Die Mutter ist eine Beistandschaft im Jugendamt eingegangen. Was bedeutet das für mich?
Dass eine Vaterschaftsfeststellung und alle finanziellen Dinge rund um den Kindesunterhalt ab sofort über das Jugendamt zu laufen haben, nicht mehr über die Kindsmutter oder ihren Anwalt. Den Müttern wird durch diese rechtlich einzigartige Konstruktion auf Staatskosten ein Anwalts- und Inkassobüro für zivilrechtliche Ansprüche weltweit zur Verfügung gestellt.
Eine Jugendamt-Beistandschaft richtet sich nach §1712 BGB. Dabei legen sich die Jugendämter den §1712 BGB einseitig in einer Weise zurecht, dass Unterhaltsansprüche des Kindes rein als Betreuungs- und Barunterhaltsansprüche verstanden werden. Dem Kind stehen aber Unterhalt in Form von Geld und Betreuung zu. Anderswo im BGB (zum Beispiel §1612b) wird konkret von Barunterhalt gesprochen, in §1712 ausdrücklich nicht. Hier das Beispiel für einen Brief an die jugendamtliche Beiständin, in dem bei einer umgangsverhindernden Mutter dieser unbeachtete Sachverhalt gerügt wird. Beistandschaften verpflichten Jugendämter nicht, für Umgang der Kinder mit ihren Vätern einzutreten, ganz zu schweigen davon, dass Jugendämter nicht für Betreuungsregelungen eintreten. Jugendämter vertreten Kinder gegenüber den Vätern wie Schadensfälle, die rein materiell auszugleichen sind. Ein persönlicher Bezug der Kinder zu ihren Vätern ist in Beistandschaften überhaupt nicht vorgesehen.
Die Abteilung für Beistandschaften gehört zu den am meisten problematischen Bereichen des Jugendamts. Hier geht es um riesige Geldsummen und entsprechend rücksichtslos werden Väter unter Druck gesetzt. Das Jugendamt vertritt ganz offiziell wie ein Anwalt allein die Mutter als Alleinvertreterin des Kindes. der andere Elternteil wird weder beraten noch kann er ein Mindestmass an Fairness erwarten. Das Kindeswohl spielt überhaupt keine Rolle oder wird nach Interessenlage zurechtinterpretiert. Die Beistandschaft interessiert sich auch nicht dafür, ob die alleinerziehende Mutter ihre Kinder misshandelt und verhungern lässt, solange nur Unterhalt an sie bezahlt wird - bestenfalls wird ein besorgter Vater an andere Jugendamtsabteilungen verwiesen. Dies sollte man sich immer vor Augen halten und nichts für bare Münze nehmen, was gesagt wird. Regelmässig interpretieren Behörden Gesetzesbestimmungen falsch und verbergen wichtige Informationen. Das Jugendamt vertritt sich vor allem selbst, denn bei zahlungsunfähigen Vätern können Mütter Unterhaltsvorschuss beantragen, selbst wenn sie reiche Millionärinnen sind. Damit dieser Fall möglichst spät eintritt - ab dem 12. Lebensjahr des Kindes gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr - wird mit grosser Energie zuerst dem Pflichtigen mittels Klagen, Pfändungen und Strafanzeigen der letzte Cent abgepresst, egal ob dadurch die Existenz einer anderen Familie dauerhaft zerstört wird. Nach Bezugsende konzentrieren sich die Anstrengungen des Jugendamtes vorrangig auf die Rückholung des Unterhaltsvorschusses vom Pflichtigen.
Für eine Unterhaltsberechnung verlangt das Jugendamt vom Pflichtigen zunächst weitreichende Einkommensauskünfte. Die Berechnung ist oft falsch zu Ungunsten des Verpflichteten, weil verringernde Faktoren ignoriert werden. Danach wird die Unterzeichnung eines Titels erzwungen und aus diesem Titel unmittelbar vollstreckt. Widersetzt sich der Verpflichtete in irgendeinem Punkt, zieht das Jugendamt im Namen der Mutter gegen ihn sofort vor Gericht. Auch später wird sofort geklagt, wenn sich das Jugendamt bemüssigt fühlt, sich nicht mehr an einen Vergleich oder ein früheres Urteil zu halten. Einschränkungen bestehen durch §90 ZPO, denn das Jugendamt tritt als Beistand der Berechtigten auf, nicht als Anwalt.
