10. Glossar

Aufenthaltsbestimmungsrecht • Az • Beistandschaft Bundesministerium für FSFJ • Düsseldorfer Tabelle • Erhöhte Erwerbsobliegenheit • Familiengericht • Familienrecht • Fiktives Einkommen • Gutachten • Kinder- und Jugendhilfegesetz • Kindeswohl • Mangelfall • Mehrverkehr • Mindestunterhalt • PAS • Personenstandsfälschung • Rechtsantragsstelle • Sorgerecht • Sozialgesetzbuch • Umgangspfleger • Umgangsrecht • Verfahrenspfleger • Zeugungsstreik
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Glossar

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Teilrecht des Sorgerechts. Das Recht, zu bestimmen wo das Kind lebt. Bei gemeinsamem Sorgerecht haben beide Eltern auch das gemeinsame ABR und können theoretisch einem Umzug der Kinder widersprechen. In der Praxis wird Müttern das ABR in strittigen Fällen problemlos allein zugesprochen.
AZ
Aktenzeichen. Geschäftsnummer, um einen gerichtlichen Vorgang eindeutig zu identifizieren. Beim Schriftverkehr mit dem Gericht unbedingt jedesmal mit angeben.
Beistandschaft
Dem Trennungselternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, wird beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft angetragen - in der Regel fast nur Mütter. Danach haben alle finanziellen Fragen über das Jugendamt zu laufen, das nicht einmal mehr die Adresse der Mutter oder des Kindes an den Vater herausgibt und den Unterhalt vom Vater direkt einkassiert.
Die Aufgaben einer Beistandschaft sind durch § 1712 BGB (Jugendamt als Beistand, Aufgaben) festgelegt, vor allem durch Absatz 2: "Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen". Jugendamtsmitarbeiterinnen behaupten trotzdem fälschlicherweise, "Anwalt des Kindes" zu sein. Leider schneidern sich Jugendämter mangels echter Kontrollinstanz die Aufgaben selbst zurecht. Die Abteilung für Beistandschaften interessiert sich nicht für Fragen zu Betreuung, Umgang, Kindeswohl, sondern agiert ausschliesslich als staatliches Inkassobüro für zivilrechtliche Ansprüche (eine einzigartige Mischung übrigens). Von den Jugendamtsmitarbeiterinnen ignoriert wird dabei, dass sich Unterhaltsansprüche von Kindern in Bar- und Betreuungsunterhaltsansprüche aufteilen. Die Rechtsprechung geht sogar von einer allgemein anerkannten Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt aus. §1712 spricht von allgemeinen Unterhaltsansprüchen - weder Bar- noch Betreuungsunterhalt ist ausgeschlossen. Darauf immer wieder hinzuweisen, ist nicht verkehrt.
Durch die Abteilung für Beistandschaft fliesst sehr viel Geld. Väter werden hier nicht beraten, sondern oft genug amtlicherseits ruiniert. Hier wird es auch aktenkundig, wenn sie schliesslich bankrott sind. Als Vater sollte man sehr kritisch mit diesem Teil des Jugendamts umgehen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
oder auch: Ministerium für alle ausser Männer. In Anlehnung an die sieben Namensänderungen des Ministeriums mit beständig wechselnder relativer Positionen der Namensteile "Familie", "Senioren", "Frauen", "Jugend", "Gesundheit" bzw. "Jugendfragen" und "Familienfragen" findet die Bezeichnung des "Ministeriums für alle ausser Männer" wachsende Verbreitung.
Das Bundesministerium wurde 1953 unter der Bezeichnung "Bundesministerium für Familienfragen" gegründet.
1957 Umbenennung in "Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen"
1963 Umbenennung in "Bundesministerium für Familie und Jugend"
1969 Umbenennung in "Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit" nach Eingliederung des 1961 gegründeten "Bundesministeriums für Gesundheit"
1986 Umbenennung in "Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit"
1991 Aufteilung und Umbenennung in "Bundesministerium für Gesundheit" (heute Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung), "Bundesministerium für Frauen und Jugend", "Bundesministerium für Familie und Senioren aufgeteilt"
1994 Zusammenfassung in "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"
Dieses Ministerium ist u. a. auch für die strategische Durchsetzung des Gender Mainstreaming zuständig.
