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Offiziell: Haager Kinderschutzübereinkommen. Tatsächlich: Neue Behörde für Unterhalt |
Geschrieben von: p__ - 17-12-2008, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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"Besserer Schutz für Kinder bei internationalen Familienrechtskonflikten"
"Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen enthält, beschlossen."
http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/Pressest...mc_id=5614
Allerdings ist daran nicht das Geringste neu. Das Haager Übereinkommen und seine Ratifizierung hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Die einzige Neuigkeit scheint die Einrichtung sogenannter "Zentrale Behörden" zu sein, in Deutschland im Bundesamt für Justiz angesiedelt. Dabei geht es natürlich nicht im Kinderschutz, sondern das ist der Vorlauf für den europäischen Vollstreckungstitel, um Unterhaltsvollstreckungen überall möglich zu machen. Väter zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden...
Vor einem Jahr: "Die heute vereinbarte Haager Unterhaltskonvention sieht die Einrichtung Zentraler Behörden vor, die Kinder beim Einfordern ihres Unterhalts unterstützen werden." http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/Pressest...mc_id=4830
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Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte |
Geschrieben von: lordsofmidnight - 16-12-2008, 23:38 - Forum: Konkrete Fälle
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Die Abwanderung von Fachkräften ins Ausland oder in einige wenige Zentren Westdeutschlands scheint unaufhörlich weiterzugehen.
Der Spiegel dazu:
Es ist eine Studie, die zum Handeln mahnt: Laut einer Langzeitprognose des Hamburgischen Weltwirtschaftinstituts (HWWI) und der Beratergesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) droht vielen deutschen Regionen der Verlust hochqualifizierter Arbeitskräfte.
In der Folge dürften nach Meinung der Forscher in ganzen Landstrichen die Arbeitslosigkeit steigen. Denn nur Regionen mit hochqualifizierten Arbeitskräften hätten langfristig das Potential, mehr Erwerbstätige zu binden. Firmen gründen neue Standorte vor allem an Orten, an denen besonders viele Hochqualifizierte verfügbar sind.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,596766,00.html
Das Magazin "Cicero":
"Alle 4 Minuten verläßt ein Deutscher sein Land. Es sind die Besten und Jüngsten, die genug haben und gehen. Im Gegensatz zu den Auswanderungswellen des 19. Jahrhunderts verlassen nicht etwa Analphabethen, Bauern und verzweifelte Arbeiter das Land. Wir erleben keine Elendsflucht, sondern einen Exodus des gebildeten Mittelstands. Das Durchschnittsalter unserer Auswanderer beträgt 32 Jahre, es sind junge Ärzte und Ingenieure, Wissenschaftler und Facharbeiter, Handwerker, Techniker und ehrgeizige Dienstleister. Nach Angaben der OECD verliert derzeit kein anderer Staat so viele Akademiker"
...
Während unser Sozialstaat Hunderttausende Unqualifizierer aus den Randzonen Europas anzieht, fühlen sich die Vertreter des Leistungsmittelstands hierzulande immer fremder. Der Handwerksmeister, der in Australien nicht vom Bürokratenstaat bedrängt wird, der Arzt, der in Norwegen nicht zum Medizinbeamten degradiert wird, der Wissenschaftler der in den USA bessere Forschungsbedingungen hat, die Hotelfachfrau, die in der Schweiz das Doppelte verdient und dabei auch noch weniger Steuern zahlt, der Bauingenieur, der in China sein Können vergoldet bekommt - die Motive wechseln. Aber eines eint sie alle: Anderswo geht es ihnen besser als daheim.
Das ist für die Deutschen, die sich jahrzehntelang als die Wirtschaftswunder-Klassenbesten gefühlt haben, eine schockierende Erfahrung. Auf einmal arbeiten sie als Gastarbeiter in fremden Ländern, und wenn die Wirtschaftselite der Welt sich in Davos trifft, dann sind die Hotelkellner die Deutschen. Die Überlegensgewißheit, die jeden Urlaub im Süden zu einem Selbstbestätigungs-Event gemacht hat, ist verschwunden. Wenn die Autobahnen in Andalusien inzwischen besser sind als im Ruhrgebiet, unsere Schulen neben denen in Skandinavien wie Baracken aussehen, wenn ein deutscher Krankenhausarzt nur noch so viel verdient wie ein Pförtner in Dubai, wenn eine Facharbeiterfamilie so hohe Steuern und Sozialabgaben zahlt, daß ihnen weniger übrig bleibt als einem Koch in Zürich, dann gehen sie eben. Immer mehr Menschen merken, dass ihnen Deutschland immer weniger bietet.
http://www.cicero.de/259.php?kol_id=10532
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[split] Von Vaterschaft zu Pleiteschaft |
Geschrieben von: Armeunten - 08-12-2008, 16:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (121)
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Ja das war alles schon mies bis jetzt,
Ich habe mein Sorgerecht verloren weil ich in den wirrungen der Selbständigkeit/am Anfang hat sich ales überschlagen und ich wahr nach 3 Monaten nicht mehr KV versichert, das Gesetz hatte sich gerade gegen mich gewendet weil der Barunterhaltspflichtige auch die Kinder mit versichern musste, hatte schlicht alles nicht mehr unter Kontrolle mit den Zahlungen, bin angeschrieben worden das ich raus bin und die Kinder wahren beim Doc und mussten alles in bar bezahlen.