Tipps für den Umgang mit der Abteilung für Beistandschaften:
- Mehr als irgendwo sonst gilt das Prinzip, sich zu widersetzen, Sand in das Unrechtsgetriebe zu streuen. Jedes falsche Verhalten einer Sachbearbeiterin muss mit Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerden beantwortet und öffentlich gemacht werden. Das ändert selten etwas, verursacht aber Aufwand auf der Gegenseite, so werden die Beistände zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Jugendamt muss mit Anfragen, Widersprüchen, Verzögerungen und Beschwerden eingedeckt werden. Bei Fehlern, die Geld kosten, ist der Beistand konsequent in Amtshaftung zu nehmen. Erst ab einer gewissen Quote renitenter Väter wird die väterverachtende Maschinerie ausgebremst werden. Bestände sind für Vormundschaften und hunderte Beistandschaften zuständig, dort Arbeit zu verursachen hat durchaus Folgen.
- Das Jugendamt hat keinerlei Rechte, Unterhalt festzulegen oder eine Vaterschaftsanerkennung zu erzwingen, auch wenn sich Beistände dies durch bewusst unklare Fomulierungen anmassen. Nur ein Richter kann Unterhalt bindend festlegen. Der Pflichtige darf Forderungen eines Beistandes ignorieren. Nur wenn das Jugendamt klagt und ein Richter einen Beschluss rechtsgültig macht, entfaltet das auch eine rechtliche Wirkung.
- Die Fragebögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden. Man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben. Das gilt auch für alle anderen angeforderten Informationen von Behörden. Alles was diesen Organisationen die Arbeit erleichtert ist zu unterlassen.
- Ein Jugendamt und prinzipiell alle andere staatlichen Stellen, die sich selbst für "zuständig" erklären können gem. §6 UVG auf Knopfdruck direkt alle wichtigen Daten von Arbeitgebern und von sämtlichen Versicherungsunternehmen (z.B. die Rentenversicherung, der alle Beschäftigungszeiten vorliegen) direkt erheben. Selbst ein minimaler Datenschutz wird Unterhaltspflichtigen restlos gesetzlich und tatsächlich verweigert. Das Jugendamt verschickt trotzdem zusätzlich die Fragebögen an den Pflichtigen, obwohl es sämtliche Daten bereits vorliegen hat. Einerseits wird damit versucht, den Pflichtigen als Lügner darzustellen wenn er beim Ausfüllen einen Fehler macht, andererseits soll er eventuell übersehene Einkommensquellen offenbaren. Einkommen aus lohnabhängiger legaler Arbeit ist somit zu jedem Zeitpunkt vollständig öffentlich, das Jugendamt weiss besser und früher über das eigene Einkommen Bescheid wie der Pflichtige selber. Hier liegt keinerlei Spielraum für den Pflichtigen, Angaben in seinem Sinne zu verändern.
- Auffallend oft lügt das Jugendamt rotzfrech, es haben keine oder unvollständige Unterlagen über Einkommensauskünfte bekommen. Ganz offensichtlich wird in internen Dienstanweisungen dieses Vorgehen nahegelegt, um mit dieser Begründungslüge selbst sofort direkte Auskünfte beim Arbeitgeber und massenhaft weiteren Stellen über den Pflichtigen einzuholen und/oder den Pflichtigen sofort zu verklagen - wohl wissend, dass hier mit rücksichtsloser finanzieller Brutalität eine teure Anwaltspflicht für den Pflichtigen erzwungen wird, während das Jugendamt sorglos-kostenlos-risikolos mit Klagen um sich werfen kann. Das Kostenrisiko trägt immer der Pflichtige, nie das Jugendamt oder der Berechtigte. Auskünfte eingescannt per eMail geben, Eingangsbestätigung verlangen. Nicht bitten, sondern Frist setzen. Wenn die Bestätigung nicht kommt, nochmal schicken. Diesen Kreislauf so lange wiederholen, bis eine Bestätigung kommt. Nicht darauf vertrauen, dass Zusendungen von selbst korrekt angenommen werden!