Düsseldorfer Tabelle
Regel- und Tabellenwerk, das Unterhaltshöhen verkündet. Die Düsseldorfer Tabelle hat theoretisch keine Gesetzeskraft, in der Praxis wird sie aber so verwendet. Für Unterhaltsleitlinien siehe Der Familienrechtsberater oder Jurathek.
Erhöhte Erwerbsobliegenheit
Die Pflicht, unter maximaler Ausnutzung der Arbeitkraft und Anspannung aller Kräfte möglicht viel Unterhalt zu erwirtschaften. In der deutschen Rechtspraxis bis weit in die Absurdität verschärft. Sind die Eltern zusammen, sieht die Rechtspflege keine erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Familiengericht
Teil des Amtsgerichts. Hauptarbeitsplatz für Juristen, denn 40% aller Gerichtsverfahren in Deutschland finden am Familiengericht statt. Das zuständige Familiengericht ist immer dasjenige am Wohnort des Kindes. Nächste Instanzen: OLG (Oberlandesgericht), BGH (Bundesgerichtshof), BVerfG (Bundesverfassungsgericht), europäischer Gerichtshof in Strassburg.
Familienrecht
„Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.“ (§ 1353, Abs. 1, BGB) Auf dieser Definition beruht zwar ideell das gesamte Familienrecht, praktisch ist dieser Paragraf in der Rechtsprechung bedeutungslos. Es handelt sich um eine Leerformel, die eine ehemals bestehende gesellschaftliche sittliche Grundauffassung beschreibt, die heute aber keine rechtliche Pflicht mehr darstellt. Empirisch belegbar ist die Begünstigung eines Sozialverhalten, das die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bewirkt, welches extensiv durch das gesamte Familien- und Scheidungsrecht begünstigt und förmlich geregelt wird. Den zitierten zwei Zeilen des § 1353 BGB stehen viele Seiten des Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts gegenüber.
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ (Artikel 6, Absatz 1, GG) Trotz dieser grundgesetzlichen Verpflichtung sieht der deutsche Staat keine Regelungen vor, durch die der Staat ein ehekonformes und ehewilliges Verhalten rechtlich stützen würde.
Fiktives Einkommen, Selbstbehalt
Die Unterstellung von fiktivem Einkommen ist ein übliches Zwangsmittel von Jugendämtern, Familienrichtern und Anwälten. De facto wird damit der Selbstbehalt ausgehebelt, so dass dieser nur auf dem Papier besteht. Fiktive Einnahmen sind Einnahmen, die nach Ansicht des Beamtenrichters dem Pflichtigen möglich gewesen wären. Siehe auch Das Hexeneinmaleins der Familienrichter, Fiktives Einkommen im Unterhaltsrecht.
Gutachten
Bei Gerichtsverfahren um Sorge und Umgang werden vom Gericht häufig sogenannte psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Sie sind immer teuer (2000 - 10000 EUR), häufig wertlos und verzögern das Verfahren. gwg-Gutachten schreibt: "Durch unkontrollierte gerichtsgefällige psychologische Sachverständigengutachten ist die Begutachtung in Familiensachen inzwischen Glückssache und nicht selten auf dem Gebiet der Scharlatanerie anzusiedeln. Seit geraumer Zeit ist die Gutachtenszene restlos aus den Fugen geraten und durch unbrauchbare substanzlose Gutachten zu einer mittelalterlichen Quacksalberei verkommen".
Die Erstellung eines Gutachtens kann man ablehnen. Dies sollte man tun, wenn ein Gutachten voraussichtlich ausser Kosten nichts bringt weil man Zweifel am Gutachter hat.
Feststellen, ob bei einem Gutachten seriös gearbeitet wird: Unangemeldet zum Gericht gehen, Personalausweis mitnehmen, Akteneinsicht fordern gemäss § 299 Zivilprozessordnung (ZPO). Dort sind auch die Abrechnungsunterlagen der erstellen Gutachten einzusehen. Achtung! Es kann versucht werden, Akteneinsicht abzuwehren, indem gesagt wird, man solle doch die Akten vom Rechtsanwalt anfordern. Diesem Abwimmel-Versuch kann mit einem Hinweis auf § 299 begegnet werden, denn die "Parteien" haben ein Anrecht auf Einsicht in die Akten. Überraschungsmoment ausnutzen, denn oft wird noch schnell die Akte von "unliebsamen" Schriftstücken bereinigt. Manch einer wird überrascht sein, was so alles vom Gutachter in Rechnung gestellt wird.