Das war es.
Ich bin vom Gericht mit der Auflage weggeschickt worden den entstandenen Schaden zu begleichen und sofort mindestens 5
Versuche zu Starten in eine neue KV zu kommenegal wie, was eigentlich schon ein Rechtsbruch ist ansich für mein Verständniss,
weil du in keine gesetzliche mehr reinkommst und so schon tricksen musst.Natürlich habe ich den Schaden beglichen--und eine KV habe ich auch,aber frag nicht wie.Ich habe eine ganze weile den Kontakt gehalten zu den Kindern, bin aber mit ständiger Umgangsverweigerung beackert worden.Der Alten habe ich gesagt zum schluss..keine Kinder -kein Unterhalt mehr für die Kinder.Hat aber nicht lange gedauert, GV.Bis heute Quäle ich mich herum,bin selbständig und am unteren Rand der Kapitalismusnummer anzusiedeln, ein Unternehmen was ich aufgebaut habe weil es eine längere Startzeit hat---es basiert auf grossem Vertrauen und jetzt wo es einigermassen ein geregeltes Einkommen inkl. dem Vergleich für die Kinder h ergibt muss ich wahrscheinlich demnächst aufgeben.
Eine one man Show die lebt, Steuern zahlt wie 80% der kleinen Unternehmen in D.Beim Aufbau hat der Staat sich rausgehalten , und jetzt kommt er und macht platt.
Meine Kinder sehe ich nun wieder regelmässig mehr oder minder ,durch eine Intervention beim Jugendamt.
Der Tante habe ich gesagt was ich möchte,was ich die ganze zeit nicht bekommen habe und dann ging es los.
Ein Termin mit der Mutter und den Kindern, Sohnemann hat erst mal abgesagt,Tochter wahr da,grosse heule für die kleine, und Papa ich vermiss dich auch.Da hatte die Alte verloren.
Zu deinem letzten Satz: Der Kontakt wird gepflegt von mir und meiner Lebensgefährtin und wird schon jetzt intensiviert, weil der Filius ja nächstes Jahr eine vernünftige Enscheidung braucht für das weitere Leben .
Um den Rest hinzuwerfen und der Alten den Finger zu zeigen bedarf es noch ein paar tage und weiterer Infos
Gruss Armeunten
P.S. Der Richter ist mir ein besonderes anliegen inkl. dem Ra der Gegenseite
Der Spruch ist so sinngemäss .. man kan sich garnicht vorstellen das einer mit den krankheiten noch gerne 50-60 stunden die woche Arbeitet.
Lasst mal hören Gemeinde
Und noch anzufügen das naturgemäss fiktiv alles festgelegt wird
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Situation in Norwegen |
Geschrieben von: p__ - 26-11-2008, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Mal wieder ein Blick über die Grenzen, diesmal Norwegen. Aufgrund der vielen deutschen Familienrechts-Sonderwege verliert man sonst leicht das Gefühl dafür, was andernorts normal ist. In Norwegen wurde vieles sehr konkret und explizit ins Gesetz geschrieben, was bei uns Gerichte nach Belieben interpretieren. - Null Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter. Die deutschen Regelungen rufen völligen Unglauben bei Norwegern hervor.
- Das "gewöhnliche" Umgangsrecht ist per Gesetz (!) ganz konkret geregelt: Jede Woche einen Nachmittag plus alle 2 Wochen ein ganzes Wochenende, 2 Wochen im Sommer, Weihnachten oder Ostern, sowie eine gesetzliche Verpflichtung, bei Änderungen rechtzeitig Bescheid zu geben.
- Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern geteilt.
- Die Kinder haben das Recht, grundsätzlich mitzuwirken. Ab 7 Jahren Kindesalter ist das Vorschrift. Ab 12 Jahren hat der Kindeswille ausdrücklich grosses Gewicht.
- Eltern mit Kindern unter 16 Jahren müssen vor einer Eheaufhebung und jedem Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht eine Schlichtung machen und haben darüber ein Attest vorzulegen. Persönliche Anwesenheit ist vorgeschrieben, man kann keinen Anwalt hinschicken. Mindestdauer Schlichtung: Drei Stunden.
- Weitere Schlichtungen, wenn das ein Richter für nötig hält.
- Das Gericht kann ein Zwangsgeld festsetzen, das jedesmal verwirkt ist, wenn das Umgangsrecht nicht eingehalten wurde - ohne weitere Entscheidung.
- Ehen können vom Fylkesmann oder dem Gericht aufgehoben werden. Es ist eine Aufhebung, keine Scheidung. Danach sind beide "ledig", nicht "geschieden". Kein Anwaltszwang, keine Gebühren beim Fylkesmann.
- Unterhalt für Kinder grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit.