- Wenn das Jugendamt klagte, durfte es die Kindsmutter nur in der ersten Instanz begleiten. Leider beseitigt die FGG-Reform auch diese Grenze. Schlimmer noch, dem Pflichtigen wurde nun eine teure Anwaltspflicht aufgezwungen. Die Sachbearbeiterinnen kennen alle zuständigen Amtsrichter seit Jahren sehr genau und sind darin geübt, das Maximum herauszuholen. Der Beistand weiss, wie er bei einem bestimmten Richter aufzutreten hat und welche Bälle er ihm zuspielen kann. Man kennt sich gut. Der Beklagte sieht sich einem Filz gegenüber, gegen den er keine Chance hat. Es kann sich für den Verpflichteten auszahlen, erst die Klage am Amtsgericht hinzunehmen und dann eine Instanz weiter zum Oberlandesgericht zu gehen. Niemals Vergleiche (verursacht ein Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB mit Bindewirkung) eingehen, immer richterliche Entscheidungen ausdrücklich verlangen, auch gegen die Empfehlung des eigenen Anwalts (der freudig die Vergleichsgebühr abkassiert und deshalb ganz "uneigennützig" zu Vergleichen rät), sonst ist der Weg zum OLG versperrt!
- Eine Beistandschaft darf nicht mehr bestehen, wenn das Kind nicht überwiegend von der Mutter betreut wird oder im Ausland ist. Sollte hälftige Kinderbetreuung stattfinden, unbedingt das Jugendamt darauf hinweisen und eine Beendigung der Beistandschaft verlangen.
- Beistandschaften enden mit Volljährigkeit des Kindes. Bis zum 21. Lebensjahr darf das Jugendamt noch beraten, auffordern, dumme Briefe schreiben, aber niemand mehr vertreten.
Beistandschaften für Umgangsberechtigte gibt es nicht, nur für Unterhaltsberechtigte. Ansonsten müssten Sachbearbeiterinnen des Jugendamts kostenlos unwillige Kindsmütter auf Umgang verklagen, Strafen bei Nichteinhalten der Regelungen beantragen, eine Titulierung von Umgangsregelungen einführen und ihre Einhaltung prüfen - absolut undenkbar in Deutschland. Wichtig ist allein Unterhaltsmaximierung.
Was ist wichtig bei Gesprächen im Jugendamt?
Bei auftretenden Problemen bezüglich Umgang und Sorgerecht sind die Jugendämter verpflichtet, auch Väter zu beraten (§§ 17 und 18 KJHG). Vor dem Gespräch einen Merkzettel anfertigen mit den wichtigsten drei Punkten, die man klären will. Nicht zu viel in das Gespräch packen wollen. Im Gespräch selbst sollte man:
- Konkret sagen, was man will und sich an diesen Zielen immer orientieren. Sich nicht auf Nebenwege umleiten lassen. Gespräche an den Zielen messen, nicht an "gutem Klima" oder nett klingenden Vorschlägen, die nicht den eigenen Zielen entsprechen.
- Kommt es zu einem persönlichen Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Amtes zu einem wichtigen Thema (z.B. Umgangsverweigerung), eine Person des Vertrauens mitnehmen, diese aber niemals als "Zeuge" bezeichnen, denn das würde das Verhandlungsklima sofort verschlechtern. Vorher anfragen, ob man eine Vertrauensperson (Freund, jemand aus einem Väterverein) mitnehmen darf, stichwortartig protokollieren und die Anwesenden darum bitten, das Protokoll zu unterzeichnen. Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme eines Beistands ist für Verwaltungsverfahren in SGB 10, §13 Abs. 4 garantiert, auch ein Protokoll muss von Amts wegen erstellt werden. Wird das verweigert, schickt man das eigene Protokoll nach dem Gespräch ans Jugendamt. Wird nicht geantwortet, ist dies als Zustimmung zu verzeichnen. Protokolle sind besonders wichtig, wenn sich das Jugendamt schon zu Anfang parteiisch zeigt.
