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Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts
#6
Namen sind Schall und Rauch.
Das Kind heißt jetzt nicht wie du, und wenn die KM heiratet, heißt es immer noch nicht wie du.
Insofern tritt da auch keine "Entfremdung" auf.

Lass es dabei bewenden, es gibt viel wichtigere Aspekte als die Namensgebung. Du hast das Sorgerecht für deinen Sohn!

Mit sowas handelst du dir nur Ärger ein, der am Ende nix bringt.
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RE: Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - von Jessy - 27-06-2013, 14:28

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