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| Gespräche aufnehmen |
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Geschrieben von: Ruffys - 20-09-2022, 20:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Wie sieht es rechtlich aus wenn man Gespräche mit dem eigenen Kind 7 bei gemeinsamen sorgerecht aufnimmt.
Dem Kind wurde das zwar mal gesagt wird es aber wieder vergessen haben. Der Mutter wurde es auch mal gesagt, würde das wissen aber sicherlich abstreiten.
Wären Aufnahmen hier verboten (das kind wird nicht mehr wissen das gespräche aufgezeichnet werde), bräuchte man die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils, müsste man auch hier jedesmal den anderen Elternteil oder Kind während der Aufnahmen bestätigen lassen das es damit einverstanden ist oder kann man einfach aufnehmen?
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| Sorgerechtsverfahren anstehend |
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Geschrieben von: Nuffü - 19-09-2022, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hi Gemeinde,
ich bin seid knapp 2 Wochen geschieden nach fast 3 Jähriger Dauer...
Nun meint Madame, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Sie hat zwei Anträge gestellt gehabt, einmal einstweilig was aber mitlerweile obsolete geworden ist, aufgrund meiner verweigernden Haltung eine Ärztliche Zustimmung zu geben ( ich hatte keinerlei Informationen bekommen um was es ging, also keine Unterschrift ), mittlerweile habe ich Zustimmung gegeben.
Zweiter Antrag alleinige Sorge für beide minderjährigen Kids ( 11/14 ), Begründung ich verweigere Einverständniserklärungen, verzögere diese, und kein Kontakt zu den Kindern seid fast 2 Jahren.
Ich habe bereits Stellungnahme an das Gericht gesandt, erstmal alles zurückgewiesen und klargestellt wie es aus meiner Sicht ist samt Beweisen des ganzen.
Desweiteren infrage gestellt das die Kindesmutter die Elterliche sorge zum Wohle der Kinder ausübt da trotz gerichtlicher Umgangsvereinbarung, der Umgang einseitig verhindert wurde ( inkl Beweise ), sie die Kinder im Scheidungsverfahren benutzt hat um aufzuzeigen wie böse Papa doch ist ( haus wegnehmen etc wegen Zugewinn ).
Ich wurde auch bei Whatsapp blockiert und konnte keinen Kontakt mehr aufnehmen. Ordnungsgeldverfahren hatte ich zurückgezogen um die Kinder nicht noch weiter mit allem zu belasten.
Nun müssen sie zwangsweise wohl doch dadurch ( Befragungen etc. )
Habt ihr Tipps, Erfahrungen, wie es sinnig wäre sich in der Verhandlung zu verhalten ? Umgangsverfahren war recht entspannt, aber hier ?
Nur Lösungen anbieten oder die KM mit ihrem Verhalten komplett in Frage stellen ? Auflaufen lassen ?
Ich mache das ganze ohne Anwalt.
Danke euch.
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| Kind ab 18 Jahre |
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Geschrieben von: Aufstieg - 15-09-2022, 21:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
wie hat es sich bei euch in der Praxis geändert, als das Kind 18 wurde? Hat sich der Druck verändert? Musstet ihr weiterzahlen? Sonstige Erfahrungen?
Viele Grüsse
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| Umgangsverfahren, begleiteter Umgang |
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Geschrieben von: Ruffys - 14-09-2022, 15:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (123)
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Hi, bei mir will der Kinderschutzbund die Umgänge nicht mehr begleiten, Caritas fällt weg hatte ich schon angefragt. Gibt es noch andere Institutionen die Begleitung anbieten?
Umgang verlief immer ohne Probleme, allerdings das letzte mal Ende Juli ansonsten nur noch die wöchentlichen telefonate.
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| Gemeinsamer Immo-Besitz - wie Haus aufteilen |
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Geschrieben von: sport_weck - 13-09-2022, 13:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo!
Meine Frau und ich besitzen eine gemeinsame Immobilie, die wir bewohnen.
Zahlenbeispiel:
Kaufpreis 400k€.
Wir haben 100k€ von meinen Eltern bekommen, 70k€ hatten wir selbst.
Also Finanzierung mit 170k€ Eigenkapital, 230k€ Darlehen.
Darlehen läuft auf uns beide, Grundbuch auch 50/50, Zugewinngemeinschaft.
Welcher Anteil der Bude gehört mir überhaupt? Wie kriegen wir das im Trennungsfall auseinander? Es gibt ja drei Möglichkeiten:
a) Ich behalte das Haus
Dann müsste ich ihren Anteil ausbezahlen. Kann ich nicht -> Also Bude kommt weg .
b) Sie behält das Haus
Kann ich meinen Anteil durch Zwangsversteigerung dann rausholen? Sie wird mich ja auch nicht ausbezahlen können.
c) Wir beide behalten das Haus
Ich könnte das Darlehen weiter bedienen während sie mit den Kindern drinbleibt. Das wäre ja auch eine Art Unterhalt und gleichzeitig ein Teil meiner Altersvorsorge. Wäre das möglich/sinnvoll?
Ciao, SW
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| Unterhaltspflicht |
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Geschrieben von: Bumpi - 01-09-2022, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo
Meine Tochter hat Ausbildung begonnen...verdient ca. 800 Euro netto...