- Nie schlecht über die Mutter sprechen, sie mit ihrem Vornamen bezeichnen, positive Dinge lobend erwähnen. Ist sie anwesend, sie mit Händedruck begrüssen, sie dabei ansehen. Andernfalls wird das eigene Verhalten als ablehnend klassifiziert. Wertungsfrei, kontrolliert, ruhig und bestimmt sprechen, sonst provoziert man im mütterfreundlichen Jugendamt sofort eine vorwurfsvolle Haltung. Eigene Forderungen können mit Vorteilen für die Mutter verbunden werden, so dient Umgang mit dem Kind beispielsweise der persönlichen und finanziellen Entlastung der Mutter, "die sie ja schliesslich verdient hat".
- Ist das Kind anwesend, sich nach einer warmherzigen Begrüssung zum Kind setzen. Innig und einprägsam, aber keinesfalls ein überzogenes Theater machen. Zuerst das Kind, dann die Ex, dann die Jugendamtsmitarbeiterinnen begrüssen, in umgekehrter Reihenfolge am Ende des Gesprächs verabschieden.
- Immer Kooperations- und Gesprächsbereitschaft anbieten.
- Immer vom Kind ausgehen.
- Die Kinder mit ihren Vornamen bezeichnen, oft von ihnen sprechen. Ansonsten niemals von "meinen" Kindern, sondern von "unseren" Kindern sprechen.
- Immer Verständnis für die Ex-Partnerin und ihre Situation zeigen, taktisch etwas eigene Schuld zugeben, um in besserem Licht zu erscheinen, aber die eigenen Ziele ganz konsequent verfolgen. Höflich sein, aber keine Tauschgeschäfte, kein Nachgeben.
- Gefühle und persönliche Betroffenheit deutlich zu zeigen kann negativ ausgelegt werden. Nicht zuviel reden, nicht an Hoffnungen, "dass da jemand mal zuhört" festhalten, das bietet nur Angriffsflächen. Der Vater muss den Spagat schaffen, nicht kalt zu wirken, trotzdem keine persönliche Verlustangst, Trauer oder Schmerz durchblicken lassen, denn das würde ihm sofort bei einer Stellungnahme für das Gericht als emotionales Defizit untergeschoben. Vätern wird in opportunistischer Weise trotz dem jahrzehntelangen Dauervorwurf, Männer könnten keine Gefühle zeigen vorgeworfen, keinen "emotionalen Abstand" zu haben. Unbedachte Worte werden möglicherweise zum grossen Nachteil des Vaters in den schriftlichen Gerichtsstellungnahmen des Jugendamtes auftauchen.
- Es gilt im Übrigen dasselbe wie vor Gericht.
- Nie etwas unterschreiben, egal was. Unterlagen gegebenenfalls mit nach Hause nehmen und bei allen Entscheidungen grundsätzlich Bedenkzeit verlangen.
- Jugendamtlichen Aussagen sehr genau zuhören, ihnen aber gesundes Misstrauen entgegenbringen. Man kann sich niemals auf etwas verlassen, das in einem Gespräch gesagt wird.
So wie mit Vätern im Jugendamt häufig umgesprungen wird, geht es für Väter dort nicht darum, für ihre Kinder etwas zu erreichen, sondern nur darum, die Dinge nicht noch schlimmer zu machen. Die meisten Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind objektiv parteiisch zugunsten der Mutter statt dem Kind. In vielen Jugendämtern ist das eine ungeschriebene Hausregel, z.B. JA Augsburg. Wer als Sachbearbeiter nicht auf dieser Linie liegt bleibt nicht lange Sachbearbeiter mit Elternkontakt. Wie sich das Jugendamt verhält, erkennt man nicht sofort. Sehr häufig werden Väter mit netten Worten und einem warmen Händedruck beruhigt, eingeseift, hingehalten während dieselbe Sachbearbeiterin später eine äusserst vaterkritische jugendamtliche Gerichtsstellungnahme verfasst, in der mütterlichen Vorwürfen breitester Raum gegeben wird. Beliebter Trick: Sie geht dem Gericht erst kurz vor dem Gerichtstermin zu, so dass der Vater im Gerichtssaal davon überrascht wird, was seine Möglichkeiten zur Richtigstellung sehr beschränkt. Sich nie dazu verleiten lassen, naiv und ehrlich zu kommunizieren!
