29-01-2014, 22:17
Bist du in Österreich? Dann ist das mit dem BGB und dem Richter natürlich mit Vorsicht zu geniessen, welche speziellen Regelungen dort eventuell gelten weiss ich nicht. Und gegen eine Verpflichtung zum Umgang ist doch nichts einzuwenden? Du willst doch nicht die Kinder verlassen, sondern die Frau?