29-01-2014, 18:48
(29-01-2014, 18:22)p schrieb: Eine Zwangsehe? Mit welcher Begründung? Egal was der Richter sagt, schon das Einreichen der Scheidung hat wichtige rechtliche Wirkungen.Ja sozusagen.
Begründung ist eben die Krankheit der Kinder.
Diese Erfahrung durfte ich permanent machen, daß Professionisten (Anwälte, Therapeuten, Betroffene aus Selbsthilfegruppen,...) der Mund offen blieb und es kommt nur mehr...:
"Was ALLE zwei? Wirklich? Des is ja ein Wahnsinn! Wie schafft Ihr das?"
HALLO Du Profi! Warum, glaubst komme ich zu Dir?...
Jedesmal!!!
Bei einem Kind, raffens die meisten noch. Da kommt dann der mitleidige Blick. Aber bei ZWEI....is es vorbei...
...is wie beim Flipper-spielen, wenn der TILT kommt.
Wurscht, die Gutmenschenpsychoprofis werden bald alle am Feld Erdäpfel klauben.