Gutachten laufen meist nur auf eine Verzögerungstaktik des Gerichts hinaus. Für Väter positive Ergebnisse werden ignoriert, für Mütter positive Ergebnisse werden wichtig genommen.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Regelt unter anderem einige Aufgabenfelder des Jugendamtes. Väter können unwillige Jugendamtsmitarbeiterinnen auf § 28 und § 31 hinweisen:
§ 28 KJHG Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtung zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
§ 31 KJHG Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Kindeswohl
Der zentrale Begriff des Familienrechts, mit dem alles begründet werden kann und der im sogenannten Familienrecht gilt (§ 1697a BGB). Kann je nach dem erwünschten Ziel ganz unterschiedlich ausgelegt werden. Dem Kindeswohl ist in Deutschland auch gedient, wenn sich die Mutter schrankenlos selbst verwirklichen darf (selbstverwirklichte Mutter = Kindeswohl), dem Vater der Umgang verweigert wird ("Das Kind kommt zur Ruhe" = Kindeswohl), möglichst viel Unterhalt bezahlt wird (viel Geld zu Händen der Mutter = Kindeswohl). Vom Kindeswohlprinzip ernähren sich zudem Heerscharen der Trennungs- und Scheidungsindustrie. Siehe auch "Der ungeklärte Kindeswohl-Begriff" von Hans Kopatsch, 1998.
Mangelfall
tritt ein, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu gering ist, um den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zu bezahlen. Die Mangelfallberechnung ist ebenfalls in diesen Tabellen beschrieben.
Mehrverkehr
Juristischer Ausdruck für Geschlechtsverkehr einer Mutter mit mehreren Männern, so dass auch mehrere Männer für eine Vaterschaft in Frage kommen. Räumt eine Mutter Mehrverkehr ein, ist ein gerichtlicher Vaterschaftstest eines zweifelnden Scheinvaters leichter zu erstreiten.
Mindestunterhalt
Unterster Satz der Düsseldorfer Tabelle.
PAS, Parental Alienation Syndrome
Deutsch: "Eltern-Kind-Entfremdung" meint die Entfremdung des Kindes von einem Elternteil. Verschiedene Fachaufsätze hier.
Personenstandsfälschung
Ein Paragraf, der in der Praxis kaum zur Anwendung kommt. Eigentlich für Mütter gedacht, die ihrem Partner Kuckuckskinder unterschieben.
StGB § 169
(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Rechtsantragsstelle
Besitzt jedes Amtsgericht. Dort kann jeder Bürger kostenlos Anträge an das Gericht formulieren lassen. Nicht mit Rechtsberatung verbunden, hilft aber bei den Unterlagen für Verfahrenskostenhilfe.
Sorgerecht
Das Recht zur Personensorge bedeutet neben einer Reihe von Teilrechten vor allem die Erlaubnis, mitzuentscheiden bei wichtigen Angelegenheiten, die das Kind betreffen. Ein weiteres Teilrecht ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Seit 1998 behalten Geschiedene meistens die gemeinsame Sorge. Sind die Eltern nicht verheiratet, ist der Vater automatisch vom Sorgerecht ausgeschlossen, ausser die Mutter stimmt ausdrücklich Dank ihrer "biologischen Verbundenheit" mit dem Kind (so das Bundesverfassunggericht in 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01, 29.1.2003) der gemeinsamen Sorge zu.
Sozialgesetzbuch (SGB)
Besonders relevant ist das achte Buch, in dem es um Kinder- und Jugendhilfe geht. SGB VIII §18 (3): ''Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts."