Die Sachbearbeiterin agiert einseitig mütterlastig. Was kann ich dagegen tun?
Wenig. Eine echte Aufsichtsbehörde gibt es nicht, Qualitätssicherung im Jugendamt gibt es nicht, einheitliche und transparente Standards für Sachbearbeiterinnen und ihre Verfahrensweisen gibt es nicht. In Jugendämtern bilden Frauen die grosse Mehrheit, was das Verständnis von Väterproblemen nicht gerade fördert. Einige Jugendamtsleiterinnen engagieren sich sogar als aktive Radikalfeministinnen in entsprechenden Organisationen, was nicht als Hindernis für ihre amtliche Tätigkeit gesehen wird. Es gibt auch Jugendamtsmitarbeiter, die sich für das Wohl der Kinder einsetzen - reine Glückssache, an so einen zu geraten. Erfahrungen können hier abgefragt und weitergegeben werden: http://www.jugendaemter.com/.
Wenn Tatsachen, eigene Feststellungen und Aussagen der Elternteile und Dritter nicht genau unterschieden werden, sachliche Gesprächsprotokolle nicht unterzeichnet werden, die Vater-Kind-Beziehung unterbewertet oder gar das Kindeswohl aus dem Wohl der Mutter begründet wird, kann man dem Mitarbeiter seine Bedenken mitteilen, eine Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengen oder den Mitarbeiter wegen Befangenheit ablehnen. Das Jugendamt kann daraufhin einen anderen Mitarbeiter einsetzen, muss es aber nicht. Ein Recht darauf besteht nicht. Dem Jugendamt sind ein Vater und das Kind im Wesentlichen ausgeliefert.
Soll ich eine Sorgevereinbarung / Belehrung zur Vaterschaft unterzeichnen?
Die Standard-Sorgevereinbarungsvorlage des Jugendamts besteht aus einer mehrseitigen, umfassenden und detaillierten Nachtrennungsregelung über Unterhalt, Umgang und andere Punkte. Leider gibt es so harmonische Trennungen selten, dass ein Fragenkatalog auf mehreren Seiten im Konsens abgearbeitet werden kann. Vor allem beim Unterhalt und Umgang gibt es sehr oft Ärger. Diese Punkte haben zwar offiziell nichts miteinander zu tun. Wird aber nicht unterschrieben, schnappt eine Falle zu. Wenn es heisst "Vater (seltener: Mutter) verweigert Sorgevereinbarung", lässt sich Uneinigkeit und mangelnde Elternkommunikation daraus herleiten, die eine Steilvorlage für Anträge auf Alleinsorge bildet.
Andere Probleme mit dieser Vorlage betreffen der fehlende Hinweis auf Begrenzung von Unterhaltstitulierungen auf 18 Jahre Kindesalter und die Vorausgeltendmachung von Sonderbedarf.
Sorgevereinbarungen wurden vom Verband der Alleinerziehenden Mütter an das Ministerium für alle ausser Männer herangetragen, dort für gut befunden und allein an deren Wünschen ausgerichtet. Es empfiehlt sich, nur die unstrittigen Punkte auszufüllen, den Rest mit "wird später festgelegt" zu markieren und zu unterschreiben. Insbesondere den Punkten, die den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter festlegen, darf nicht zugestimmt werden.
Die Belehrung zur Vaterschaft ist hier online zu finden: http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/Niederschrift_Vaterschaft_Unterhalt_(Stand_10_2012).pdf, erstellt und verteilt vom zentralen Rechtsinstitut der Jugendämter. Dieses Dokument darf keinesfalls unterzeichnet werden, man sollte es nur mit einem dicken Stift durchstreichen. Die Inhalte sind diskriminierend und höchst nachteilig für den Vater. Das Dokument ist allerdings gut brauchbar, um jungen Männern vorzuführen, was ihnen mit einer Vaterschaft blüht.