- Kindesunterhalt wird dort versteuert, wo er landet - beim Berechtigten, nicht beim Pflichtigen.
- Berücksichtigung beider Elterneinkommen beim Kindesunterhalt.
- Natürlich gemeinsames Sorgerecht, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Recht auf Erziehungsurlaub auch für nichtverheiratete Väter.
- Für Unterhalt an den Ehepartner gilt teilweise das Schuldprinzip. Kein Unterhalt an Ehebrecher. Ansonsten maximale Unterhaltsdauer: 1 Jahr.
Quellen
- Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Teil XIII, Stand: 30.9.2004, S. 72 ff.
- Deutsche Botschaft Oslo http://www.oslo.diplo.de
- Kontakte zu Norwegern
- Informationen norwegischer Trennungshilfen wie http://www.regjeringen.no/upload/kilde/b..._-2005.pdf und der Fylkesmannen http://www.fylkesmannen.no
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Unterhaltspflichtverletzung |
Geschrieben von: Skippie - 06-11-2008, 20:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
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Hallo Ihr lieben,
also mal folgendes angenommen: man hat 2 Kinder von 2 Frauen die von unterschiedlichen Jugendämtern/Anwältinnen betreut werden.
Frage: Ist es möglich, dass Frau 1 Anzeige §170 erstattet es zum Urteil x kommt, dann Frau 2 auch Anzeige erstattet und wieder verurteilung ? Dann kann es ja passieren wenn immer Haftstrafe rauskommt das man 20 Jahre einsitzt !!! Was denkt Ihr???
Bitte keine spekulationen !!!Danke
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Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit |
Geschrieben von: lordsofmidnight - 26-10-2008, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (86)
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Brüssel. Ex-Partner und Kinder sollen Unterhaltsansprüche auch im Ausland künftig leichter durchsetzen können. Die EU-Justizminister beschließen deshalb eine neue EU-Verordnung.
Über die Grenze fliehen und seinen Ex-Partner und Kinder ohne Geld sitzen lassen – das wird künftig schwerer. Gestern beschlossen die Justizminister in Luxemburg eine EU-Verordnung, die es Geschiedenen und Kindern erleichtern soll, ihre Ansprüche auch im Ausland durchzusetzen. „Unterhaltsschuldner sollen sich innerhalb Europas nicht länger hinter Grenzen verstecken können“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
http://www.derwesten.de/nachrichten/poli...etail.html
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Wie geht es jetzt weiter? |
Geschrieben von: TheFooledOne - 14-10-2008, 12:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo liebe Leidensgenossen,
Ich habe im Mai 08 ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen, dass meine Ex Hilfe zum Lebensunterhalt für mein Kind bezieht und wollten dementsprechend Auskünfte von mir (Gehaltsnachweise, Nachweise über Miete etc.) und meiner Ehefrau.
Ich habe allerdings schon alles dem Jugendamt offengelegt (Kopie Mietverträge, Gehaltsnachweise, ärztl. Atteste u.u.u.), das habe ich der AA auch so geschrieben, zumal ich im Dezember 07 deren Auskunftsbogen bereits ausgefüllt, sowie Gehaltsnachweise geschickt hatte. Bei der Spalte zur Auskunft für die Ehefrau habe ich damals nur reingeschrieben "kann für sich selbst sorgen", das geht die gar nichts an, was meine Frau verdient. Auch habe ich der AA geschrieben, dass ich den Bogen schon ausgefüllt habe und sich seitdem nichts an den Zahlungen. sowie Einnahmen geändert hat, außer dass ich jetzt von meiner Ehefrau "getrennt" lebe und sie sich ans Jugendamt wenden sollen, da dort schon alles offen liegt. Wieso soll ich jetzt wieder den Bogen ausfüllen und wieder alles einschicken? Das leuchtet mir irgendwie nicht ein.
Dann habe ich Monate vom Amt nichts mehr gehört, bis letzte Woche ein Brief kam (mit normaler Post, kein gelber Brief), wo mir ein Bußgeld angedroht wird, falls ich der Auskunftspflicht nicht nachkomme. Soll ich jetzt zurückschreiben, dass sie mir noch mal so einen Bogen zukommen lassen (den alten habe ich weggeschmissen) oder reicht es, wenn ich Gehaltsnachweise und ärztl. Atteste über meine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit einreiche (die letzten drei Monate habe ich gerade mal 1.000 Euro brutto verdient)?
Übrigens habe ich vom Jugendamt seit April nichts mehr gehört. Nicht das ich da jetzt traurig darüber bin, meine Frau hat nur Angst, dass der dicke Hammer noch kommt. Oder kann es sein, dass sie (meine Ex) die Beistandschaft wieder gekündigt hat? Mich wundert es nur, da die sonst ziemlich schnell mit Geldforderungen sein. Oder bin ich in deren Augen wirklich ein Mangelfall, weil ich unter dem SB liege? Anrufen möchte ich dort nicht, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte.
Was meint ihr, wie soll ich jetzt weiter mit der AA und JA verfahren? Ich nehme an, dass meine Ex wohl nicht arbeitet und Hartz IV bezieht.
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