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Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts
#5
Das die KM zustimmen muss dachte ich mir schon.
§1617c BGB - (3) Eine Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte oder der Lebenspartner der Namensänderung anschließt; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

Mir geht es um Möglichkeiten/Erfahrungen die mir bleiben, wenn die KM verweigert.
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RE: Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - von iCé - 27-06-2013, 13:59

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