst und zur ARGE rennt. Dort ist sie gut aufgehoben, denn sie weiss, dass die ARGE mächtig Wind machen wird in Hoffnung, dass der Verzicht als sittenwidrig abgestempelt wird. Ausserdem ist davon auszugehen, dass ich der ARGE dann bezüglich KU alles offenlegen soll.
Meine Frage: Wieviel KU ist nötig, damit mein Sohn (dann 7 Jahre alt) aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt? Gibt es hier eine harte Grenze, oder hängt die Höhe von diversen Variablen ab?
Vielen lieben Dank für euer Feedback.
PS: Ihr seid ein super Forum... lese seit Jahren mit und habe hier sehr viele Tips und Anregungen von euch erhalten. Mal ganz zu schweigen von dem Gefühl, nicht alleine zu sein. Ihr seid Gold wert... weiter so!
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