Es können 100 Euro Ausbildungspauschale abgesetzt werden...und Fahrtkosten..das weiss Ich..
Das Kindergeld wird wieder dazugerechnet..auch bekannt..
Kind ist volljährig ..wohnt noch zu Hause..
Bin Ich und meine Ex noch unterhaltspflichtig......
Was ist..wenn das Kind eine eigene Wohnung bezieht..
Gruss B.
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| Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen? |
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Geschrieben von: DamnatioAdBestias - 01-09-2022, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hat hier mal jemand seinen eigenen Anwalt zivilrechtlich wg. Vertragsverletzung verklagt und recht bekommen?
Den Anwalt habe ich für ein Beschwerdeverfahren am OLG (Familiengericht) mandatiert.
Es ist eine Sorgesache, die ich aus eigener Tasche finanziert habe. Vergütung nach RVG.
Am Anfang wirkte der RA durchaus motiviert.
Wie in meinem vorigen Thread (vom 29.08.2022) geschildert, war der letzte Stand in dem Verfahren,
dass nach vielen mühsamen Etappen und div. Wechselseitigen Schreiben „nur" noch eine Stellungnahme des Jugendamtes an das Gericht ausstand. Dann wäre alles vorhanden, damit eine Anhörung anberaumt werden kann.
Allerdings gaben mit der Verfahrensbeistand als auch die zuständige Person vom Jugendamt zu verstehen,
dass vermutlich nach Aktenlage entschieden wird, es keinen Anhörungstermin geben wird.
Meinen RA habe ich bereits vor drei Wochen mit dieser Aussicht konfrontiert und explizit gefragt,
ob eine dezidierte Mitteilung des OLG über diese Besonderheit an alle Verfahrensbeteiligten erfolgen wird,
bevor letztlich ein Beschluss des OLG ergeht.
Er hat mir mehrfach telefonisch zugesichert, dass ein Hinweis des OLG dazu zweifelsfrei erfolgen wird,
damit ich (und RA) noch rechtzeitig eine abschließende Stellungnahme mit mich entlastenden Nachweisen einreichen können!!
Er hat ganz klar beteuert, ein Beschluss würde nicht einfach so aus dem heiteren Himmel eintrudeln!
Wir bekämen noch eine Frist zur Erstellung einer eigenen Stellungnahme vor Beschlussfassung!!!
Dann - in der entscheidenden Phase des Verfahrens - ist er scheinbar in Lustlosigkeit verfallen.
Um auf Nummer sicher zugehen, habe ich ihn noch vor Ergehen des Beschlusses zweifach telefonisch
und zweifach per Email aufgefordert tätig zu werden, indem ich ihm zu den mir vorgetragenen Vorhaltungen kurze Statements samt den von mir genannten schriftlichen Nachweisen übermittelt habe.
Das Ganze ganz klar mit der Aufforderung sich mir gegenüber dazu zu äußern.
Es erfolgte keine Reaktion vom RA.
Eine Woche später übermittelt er mir per Email den zu meinem Nachteil ergangenen Beschluss.
Der Beschluss begründet sich ganz klar und vollständig auf dem Nichterbringen der "Gegenbeweise" durch mich.
Dadurch dass ich die mir gemachten Vorwürfe nicht entkräftet habe, stehen sie in den Augen der Richter als Fakten fest.
Fakten, die gegen mich und für die Mutter sprechen.
Die Email des RA ist ein kurzer Dreizeiler. Keine wesentliche Reaktion und keine Aussage zum Ausgang des Verfahrens.
Kein Hinweis auf die Aussicht wann und unter welchen Umständen man wieder einen Antrag bei Gericht stellen könnte.
Kostennote angeheftet und der Hinweis auf zeitnahe Begleichung.
Mit anderen Worten: Durch sein Nichthandeln - und NUR durch sein Nichthandeln - bin ich knallhart gescheitert.
Das kann ich so nicht hinnehmen. Ich bin fassungslos. Wie kann ich ihn zur Rechenschaft ziehen?
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| OLG Beschuss - OHNE Anhörung - Zurückweisung Antrag gemeinsame Sorge |
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Geschrieben von: DamnatioAdBestias - 29-08-2022, 18:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hi,
ich erhoffe mir eine Info zur Juristerei von Euch.
Wenn ein Gericht (in meinem Fall ein OLG) sich dazu entscheidet ein Verfahren nur nach Aktenlage abzuschließen, hat es dazu eine Mitteilungspflicht?
Damit meine ich: Ist es verpflichtet die Verfahrensbeteiligten im Vorfeld darüber in Kenntnis zu setzen, dass es einen Anhörungstermin nicht geben wird?
In meinem Fall kam über meinen Anwalt - völlig unerwartet - eine Zurückweisung meines Antrags, ohne dass mir die Möglichkeit gegeben wurde mich abschließend zur Sache zu äußern.
Nach jahrelangem zähem Prozessieren mit zahllosen Zwischenstationen war der letzte mit bekannte Stand ein Telefonat zw. Jugendamt und Richterin, wonach dann letztlich aus heiterem Himmel der Beschluss erging.
Ich bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass mein RA ein nutzloser, fauler Idiot ist.
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