01-12-2010, 18:39
Verfassungsmässig geschütztes Umgangsrecht? Seit wann das denn? Die Kosten dafür sind ja nicht mal in den Selbstbehalten vorgesehen und durchgesetzt wird es auch nicht.
Wenn was den Staat Geld kostet, ist das ja bekanntlich der einzige Faktor, der Veränderungszwang ausübt. Obigem Urteil zufolge können wir damit rechnen, dass Wegzüge ins Ausland unter Mitnahme der Kinder durch die Gerichte kritischer beurteilt werden, zumindest wenn der hierbleibende Vater Mangelfall ist.
Wenn was den Staat Geld kostet, ist das ja bekanntlich der einzige Faktor, der Veränderungszwang ausübt. Obigem Urteil zufolge können wir damit rechnen, dass Wegzüge ins Ausland unter Mitnahme der Kinder durch die Gerichte kritischer beurteilt werden, zumindest wenn der hierbleibende Vater Mangelfall ist.