Umgangspfleger
Aus OLG Ffm vom 03.02.2004 (Az. 1 UF 284/00): "Scheitern angemessene Kontakte der Kinder zum nicht betreuenden Elternteil an den Konflikten zwischen beiden Eltern, sind diese Kontakte aber zum Wohl der Kinder geboten, so kann für die Kinder ein Umgangspfleger bestellt werden. Um ihm eine effektive Tätigkeit zu ermöglichen, kann es auch angezeigt sein, dies mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu verknüpfen. Ist angesichts des Konfliktniveaus zwischen den Eltern zu erwarten, dass auch ein Auskunftsverlangen nach § 1686 BGB das Streitklima mobilisieren würde, so kann zusätzlich auch diese Verpflichtung weg vom Sorgeberechtigten auf einen Dritten übertragen werden." Ein Umgangspfleger wird gewöhnlich erst dann eingesetzt, wenn der Umgang von der Mutter schon lange sabotiert wurde. Auch hier handelt es sich nur noch um den Versuch, die Scherben einer Vater-Kind Beziehung zusammenzusuchen. Auch in obigem Urteil wird der Sorgerechtsentzug des Vaters weil "keine gemeinsame Basis vorhanden ist" bestätigt sowie dem Vater nur dünne Umgangstermine zugebilligt. Die Umgangspflegerin zeigt sich bereits in der Vergangenheit als machtloses Element: "Trotz aller Bemühungen war es der Umgangspflegerin nicht möglich, mit ihren Kompetenzen die Entwicklung so weit zu fördern, dass der Vater mit den Kindern bei sich zu Hause in XYZ zusammen sein konnte".
Umgangspfleger kosten Geld (in der Regel hohe dreistellige Beträge), was das Kind und damit die Eltern in der Regel zu gleichen Teilen zu bezahlen haben. Damit fallen auch für einen blockierenden Elternteil Kosten an.
Umgangsrecht
Die Umgangsrechte des Kindes werden in §1684 und 1685 BGB beschrieben. Umgangsrechte können im Gegensatz zu Unterhalt in der Praxis nicht durchgesetzt werden. Im Strafgesetzbuch kommt nur Unterhaltsverweigerung, aber nicht Umgangsverweigerung vor. Die Umgangsrechte anderer Personen sind zwar im Gesetzestext weit gefasst, aber selbst Grosseltern kämpfen fast immer vergeblich um das Recht ihrer Enkel, nach einer strittigen Trennung der Eltern weiterhin Kontakt zu Oma und Opa haben zu dürfen.
§ 1684 [Umgangsrecht von Kind und Eltern]
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschliessen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschliesst, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
§ 1685 [Umgangsrecht anderer Personen]
(1) Grosseltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für den Ehegatten oder früheren Ehegatten eines Elternteils, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, und für Personen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Verfahrenspfleger
Wird vom Gericht bestellt, Grundlage ist §50 FGG. Aus Nr. 560 OLG Dresden -FGG § 50: "Aufgabe des Verfahrenspflegers ist es, die Interessen des Kindes wahrzunehmen und sie gegenüber den Interessen der Eltern sowie der weiteren Beteiligten unabhängig von diesen zu vertreten und in das gerichtliche Verfahren einzubringen. Er hat deshalb im gerichtlichen Verfahren insbesondere die Vorstellungen und Wünsche des Kindes vorzutragen, wenn und soweit dies dem Kind aufgrund seiner Interessen- und Loyalitätskonflikte nicht selbst möglich ist, und auf deren Berücksichtigung zu achten. [...] Die Tätigkeiten des Verfahrenspflegers müssen immer strikt verfahrensbezogen sein." Zu den Aufgaben und der Vergütung siehe auch BVerfG vom 09.03.2004 - 1 BvR 455/02. Verfahrenspfleger halten sich meist nur an die Fakten, die von der Kindsmutter geschaffen werden. Die Blockadehaltung einer Kindsmutter führt wegen "Konflikten" zu Empfehlungen des Verfahrenspflegers auf wenig Vater-Kind Umgang. Schlägt sich der Verfahrenspfleger ganz auf die Seite der Kindsmutter, muss das gerügt werden: Beschwerde beim Gericht einreichen. Unzulässig sind auch gutachterliche Elemente in den Schriftsätzen des Verfahrenspflegers. Das Gericht darf sie nicht verwenden. Ablehnen oder für befangen erklären kann man ihn nicht, da er Verfahrensbeteiligter ist.
Zeugungsstreik
Zeugungsstreik ist ein von Meike Dinklage geprägter Begriff, analog zum Begriff "Gebärstreik", der vor 20 Jahren im Rahmen der Abtreibungsdebatte ein Thema war. Dinklage sieht die Begründung im Zeugungsstreik in der männlichen Feigheit vor einer Familie, musste aber zugeben dass weitaus die meisten Männer vor der Rechtlosigkeit als Vater und aberwitzigen Unterhaltspflichten zurückschrecken. Meike Dinklage: Der Zeugungsstreik - Leseprobe.

Ende Glossar.